Ius soli: Definition des Geburtsortprinzips

Um die Staatsangehörigkeit eines Neugeborenen zu bestimmen, haben sich im Laufe der Zeit zwei Regelungssysteme durchgesetzt: Das Ius sanguinis (Abstammungsprinzip) und das Ius soli (Geburtsortprinzip). Das Abstammungsprinzip koppelt die Staatsangehörigkeit des Kindes an die der Eltern. Sind Sie als Elternteil also deutsch, erhält auch Ihr Kind die deutsche Staatsbürgerschaft.

Beim Ius soli richtet sich der Erhalt der Staatsbürgerschaft dagegen nach dem Geburtsort: Kommt Ihr Kind in einem bestimmten Land zur Welt, erhält es automatisch die jeweilige Staatsbürgerschaft – unabhängig davon, welchen Pass Sie haben.

Unterschied Abstammungsprinzip & Geburtsortsprinzip in Deutschland einfach erklärt

In Deutschland gilt zwar vorerst das Abstammungsprinzip. Mindestens eines der Elternteile muss also die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, damit das Kind diese bei seiner Geburt erhält. In bestimmten Fällen greift jedoch das Ius soli. Maßgebend sind hier die Aufenthaltsdauer und der Aufenthaltstitel eines Elternteils in Deutschland.

Das Geburtsortprinzip in Deutschland

Wann das Geburtsortprinzip in Deutschland greift, ist in §4 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Demnach kann ein Kind von ausländischen Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn:

  1. es im Inland geboren ist,
  2. mindestens ein Elternteil sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und
  3. mindestens ein Elternteil einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat.

Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht notwendig. Sie werden automatisch vom Standesamt über die deutsche Staatsangehörigkeit Ihres Kindes informiert, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Hinweis: Optionspflicht entfallen

Bis vor kurzem mussten sich Kinder, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft per Ius soli erhalten haben, zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden, sobald sie 21 Jahre alt wurden. Diese sogenannte Optionspflicht ist mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 27. Juni 2024 entfallen.

Geburtsortprinzip: Welche Länder haben das Ius soli?

Die meisten Staaten nutzen in ihrem Staatsangehörigkeitsrecht das Abstammungsprinzip. Das Geburtsortprinzip ist eher die Ausnahme. Uneingeschränkt gilt es in folgenden Ländern:

  • USA
  • Kanada
  • Pakistan
  • Tansania
  • fast alle Staaten in Südamerika

Daneben gibt es viele Staaten, die nur unter bestimmten Bedingungen vom Ius soli Gebrauch machen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Deutschland
  • Frankreich
  • Großbritannien
  • Irland
  • Australien
  • Neuseeland
  • Indien

In den vergangenen Jahren haben einige Länder ihre Ius soli-Regelungen verschärft, um dem zunehmenden Geburtstourismus entgegenzuwirken.

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Quellen:

Ius soli: Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet das Ius soli, einfach erklärt?

Das Ius soli ist ein Rechtsprinzip, das die Staatsangehörigkeit von Kindern und Neugeborenen innerhalb eines Staates regelt. Der Kerngedanke ist, dass Kinder mit ihrer Geburt in einem bestimmten Land automatisch auch dessen Staatsbürgerschaft erhalten. Ausführlichere Informationen zum Ius soli erhalten Sie hier.

Sind in Deutschland geborene Kinder von Ausländern automatisch Deutsche?

Nein. In Deutschland gilt vorrangig das Abstammungsprinzip. Das Ius soli greift nur, wenn mindestens ein Elternteil sich seit fünf oder mehr Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.

In welchen Ländern gilt das Ius soli

Das wohl promineste Beispiel für einen Ius soli-Staat sind die USA. Daneben wenden aber auch Kanada, Tansania, Pakistan und fast alle südamerikanischen Staaten das Geburtsortprinzip an. Eine Übersicht zu den Ländern mit ius soli, finden Sie hier.

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