Niederlassungserlaubnis: Verlängerung nicht notwendig
Der Aufenthaltstitel „Niederlassungserlaubnis“ ist unbefristet gültig. Verlängern lassen müssen Sie den Titel also nicht. Und das ist auch einer der wesentlichen Vorteile der Niederlassungserlaubnis: Regelmäßige Besuche bei der Ausländerbehörde entfallen. Zudem besteht Planungssicherheit für die eigene Zukunft in Deutschland.
Hinweis: Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Dieser Titel muss also verlängert werden. Besitzen Sie jedoch bereits seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis – in einigen Fällen sogar bereits früher. Verlängern Sie Ihren befristeten Titel also nicht, ohne Ihre Chancen auf das dauerhafte Aufenthaltsrecht zu prüfen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei.
Was allerdings oft für Verwirrung sorgt, ist, dass die Karte, auf der die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) gespeichert ist, abläuft. Viele Ausländer sehen darin auch den Ablauf ihrer Niederlassungserlaubnis. Das ist jedoch nicht korrekt.
eAT-Karte mit Niederlassungserlaubnis verlängern
Alle Aufenthaltstitel werden in Deutschland elektronisch mittels Chip auf einer scheckkartengroßen Plastikkarte gespeichert. Daher auch die Bezeichnung „elektronischer Aufenthaltstitel“ beziehungsweise kurz eAT. Die Karte ist mit einem deutschen Personalausweis vergleichbar. Sie dient Ausländern dazu, sich ausweisen zu können.
Und es gibt noch eine Ähnlichkeit: Beide Dokumente müssen nach einer gewissen Zeit erneuert werden – im Falle des eAT beziehungsweise der Karte sind es in der Regel zehn Jahre. Eine Verlängerung der Niederlassungserlaubnis geht damit jedoch nicht einher.
Die Erneuerung der Karte hat den Hintergrund, dass diese als Ausweisdokument möglichst aktuell sein soll. Der Inhaber des Aufenthaltstitels ist mit einem Foto darauf abgebildet, um auf den ersten Blick identifizierbar zu sein. Wann Sie Ihre Karte (nicht aber Ihre Niederlassungserlaubnis) verlängern lassen müssen, erkennen Sie am Gültigkeitsdatum, wie auf der Grafik abgebildet.
Lassen Sie die eAT-Karte mit Ihrer Niederlassungserlaubnis verlängern, fallen Kosten an. Die Behörde erhebt für die Neuausstellung eine Gebühr in Höhe von 60 Euro. Zudem müssen Sie Ihrem Antrag auf Erneuerung ein biometrisches Lichtbild beilegen sowie Ihren Reisepass oder Passersatzpapiere.
Hinweis: benötigte Unterlagen
Um sicher zu sein, welche Dokumente Sie vorlegen müssen, kontaktieren Sie Ihre Ausländerbehörde im Vorfeld. Erklären Sie, dass Sie Ihre eAT-Karte mit der Niederlassungserlaubnis verlängern lassen und benötigte Unterlagen vorbereiten möchten. So stellen Sie sicher, dass beim Termin mit Ihrem Sachbearbeiter nichts fehlt.
Entzug der Niederlassungserlaubnis
Klar ist nun: Eine Niederlassungserlaubnis zu verlängern, ist aufgrund ihrer Eigenschaft als unbefristeter Aufenthaltstitel unnötig. Unter bestimmten Umständen kann es jedoch zum Entzug kommen:
- Bei Auslandsaufenthalten, die eine Dauer von sechs Monaten übersteigen – stimmen Sie diese vorab unbedingt mit Ihrer Ausländerbehörde ab. Es gibt Fälle, in denen längere Aufenthalte genehmigt werden, zum Beispiel zwecks Pflege Angehöriger.
- Als Folge einer schweren Straftat, durch die Sie den Anspruch auf Ihr Daueraufenthaltsrecht verlieren.
Riskieren Sie Ihre Niederlassungserlaubnis nicht und halten Sie sich an die Vorschriften. Dann steht Ihrem dauerhaften Aufenthalt nichts im Wege.
Übrigens: Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland können Sie Anspruch auf Einbürgerung und damit den deutschen Pass haben. Prüfen Sie, wie es um Ihre Chancen steht. In unserem Ratgeber erfahren Sie alles über die Einbürgerung und ihre Voraussetzungen.
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Quellen:
Niederlassungserlaubnis verlängern: Häufig gestellte Fragen
Die Niederlassungserlaubnis ist dauerhaft gültig. Sie besitzt kein Ablaufdatum. Das bedeutet also, dass Sie mit diesem Aufenthaltstitel so lange in Deutschland leben können, wie Sie möchten. Unter Umständen kann es jedoch zum Entzug der Niederlassungserlaubnis kommen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
Eine Niederlassungserlaubnis muss nicht verlängert werden. Lediglich die Karte, auf der der elektronische Aufenthaltstitel gespeichert ist, kann ablaufen. Was Sie benötigen, um die Karte erneuern zu lassen, erfahren Sie im Beitrag.
Es ist nicht erforderlich, eine Niederlassungserlaubnis zu verlängern. Hier erfahren Sie, warum.
Nein, die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und muss nicht verlängert werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie unserem Ratgeber zum Thema „Unbefristete Niederlassungserlaubnis“.
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