Das Wichtigste in Kürze

  • Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt die Einbürgerung für Alle Ausländerinnen und Ausländer.
  • Das Gestez umfasst insgesamt 42 Paragrafen.
  • Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetz unterliegt ständigen Änderungen.

Bedeutung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Das Staatsangehörigkeitsgesetz, kurz StAG, regelt ganz genau, unter welchen Bedingungen Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten – ob jung oder alt. Deshalb ist es für all diejenigen von zentraler Bedeutung, die deutsch werden wollen. Darüber hinaus umfasst das Gesetz Rechte und Pflichten, die Deutschen zustehen beziehungsweise, an die sie sich halten müssen.

Unter die Rechte fallen beispielsweise:

  • das Wahlrecht
  • die Grundrechte nach der deutschen Verfassung
  • Freizügigkeit innerhalb der EU
  • konsularischer Schutz im Ausland

Im Gegenzug müssen sich Deutsche nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz an unter anderem folgende Pflichten halten:

  • Achtung der Verfassung und der Gesetze
  • Erfüllung steuerlicher Pflichten
  • Achtung der Grundrechte anderer

Das Staatsangehörigkeitsrecht unterliegt dabei ständigen Änderungen. So trat auch Mitte 2024 eine Reform in Kraft.

Hinweis: anwaltliche Hilfe bei Einbürgerung

Weil das Staatsangehörigkeitsgesetz regelmäßig abgeändert wird, ist anwaltliche Unterstützung bei Einbürgerung oft sinnvoll. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht kennt die aktuelle Gesetzeslage und richtet Ihr Einbürgerungsverfahren daran aus.

Entwicklung des Gesetzes: Änderungen in 2024

Im Juni 2024 trat ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Das Einbürgerungsrecht wurde damit in weiten Teilen reformiert. Beispielhaft finden Sie im Folgenden einige zentrale Änderungen:

  • Mindestaufenthaltsdauer: Eine Einbürgerung ist nach aktuellem Staatsangehörigkeitsgesetz nach 5 Jahren beziehungsweise 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen möglich. Vor der Reform betrug die Mindestaufenthaltsdauer 8 beziehungsweise 6 Jahre.
  • Mehrstaatigkeit: Seit Juni 2024 müssen Sie Ihre bisherige Staatszugehörigkeit nicht mehr aufgeben, um den deutschen Pass zu erhalten. Mehrstaatigkeit ist nach deutschem Recht erlaubt.
  • Ius Soli: Nach dem reformierten Gesetz erhalten in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht in Deutschland lebt. Hier lag die Aufenthaltsdauer vor der Neuerung bei 8 Jahren.
  • Gastarbeiter-Generation: Angehörige der Gastarbeiter-Generation profitieren von Erleichterungen bei der Einbürgerung. Sie müssen nach den neuen Regelungen beispielsweise keinen Einbürgerungstest ablegen. Weitere Regelungen finden Sie unter dem Punkt § 10 StAG.

Einzelheiten zum Staatsangehörigkeitsgesetz und dessen Reform haben wir für Sie in einem eigenen Beitrag zusammengefasst. Dort finden Sie die wichtigsten Hintergründe. Im Weiteren richten wir den Fokus auf die aktuelle Gesetzeslage.

Staatsangehörigkeitsgesetz: Regelungen nach Paragrafen

Das Staatsangehörigkeitsgesetz umfasst in der aktuellen Fassung rund 42 Paragrafen. Darunter finden sich allerdings auch Paragrafen, die aufgehoben wurden und dementsprechend ungültig sind. Um Ihnen Beispiele zu nennen: §§ 2, 25 und 27 StAG.

Vorerst nehmen wir die Paragrafen und Absätze nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz in den Blick, die Für Sie als Ausländerin beziehungsweise Ausländer von besonderer Bedeutung sind.

§ 4 Abs. 3 StAG: Einbürgerung mit Geburt

Das Geburtsortsprinzip (auch Ius Soli genannt) nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz besagt, dass Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, sofern 

  1. sie in Deutschland geboren werden und
  2. mindestens ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt.

Ist die zweite Voraussetzung nicht erfüllt – es lebt also noch kein Elternteil bei Geburt des Kindes lange genug in der Bundesrepublik – ist eine Einbürgerung zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

§ 8 StAG: Ermessenseinbürgerung

§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz nennt die allgemeinen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um den deutschen Pass zu erhalten. Daran hält der Gesetzgeber aber nicht zwingend fest. Insbesondere dann nicht, wenn Ihre Einbürgerung ein öffentliches Interesse erfüllt, eine Ablehnung der Einbürgerung für Sie eine besondere Härte darstellt oder Sie eine besondere Bindung zu Deutschland vorzuweisen haben.

In derartigen Fällen liegt die Entscheidung, ob Ihnen der deutsche Pass auch ohne Erfüllung aller Voraussetzungen zugestanden wird oder nicht, bei der Einbürgerungsbehörde. Die darf von den Maßstäben nach § 10 abweichen und sich auf § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz bei Ihrer Einbürgerung berufen.

§ 9 StAG: Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsbürger

Sind Sie mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet, ist § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz für Sie von Bedeutung. Der Paragraf regelt, unter welchen Voraussetzungen auch Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Demnach müssen Sie:

  • sich seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik aufhalten und
  • seit 2 Jahren oder länger mit Ihrer Ehefrau beziehungsweise Ihrem Ehemann verheiratet sein.

Darüber hinaus gelten für Sie die weiteren Bestimmungen nach § 10 StAG bezüglich Ihrer Sprachkenntnisse, der Lebensunterhaltssicherung und dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Umfangreiche Informationen zur Einbürgerung von Ehepartnern haben wir in einem eigenen Ratgeber für Sie zusammengefasst.

§ 10 StAG: Anspruchseinbürgerung

Der Erhalt des deutschen Passes ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die sind in § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz festgehalten. Um Ihnen Beispiele zu nennen:

  • Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten.
  • Sie benötigen Sprachkenntnisse auf mindestens B1-Niveau.
  • Sie haben einen Einbürgerungstest erfolgreich absolviert.

Weitere Bedingungen mit ausführlichen Erklärungen finden Sie in einem eigenen Beitrag zu § 10 StAG.

Hinweis: Selbst-Check

Möchten Sie prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für den deutschen Pass erfüllen, nutzen Sie unseren kostenlosen Selbst-Check. Alternativ erhalten Sie von uns eine persönliche Ersteinschätzung – ebenfalls kostenlos und unverbindlich.

§ 11 StAG: Ausschlussgründe

Es gibt Gründe, die einer Einbürgerung entgegenstehen – die sogenannten Ausschlussgründe. § 11 Staatsangehörigkeitsgesetz nennt verschiedene. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Verfassungsfeindliche Vorhaben, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und das Grundgesetz richten,
  • Straftaten ab einem bestimmten Strafmaß,
  • Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Wird Ihr Einbürgerungsantrag unter Nennung eines Ausschlussgrundes abgelehnt, ist anwaltliche Hilfe ratsam. Wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Ausländerrecht und lassen Sie sich beraten.

§ 28 StAG: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft

Besitzen Sie zwei oder mehr Staatsbürgerschaften, fühlen Sie sich gegebenenfalls verpflichtet, einem Ihrer angehörigen Staaten im Falle von bewaffneten Konflikten beizustehen. Das kann Ihnen allerdings den deutschen Pass kosten. § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz sieht vor, dass unter anderem eine freiwillige Verpflichtung gegenüber ausländischen Streitkräften gegebenenfalls den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bedeutet.

Nehmen Sie Kontakt zum Bundesministerium der Verteidigung auf und informieren Sie sich über mögliche Konsequenzen.

§ 35 StAG: Rücknahme der Einbürgerung

Ehrlichkeit währt am längsten – so lautet ein deutsches Sprichwort, das auch bei der Einbürgerung von Bedeutung ist. Halten Sie sich daran nicht, riskieren Sie den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft. Gemäß § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz trifft das unter anderem zu, wenn Sie den deutschen Pass mithilfe von Täuschung oder Bestechung, aber auch Drohung und/oder unvollständigen Angaben erlangt haben.

Weitere Paragrafen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz

Neben den genannten Paragrafen umfasst das Staatsangehörigkeitsgesetz noch eine Reihe weiterer. Die sind zwar auch nicht zu vernachlässigen. Bei einer Anspruchseinbürgerung hält sich ihre Relevanz jedoch überwiegend in Grenzen. 

So legt beispielsweise § 1 StAG den Begriff “Deutscher” aus: Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 

Deshalb reißen wir die bis hierhin nicht angeführten Paragrafen nur im groben an und legen dar, worum es im Kern geht.

Die §§ 3, 5, 6 und 7 Staatsangehörigkeitsgesetz nennen verschiedene Optionen und persönliche Umstände, die zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft führen können: 

  • durch Erklärung
  • durch Adoption
  • als Spätaussiedler.

§ 12a Staatsangehörigkeitsgesetz nennt Regelungen zur Berücksichtigung von Straftaten bei Einbürgerung.

12b Staatsangehörigkeitsgesetz gibt vor, wie lange Sie sich bei Einbürgerungsvorhaben im Ausland aufhalten dürfen.

§§ 13, 14 und 15 StAG regeln die Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher, die Einbürgerung bei ausländischem Wohnsitz und den Anspruch auf den deutschen Pass für NS-Verfolgte und deren Nachkommen.

In den §§ 16 und 17 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geht es um die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde und um Gründe, die zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führen – ob bei Erwachsenen oder bei Kindern.

Die Paragrafen 24 und 26 und StAG behandeln im Kern den Umgang mit einer Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beziehungsweise, wann diese nichtig ist und den Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft bei Mehrstaatigkeit.

Was es für eine Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft braucht, ist in § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Dieser Paragraf ist relevant, sofern Unsicherheiten für die Nationalität bestehen. 

Die §§ 31, 32 Staatsangehörigkeitsgesetz betreffen Regularien zum Umgang mit Daten. In den Paragrafen 32a und b StAG geht es um konkrete Datenabfragen hinsichtlich Steuern und Strafbeständen.

Regelungen zu Einträgen im zentralen Staatsangehörigkeitsregister gibt § 33 StAG wieder. § 34 StAG erklärt Personen ab 16 Jahren für handlungsfähig. Demnach dürfen sie eigenständig einen Einbürgerungsantrag stellen. 

In Deutschland will alles geregelt sein – so auch statistische Erhebungen zu eingebürgerten Personen. Um die geht es in § 36 StAG

§ 37 des Staatsangehörigkeitsgesetzes bezieht sich auf die Verfassungsschutzabfrage im Zuge einer Einbürgerung. 

Um Kosten geht es in § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz. Der Paragraf regelt, welche Gebühren für verschiedene Dienste wie zum Beispiel die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages oder eines Feststellungsbescheides sowie die Miteinbürgerung von Kindern anfallen. 

Paragraf 38a StAG schließt die Ausstellung elektronischer Urkunden in Zusammenhang mit der Einbürgerung aus – es zählt nur die Papierform. 

Zum Abschluss betont das StAG noch einmal, dass falsche oder unvollständige Angaben zu den geforderten Voraussetzungen bei Einbürgerung Strafen nach sich ziehen können – und zwar in Form einer Geld- und/oder Freiheitsstrafe. In dem Kontext ist auch § 95 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von Bedeutung.

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Quellen:

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari LinkedIn

Mohamed El-Zataari ist Experte fürs Ausländer- und Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter der genannten Rechtsgebiete bei rightmart in Bremen. Mitte 2024 wurde er zudem Partner der rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.

Welche Änderungen gibt es im Staatsangehörigkeitsgesetz 2024?

Mitte 2024 sind verschiedene Neuerungen im Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten. Die betreffen unter anderem die geforderte Mindestaufenthaltsdauer sowie die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Ausführliche Informationen zu den Änderungen finden Sie im Ratgeber.

Was regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz?

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) umfasst alle Regelungen, die in Zusammenhang mit der Einbürgerung von Bedeutung sind – ob Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft, dessen Beibehaltung oder auch den Verlust. Im Beitrag finden Sie eine Definition sowie eine Übersicht über alle Paragrafen.

Wann tritt das Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft?

Das reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz mit allen Änderungen gilt bereits seit Mitte 2024. Welche Neuerungen konkret durchgesetzt wurden, haben wir in einem Beitrag zusammengefasst „Staatsangehörigkeitsrecht: Reform erleichtert Einbürgerung“.