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Dauerhafte Aufenthaltstitel: Diese gibt es
In Deutschland gibt es zwei zentrale unbefristete Aufenthaltstitel, die für Ausländerinnen und Ausländer von Bedeutung sind: die Niederlassungserlaubnis und den Daueraufenthalt EU, auch Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU genannt. Beide Titel erlauben Ihnen, langfristig in Deutschland zu leben und zu arbeiten, ohne dass Sie Ihr Aufenthaltsrecht regelmäßig verlängern lassen müssen.
Grundsätzlich ähneln sich beide unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse stark. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis, können Sie mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU jedoch in andere EU-Staaten weiterwandern, um dort zu leben und zu arbeiten. Um Ihnen beide Titel näherzubringen, haben wir entsprechende Ratgeber für Sie verfasst:
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis: Welcher Titel passt zu mir?
Welche der beiden unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse besser zu Ihrer Situation passt, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Wenn Sie ausschließlich in Deutschland leben möchten, bietet die Niederlassungserlaubnis eine gute Grundlage. Planen Sie hingegen, in einen anderen EU-Staat weiterzuwandern, ist der Daueraufenthalt EU unter Umständen die bessere Wahl.
Mit beiden Aufenthaltstiteln sichern Sie sich langfristige Perspektiven und Freiheiten in Deutschland. In unserem Beitrag Niederlassungserlaubnis vs. Daueraufenthalt EU finden Sie einen detaillierten Vergleich beider Titel.
Diese Voraussetzungen sollten Sie kennen
Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Darunter fallen unter anderem:
- Sie müssen nachweisen, dass Sie seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Das bedeutet, dass Sie über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Bedarf und den Ihrer Familie zu decken.
- Sie müssen über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen.
- Sie müssen belegen, dass Sie die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen
- Es dürfen keine Eintragungen im Strafregister gegen Sie vorliegen.
- Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen.
In bestimmten Situationen sind Abweichungen von den genannten Bedingungen möglich. Die betreffen neben der geforderten Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland, auch Sprachnachweise. Im Folgenden nennen wir Ihnen verschiedene Umstände, die für Sie von Vorteil bei der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sein können.
Ausnahme: Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren
Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Niederlassungserlaubnis als unbefristete Aufenthaltserlaubnis bereits nach 3 Jahren beantragen. Das gilt häufig für Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder für Selbstständige, die nachweislich wirtschaftlich erfolgreich sind. Auch Personen, die in Deutschland als anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte leben, können unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren erhalten.
Aufenthaltstitel ohne B1-Sprachnachweis
Es gibt Ausnahmen, bei denen Sie keinen Nachweis über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau erbringen müssen. Das betrifft vor allem Menschen, die aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, die Sprache zu erlernen. Auch Menschen mit einer schweren Krankheit oder Behinderung können unter erleichterten Bedingungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. In solchen Fällen reichen oft Grundkenntnisse.
Zeiten der Ausbildung und des Studiums
Wenn Sie sich in einer Ausbildung oder im Studium befinden, gelten oft besondere Regelungen. Die Zeiten Ihres Aufenthalts als Auszubildende, Studentin oder Student werden in der Regel bei der Berechnung der Mindestaufenthaltsdauer berücksichtigt. Besonders attraktiv ist der Daueraufenthalt EU für Absolventinnen und Absolventen, die in einem anderen EU-Land arbeiten möchten.
Menschen mit Behinderung
Menschen mit einer Behinderung haben oft Anspruch auf erleichterte Bedingungen bei der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse oder die Sicherung des Lebensunterhalts sind oftmals geringer. Zudem gibt es spezielle Beratungsstellen, die Sie bei der Antragstellung unterstützen.
Wer bekommt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis steht Ausländerinnen und Ausländern offen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese finden Sie weiter oben im Ratgeber. Die allgemeinen Bedingungen gelten für die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller. Es gibt jedoch auch Sonderregelungen für bestimmte Gruppen.
Im weiteren Verlauf nennen wir Ihnen einige Personengruppen, die gegebenenfalls unter vereinfachten Voraussetzungen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben.
Unbefristeter Aufenthalt durch deutsches Kind
Wenn Sie ein minderjähriges Kind haben, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie unter erleichterten Bedingungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie sich als Elternteil überwiegend um das Kind kümmern und in Deutschland wohnen.
Ehegatten und Familienmitglieder
Auch Ehegatten und Familienangehörige von Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder der deutschen Staatsangehörigkeit haben besondere Rechte. Nach dreijährigem rechtmäßigen Aufenthalt und erfolgreicher Integration können sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wichtig ist, dass die familiäre Lebensgemeinschaft weiterhin besteht und die Person selbstständig für ihren Lebensunterhalt sorgen kann beziehungsweise ein Familienmitglied den Unterhalt sichert.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger: Das gilt
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger benötigen in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis, da sie durch die Freizügigkeitsregelungen der Europäischen Union automatisch das Recht auf Aufenthalt und Arbeit in Deutschland haben. Wer jedoch längerfristig in Deutschland bleibt und die gleichen Rechte wie deutsche Staatsangehörige erhalten möchte, sollte unter Umständen eine Einbürgerung anstreben.
Antrag stellen: Diese Unterlagen benötigen Sie
Den Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis stellen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Folgende Dokumente werden von Ihnen verlangt:
- gültiger Pass
- Aufenthaltstitel
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag oder Nachweis über Wohnraum
- Nachweis über Sprachkenntnisse und gegebenenfalls Integrationskurs
Vereinbaren Sie vorab einen Termin und informieren Sie sich über zusätzliche Anforderungen Ihrer Behörde.
Kosten: So teuer ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Die Kosten für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis liegen in der Regel bei etwa 113 bis 147 Euro, abhängig von Ihrer persönlichen Situation und den Gebühren der Ausländerbehörde. Für den Daueraufenthalt EU liegen die Gebühren mit 109 Euro etwas niedriger, obwohl die Voraussetzungen vergleichbar sind. Geringere Gebühren fallen an, wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder Sonderregelungen für Sie gelten, etwa bei Flüchtlingen oder minderjährigen Antragstellerinnen und Antragstellern.
Bearbeitungsdauer für unbefristeten Titel
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und Ihrer persönlichen Situation. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate, bis Ihr Antrag geprüft und entschieden wird. Stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen vollständig und korrekt sind, um Verzögerungen zu vermeiden. Entscheidet die Behörde nicht oder braucht sie deutlich länger als 3 Monate, kann sich anwaltlicher Rat lohnen. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht hilft Ihnen dabei, die Behörde mittels einer Untätigkeitsklage zu einer Entscheidung zu drängen.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis abgelaufen: Das sollten Sie wissen
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel muss nicht verlängert werden, da er dauerhaft gültig bleibt. Allerdings kann das Dokument, das Ihren Aufenthaltstitel ausweist – das ist in der Regel der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) – ablaufen. In diesem Fall beantragen Sie bei der Ausländerbehörde einen neuen eAT. Dazu benötigen Sie ein aktuelles Passfoto und Ihren gültigen Nationalpass. Der Aufenthaltstitel selbst bleibt unberührt, auch wenn das Dokument erneuert werden muss.
Entzug einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis: Dann ist der Titel in Gefahr
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bietet Ihnen zwar das Recht, dauerhaft in Deutschland zu leben, doch sie kann in bestimmten Fällen entzogen werden. Das geschieht jedoch nur unter strengen Voraussetzungen.
Folgende Gründe für einen Entzug gibt es:
- Gefährdung der öffentlichen Sicherheit: Begehen Sie eine schwere Straftat oder stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, riskieren Sie Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
- Täuschung bei der Beantragung: Haben Sie falsche Angaben gemacht oder Dokumente gefälscht, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist ebenso ein Entzug möglich.
- Längerer Aufenthalt im Ausland: Wenn Sie länger als 6 Monate am Stück oder dauerhaft ins Ausland ziehen, erlischt Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis automatisch. Stimmen Sie längere Auslandsaufenthalte unbedingt mit Ihrer Ausländerbehörde ab.
- Lebensunterhalt nicht gesichert: Falls Sie dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen sind und keine Aussicht auf finanzielle Unabhängigkeit besteht, kann die Behörde prüfen, ob ein Entzug gerechtfertigt ist.
Droht Ihnen der Entzug Ihrer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, holen Sie sich rechtzeitig rechtlichen Beistand, um Ihre Rechte zu wahren. In vielen Fällen kann ein Entzug der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis abgewendet werden.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis: Häufig gestellte Fragen
Der Aufenthaltstitel selbst läuft nicht ab, da er unbefristet ist. Allerdings muss das Dokument, das den Titel nachweist, regelmäßig erneuert werden. Der Ausweis besitzt nur begrenzt Gültigkeit. Was Sie dabei beachten müssen, erklären wir im Beitrag.
Sie benötigen unter anderem Ihren Reisepass, den aktuellen Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise, Mietvertrag, einen Nachweis über Deutschkenntnisse und gegebenenfalls einen Beleg über den Abschluss eines Integrationskurses. Mehr zu den Unterlagen erfahren Sie hier.
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Die Voraussetzungen dazu erklären wir Ihnen ausführlich im Ratgeber.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Fachkräfte, Selbstständige, Personen mit Schutzstatus oder Ehepartnerinnen und Ehepartner können unter erleichterten Bedingungen nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Mehr dazu im Beitrag.
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