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Aufenthaltstitel: befristet vs. unbefristet
Mit einem Aufenthaltstitel erhalten Ausländer aus Drittstaaten die Berechtigung, sich in Deutschland aufzuhalten. Dabei werden zweierlei Arten unterschieden:
- befristete Aufenthaltstitel: Damit wird der Aufenthalt über einen bestimmten Zeitraum gestattet. Als Beispiele zu nennen sind hier die Aufenthaltserlaubnis und die Blaue Karte EU.
- unbefristete Aufenthaltstitel: Diese räumen Ausländern ein Daueraufenthaltsrecht ohne zeitliche Begrenzung ein. Beispiele dafür sind die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU.
Um unbefristet mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben zu können, wird oftmals vorerst ein befristeter Titel benötigt. Denn: In der Regel wird eine bestimmte Aufenthaltsdauer in Deutschland vorausgesetzt.
Hinweis: Bürger aus der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz
Bürger der Europäischen Union (EU), aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten) oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel, um sich in Deutschland oder der EU aufzuhalten.
Das ist aber nur eine Voraussetzung. Welche weiteren Bedingungen Antragstellern abverlangt werden, erfahren Sie im Folgenden.
Unbefristet bleiben: Aufenthaltstitel, Unterschiede & Voraussetzungen
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU um unbefristete Aufenthaltstitel. Der Unterschied beider besteht darin, dass die Niederlassungserlaubnis ein nur für Deutschland geltender Titel ist und hierzulande zum Leben und Arbeiten berechtigt. Inhaber der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU sind hingegen berechtigt, in andere EU-Staaten (außer Irland und Dänemark) weiterzuwandern, um dort zu leben und zu arbeiten.
Wichtig: Beschränkungen bei Aufenthaltstiteln
Haben Sie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU als unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland beantragt und erhalten, dürfen Sie sich maximal sechs Jahre in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufhalten. Danach erlischt Ihr Titel. Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie sich bis zu sechs Monate im Ausland aufhalten.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU als unbefristeter Aufenthaltstitel gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis erfordert. Beziehungsweise führen einige Mitgliedsstaaten einen Arbeitsmarkttest durch. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt von vornherein zum Arbeiten – bei freier Berufswahl.
Voraussetzungen: Dann erhalten Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel
Möchten Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel erlangen, gilt es, bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Dabei spielt es kaum eine Rolle, welchen Titel Sie anstreben – für beide unbefristete Aufenthaltstitel sind die Voraussetzungen nahezu gleich:
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland.
- Für Ihren Lebensunterhalt und gegebenenfalls den Ihrer Familie können Sie finanziell selbst aufkommen.
- Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
- Die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung sind Ihnen ebenso vertraut, wie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie verfügen über ausreichend Wohnraum für sich und gegebenenfalls Ihre Familie.
- Sie haben im Zuge einer Beschäftigung über einen gewissen Zeitraum Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
Hinweis: Unterschied bei Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
In einer Voraussetzung für einen unbefristeten Aufenthaltstitel unterscheidet sich die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU: Bei bestimmten Aufenthaltstiteln besteht kein Anspruch auf das Daueraufenthaltsrecht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen erteilt wurde.
Für einen besseren Überblick haben wir Ihnen die Voraussetzungen noch einmal in einer Tabelle zusammengefasst.
Niederlassungserlaubnis im Allgemeinen | Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU | |
---|---|---|
Rechtgrundlage nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) | §9 | §9a |
vorheriger Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis | fünf Jahre | fünf Jahre |
Sprachkenntnisse | B1 | B1 |
Lebensunterhalt inkl. Wohnraum | Muss tendenziell dauerhaft gesichert sein, Ausnahmen gelten unter Umständen bei Krankheit oder Behinderung | Muss tendenziell dauerhaft gesichert sein, Ausnahmen gelten unter Umständen bei Krankheit oder Behinderung |
Beiträge zur Rentenversicherung | 60 Monate | 60 Monate |
Ausschluss | Aufenthaltserlaubnis auf humanitären Gründen oder zum Zweck einer Ausbildung |
Sonderbestimmungen: Anspruch bestimmter Personengruppen
Sie erfüllen eine Voraussetzung nicht? Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist deshalb nicht unerreichbar. Denn: Für bestimmte Personengruppen gelten insbesondere bei der Niederlassungserlaubnis vereinfachte Bedingungen. Im Folgenden nennen wir Ihnen einige Beispiele.
Fachkräfte: Profitieren von Erleichterungen bei den Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung und einer verkürzten Aufenthaltsdauer. Was Sie für eine Niederlassungserlaubnis als Fachkraft qualifiziert, haben wir Ihnen in einem Beitrag zusammengefasst.
Inhaber einer Blauen Karte EU: Müssen lediglich Sprachkenntnisse auf A1-Niveau vorweisen. Die Niederlassungserlaubnis ist damit als einziger unbefristeter Aufenthaltstitel ohne B1-Zertifikat zugänglich. Zudem genügen Rentenversicherungsbeiträge über einen Zeitraum von mindestens 27 Monaten.
Absolventen eines Studiums oder einer Ausbildung: Müssen als Fachkraft seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen. Dementsprechend genügen Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung seit zwei Jahren. In Deutschland unbefristet mit Aufenthaltstitel nach der Ausbildung bleiben, wird damit leicht gemacht.
Ehepartner: Können durch den in Deutschland lebenden Ehepartner nachgeholt werden, sofern dieser eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Eine Krankenversicherung muss ebenso gegeben sein wie die Finanzierung des Lebensunterhalts.
Wichtig: Scheidung einer Ehe
Die Niederlassungserlaubnis als unbefristeter Aufenthaltstitel erlischt nach einer Scheidung in aller Regel. Nachgezogene Ehepartner sollten sich daher um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bemühen. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass die Ehe in Deutschland mindestens drei Jahre geführt wurde.
Aufenthaltstitel unbefristet: Das sind die Vorteile
Ob Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU – es gibt unterschiedliche Gründe, die für einen unbefristeten Aufenthaltstitel sprechen. Vor allem sind Sie als Inhaber Ihrer Lebensgestaltung weitestgehend frei:
- Ihrer Zukunftsplanung für ein Leben in Deutschland steht nichts mehr im Wege – auch eine Familienzusammenführung ist unter vereinfachten Bedingungen möglich.
- regelmäßige Besuche bei der Ausländerbehörde entfallen – einen unbefristeten Aufenthaltstitel müssen Sie nicht verlängern lassen.
- Sie können sich frei bewegen und reisen, auch außerhalb von Deutschland – unter Umständen sind Begrenzungen bei Auslandsaufenthalten zu berücksichtigen.
- bei Ihrer Berufswahl sind Sie frei.
Unbefristet: Aufenthaltstitel beantragen
Um das Daueraufenthaltsrecht zu erhalten, müssen Sie den unbefristeten Aufenthaltstitel Ihrer Wahl beantragen. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Ausländerbehörde darüber informieren, welche Unterlagen Sie neben dem eigentlichen Antrag einreichen müssen.
Wichtig: Vollständigkeit
Die Vollständigkeit eines Antrags kann die Bearbeitungsdauer maßgeblich beeinflussen. So fällt bei lückenlosen Anträgen häufig schneller eine Entscheidung, als wenn die Behörde erste Unterlagen nachfordern muss. Ein Anwalt für Ausländerrecht kann Sie bei der Antragstellung unterstützen und weiß, wie Sie an verloren geglaubte Dokumente gelangen.
Stellen Sie zudem sicher, dass Ihnen keine fehlende Voraussetzung für den unbefristeten Aufenthaltstitel im Weg steht.
Gültigkeit: Ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel zu verlängern?
Einen Aufenthaltstitel, der unbefristet ist, zu verlängern, ist nicht nötig – und auch gar nicht möglich. Die Niederlassungserlaubnis wie auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU werden ohne zeitliche Begrenzung ausgestellt.
Lediglich die Karte, auf der Ihr Aufenthaltsstatus als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) gespeichert ist, muss alle zehn Jahre erneuert werden. Das hängt damit zusammen, dass Ihnen die Karte, auf der sich auch ein Foto von Ihnen findet, als Ausweisdokument dient. Das soll möglichst aktuell sein. Dass sich das darauf bezieht, auch den unbefristeten Aufenthaltstitel zu verlängern, ist jedoch ein Irrglaube.
Hier erkennen Sie, wie lange Ihre eAT-Karte gültig ist.
Allerdings: Ein unbefristeter Aufenthaltstitel kann Ihnen unter bestimmten Umständen entzogen werden oder erlöschen. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie sich eine Straftat zuschulden kommen lassen oder aber länger im Ausland verweilen, als es die Bestimmungen vorsehen. Mehr Infos dazu erhalten Sie hier.
Neuer Pass: Was passiert mit unbefristetem Aufenthaltstitel?
Alle Ausweisdokumente besitzen nur eine begrenzte Gültigkeit. Haben Sie einen neuen Nationalpass erhalten, stellt sich daher die Frage: Was passiert, wenn ein unbefristeter Aufenthaltstitel zwar im alten Pass, nicht aber im neuen steht?
In dem Fall müssen Sie einen sogenannten Übertrag beantragen. Ihr eAT muss in dem Fall erneuert werden. Denn auch Ihre Passnummer ist auf der Karte beziehungsweise dem Chip gespeichert. Da sich diese mit einem neuen Pass ändert, bedarf es einer Erneuerung.
Wichtig ist auch dabei: Ihr Aufenthaltstitel bleibt unbefristet. Sie beantragen lediglich die Ausstellung einer neuen, aktualisierten Karte.
Kosten: Wie teuer ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel?
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist mit Kosten verbunden. Wie hoch die ausfallen, hängt von den jeweiligen Umständen des Antragstellers ab. Bei einer Niederlassungserlaubnis bewegen sich die Gebühren in einem Rahmen zwischen 113 und 147 Euro. Für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU berechnen die Behörden rund 109 Euro.
Weitere Kosten können anfallen, wenn Sie für den Erhalt eines unbefristeten Aufenthaltstitels einen Sprachkurs mit abschließendem Sprachzertifikat absolvieren müssen. Zudem können Dokumente von der Ausländerbehörde angefordert werden, die Ihnen nur in Ihrer Muttersprache vorliegen. Die müssen im Zuge eines Antrags gegebenenfalls übersetzt werden. Ein weiterer Kostenfaktor, der berücksichtigt werden sollte.
Da beide Aufenthaltstitel unbefristet sind, ist Verlängern überflüssig. Kosten fallen in diesem Bereich also keine an.
Aufenthaltstitel unbefristet – besteht Arbeitserlaubnis?
Mit der Niederlassungserlaubnis erhalten Sie gleichzeitig auch eine Arbeitserlaubnis. Die gilt jedoch nur für Deutschland. In andere EU-Länder dürfen Sie zwar reisen, arbeiten dürfen Sie dort aber nicht.
Auch mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU geht zwar eine Arbeitserlaubnis einher – mit der dürfen Sie auch unter Umständen im EU-Ausland arbeiten. Haben Sie Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU jedoch in einem anderen Mitgliedsstaat, zum Beispiel Italien, beantragt und erhalten, ist es Ihnen das Arbeiten in Deutschland unter Umständen nicht gestattet.
Beim Thema Arbeitserlaubnis müssen Sie sich also im Vorfeld informieren, welche Bestimmungen mit Ihrem unbefristeten Aufenthaltstitel einhergehen.
Entzug des unbefristeten Aufenthaltstitels
Je nach Aufenthaltstitel liegen unterschiedliche Bestimmungen für die Dauer von Auslandsaufenthalten vor. So gilt beispielsweise bei einer Niederlassungserlaubnis, dass Sie sich über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten im Ausland aufhalten dürfen. Bei Überschreitung droht der Entzug. Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel kann also verloren gehen.
Hinweis: längerer Auslandsaufenthalt
Ist absehbar, dass Sie sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten müssen – etwa, um einen nahen Angehörigen zu pflegen – besprechen Sie das mit Ihrer Ausländerbehörde. In Ausnahmefällen werden längere Auslandsaufenthalte genehmigt.
Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU gelten andere Regelungen. Immerhin ist dieser unbefristete Aufenthaltstitel darauf ausgelegt, dass Sie sich auch im EU-Ausland niederlassen können. Allerdings gewährt Ihnen dieser Titel, Deutschland für maximal sechs Jahre zu verlassen. Bei Überschreitung erlischt das Daueraufenthaltsrecht. Außerhalb der EU ist eine Abwesenheit von bis zu einem Jahr gestattet.
Haben Sie sich dauerhaft in einem EU-Mitgliedsstaat aufgehalten, dürfte Ihnen dort jedoch auch ein Aufenthaltstitel zustehen. Informieren Sie sich über die jeweils geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Unbefristeter Aufenthaltstitel: Häufig gestellte Fragen
Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. In dem Zusammenhang müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – oft ist das ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Weitere Bedingungen und mögliche Konstellationen zwischen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis lesen Sie in unserem Ratgeber.
Unbefristete Aufenthaltstitel haben den Vorteil, dass sie nicht ablaufen. Das schafft Planungssicherheit für die Zukunft. Welche Vorzüge ein unbefristeter Aufenthaltstitel außerdem bietet, erfahren Sie im Beitrag.
Gute Nachrichten: Unbefristete Aufenthaltstitel, die abgelaufen sind, gibt es nicht. Wie es das Wort „unbefristet“ bereits vermuten lässt, besitzen weder die Niederlassungserlaubnis noch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ein Ablaufdatum. Lediglich Ihr Ausweisdokument besitzt eine Gültigkeit. Was damit konkret gemeint ist, erfahren Sie hier.
Unbefristet ist ein Aufenthaltstitel nach 3 Jahren nur in Ausnahmefällen möglich. So haben beispielsweise oft Selbstständige und nachgezogene Ehepartner Aussichten auf eine verfrühte Niederlassungserlaubnis. Weitere Infos zu den Voraussetzungen entnehmen Sie unserem Ratgeber.
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