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Das ist eine Verpflichtungserklärung
Ausreichend finanzielle Mittel sind ein Muss für alle, die aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen wollen. Dabei spielt weder die Dauer des Aufenthaltes eine Rolle, noch der Grund der Einreise.
Verfügen Einreisende dabei selbst nicht über genügend Geld, können sogenannte Bürgen mit einer Verpflichtungserklärung einspringen. Konkret bedeutet das: Jemand, in der Regel der Gastgeber, erklärt sich bereit, für den Besucher finanziell aufzukommen – für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und auch im Falle einer Krankheit oder eines anderen Unglücksfalls. Die Erklärung dient der Ausländerbehörde quasi als Versicherung.
Insbesondere bei der Familienzusammenführung ist die Verpflichtungserklärung oft von Bedeutung. Das in Deutschland lebende Familienmitglied übernimmt damit die volle finanzielle Verantwortung für die nachziehenden Familienangehörigen, sofern sie nicht selbst für sich sorgen können.
Hinweis: Förmliche Erklärung
Die Verpflichtungserklärung ist ein förmliches Dokument. Wollen Sie jemanden aus einem Drittstaat einladen, müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde einen Antrag auf Verpflichtungserklärung stellen. Ihr Besucher muss diese anschließend seinem Visumantrag als Finanzierungsnachweis beilegen. Um Ihnen den Antrag zu veranschaulichen, werfen Sie einen Blick auf die Verpflichtungserklärung als Muster.
Im Einzelnen geht es um:
- anfallende Kosten für den Lebensunterhalt, zum Beispiel Verpflegung, Kleidung
- Ausgaben für eine Unterkunft, sofern diese nicht gestellt werden kann
- Krankheitskosten
- Ausgaben bei Pflegebedürftigkeit
- gegebenenfalls Kosten für die Rückreise
Zwischen Ausstellung der Erklärung und dem Visumsantrag sollten nicht mehr als sechs Monate liegen. Andernfalls kann es zur Ablehnung des Visums durch die zuständige Auslandsvertretung kommen.
Arten der Verpflichtungserklärung
Es werden zwei Arten von Verpflichtungserklärungen unterschieden.
- Verpflichtungserklärung für einen kurzen Aufenthalt: Diese wird bei einem Kurzaufenthalts-Visum – besser bekannt als Schengen-Visum oder Touristenvisum – bei Besuchen von bis zu 90 Tagen benötigt. In der Regel also bei privaten Besuchen, touristischen Reisen und Geschäftsreisen.
- Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte: Diese kommt bei längerfristigen Aufenthalten von mehr als 90 Tagen zum Tragen. Gründe dafür sind beispielsweise ein Sprachkurs oder Studium, eine Berufsausbildung, Eheschließung oder Berufsausbildung.
An eine Erklärung für längerfristige Aufenthalte werden dabei höhere Ansprüche mit Hinblick auf die finanzielle Situation des Einladenden gestellt. Immerhin muss davon ausgegangen werden, dass die zusätzliche finanzielle Belastung über einen längeren Zeitraum anhält.
Verpflichtungserklärung: Dann wird sie benötigt
Die Verpflichtungserklärung muss mit dem Visumantrag eingereicht werden, sofern Besucher aus Drittstaaten keine eigenen finanziellen Mittel verfügen, um für sich während des Deutschlandaufenthaltes zu sorgen.
Hinweis: Einkommen für Visum
Über welche finanziellen Mittel Besucher verfügen müssen, um ohne Verpflichtungserklärung einreisen zu können, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt unter anderem von den zu erwartenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten ab.
Versicherung für Studierende
Wer zum Studieren nach Deutschland kommen möchte, muss bei der Beantragung des entsprechenden Visums ebenfalls finanzielle Mittel nachweisen. Hier liegen die geforderten Beträge jedoch niedriger.
Wer in Deutschland ein Studium aufnehmen möchte, muss über mindestens 934 Euro im Monat oder 11.208 Euro im Jahr verfügen. Kommen Studienbewerber nicht auf diesen Betrag, müssen auch sie eine Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto mit entsprechendem Guthaben nachweisen.
Sperrkonto: Alternative zur Verpflichtungserklärung
Neben einer Verpflichtungserklärung ist ein Sperrkonto eine weitere Möglichkeit, ausreichend finanzielle Mittel vorzuweisen. Dabei wird auf einem Konto so viel Guthaben eingezahlt, dass es für die Finanzierung des Aufenthaltes in Deutschland ausreicht.
Wichtig: Abhebung nur begrenzt möglich
Wer von einem Sperrkonto Guthaben abheben möchte, kann das nur begrenzt tun. Monatlich kann nur ein bestimmter Betrag abgehoben werden. So wird ausgeschlossen, dass das Geld alle ist, ehe der Aufenthalt endet.
Das Sperrkonto ist besonders für Studierende eine gute Alternative zur Verpflichtungserklärung. Der Grund: Es braucht keine in Deutschland lebenden Bürgen beziehungsweise Gastgeber.
Besucher mit Verpflichtungserklärung einladen: Voraussetzungen
Möchten Sie einen oder mehrere Besucher aus einem Drittstaat nach Deutschland einladen und mit einer Verpflichtungserklärung bürgen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Allem voran müssen Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen und das auch nachweisen. Der Gesetzgeber gibt je nach Ihrer familiären Situation unterschiedliche Mindesteinkommen vor.
Pauschal lässt sich kaum sagen, wie viel Sie verdienen müssen, um eine Verpflichtungserklärung beantragen zu können. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Ausländerbehörde. Die von uns aufgeführten Tabellen dienen lediglich der Orientierung.
Bei Verpflichtungserklärung sind Einkommen laut folgender Tabelle von volljährigen Personen festgelegt. Die Besuchdauer beträgt dabei weniger als 90 Tage.
Anzahl der Besucher | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen |
---|---|---|---|---|
1.265,00 Euro | 1.598,00 Euro | 1.931,00 Euro | 2.264,00 Euro | |
Anzahl der Besucher | 1 Person mit 1 Kind | 1 Person mit 2 Kindern | 1 Person mit 3 Kindern | 1 Person mit 4 Kindern |
1.502,00 Euro | 1.739,00 Euro | 1.835,00 Euro | 2.072,00 Euro |
Für jede weitere Person erhöht sich dabei der betrag um 333,00 Euro. Pro zusätzlichem Kind werden 237,00 Euro mehr gefordert.
Bei langfristigem Aufenthalt entscheidet zum einen der Grund des Besuchs über die geforderte Einkommenshöhe. Zum anderen kommt hier Ihr Familienstand – ledig oder verheiratet, mit oder ohne Kinder – zum Tragen. Die folgenden Tabellen verdeutlichen das, ausgehend von einem Besucher.
Besuch eines Sprachkurses oder einer Schule
Unterhaltspflicht für ... | 0 Personen (ledig) | 1 Person (verheiratet) | 2 Personen (verheiratet, 1 Kind) | 3 Personen (verheiratet, 2 Kinder) |
---|---|---|---|---|
Nettoeinkommen | 2.440,00 Euro | 3.390,00 Euro | 4.040,00 Euro | 4.494,00 Euro |
Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung
Unterhaltspflicht für ... | 0 Personen (ledig) | 1 Person (verheiratet) | 2 Personen (verheiratet, 1 Kind) | 3 Personen (verheiratet, 2 Kinder) |
---|---|---|---|---|
Nettoeinkommen | 2.590,00 Euro | 3.600,00 Euro | 4.303,00 Euro | 4.598,00 Euro |
Heirat oder Arbeitsplatzsuche
Unterhaltspflicht für ... | 0 Personen (ledig) | 1 Person (verheiratet) | 2 Personen (verheiratet, 1 Kind) | 3 Personen (verheiratet, 2 Kinder) |
---|---|---|---|---|
Nettoeinkommen | 2.830,00 Euro | 3.930,00 Euro | 4.468,00 Euro | 4.763,00 Euro |
Hinweis: Gemeinsame Erklärung
Beantragen Sie die Verpflichtungserklärung für Ihre Besucher bei der Ausländerbehörde, müssen Sie entsprechende Nachweise über Ihr Einkommen erbringen. Reicht Ihr Einkommen allein nicht aus, besteht die Möglichkeit, mit einer anderen Person zusammen eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Neben dem Einkommen werden noch folgende Bedingungen an Sie gestellt, sofern Sie kein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes sind:
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis).
- Ihr Aufenthaltstitel ist länger gültig als die Besuchsdauer Ihres Gastes.
Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
Möchten Sie Besucher ohne ausreichen finanzielle Mittel nach Deutschland einladen, müssen Sie die Verpflichtungserklärung für das Besuchervisum bei der Ausländerbehörde beantragen.
Dafür bieten sich Ihnen zwei Möglichkeiten:
- Verpflichtungserklärung schriftlich per Formular einreichen.
- Verpflichtungserklärung online beantragen.
Wichtig: Online-Antrag
Informieren Sie sich, ob Sie für die Verpflichtungserklärung das Formular online ausfüllen und abschicken können. Nicht jede Ausländerbehörde bietet diesen Service an. Haben Sie das Formular für die Verpflichtungserklärung als PDF-Dokument, können Sie dieses alternativ am PC ausfüllen und zwecks Abgabe ausdrucken.
Je nach Art der Verpflichtungserklärung ist ein Termin bei der Behörde vonnöten. Vor allem bei längeren Aufenthalten müssen Sie persönlich bei der Behörde vorsprechen.
Angaben zur Verpflichtungserklärung
Bei einer Einladung mit Verpflichtungserklärung müssen bei Beantragung bestimmte Angaben gemacht werden. Unabhängig von der Dauer des Besuchs – ob über oder unter drei Monate – werden vom Besucher folgende Daten benötigt:
- Personalien wie Vor- und Nachname. Geburtsdatum und -ort,
- Adresse des Besuchers im Ausland,
- bestenfalls Seriennummer des Reisepasses.
Einladende müssen je nach persönlicher Situation weitaus mehr von sich preisgeben:
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass,
- Nachweise zur finanziellen Situation – neben Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate werden gegebenenfalls auch Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld gefordert,
- Rentenbescheid,
- letzter Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung und weitere Nachweise über das monatliche Nettoeinkommen bei Selbstständigkeit,
- Handelsregisterauszug bei juristischen Personen.
Hinweis: Juristische Personen
Laden Sie als juristische Person, zum Beispiel als GmbH, OHG oder KG, Besucher aus Drittstaaten ein, müssen Sie in der Regel einen Termin bei Verpflichtungserklärung zwecks persönlicher Vorsprache mit der Ausländerbehörde vereinbaren.
Bearbeitungsdauer: So viel Vorlauf sollten Sie einplanen
Beantragen Sie eine Verpflichtungserklärung, sollten Sie eine Bearbeitungsdauer von zwei bis vier Wochen einplanen. Das hängt zum einen vom Aufenthaltszweck des Gastes beziehungsweise der Gäste ab. Ein weiterer Faktor ist der Umfang der Prüfung Ihrer Bonität, sprich Ihrer finanziellen Möglichkeiten. In leicht überschaubaren Fällen erhalten Sie die Erklärung gegebenenfalls bei einem persönlichen Termin sofort.
Informieren Sie sich im Zweifelsfall über die Wartezeiten bei Ihrer Ausländerbehörde.
Kosten: Diese Gebühren fallen für die Verpflichtung an
Die Kosten, die mit der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung verbunden sind, halten sich im Rahmen. Als Antragsteller müssen Sie eine einmalige Gebühr in Höhe von 29,00 Euro an die Ausländerbehörde zahlen.
Verpflichtungserklärung verweigert: Dann ist eine Erklärung nicht möglich
Wie bereits erwähnt, stehen Sie mit einer Verpflichtungserklärung für alle finanziellen Bedarfe Ihres Besuchs ein. Dementsprechend können Sie keine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn Sie selbst nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Gültigkeit: So lange verpflichten Sie sich
Eine Verpflichtungserklärung ist über fünf Jahre gültig und beginnt mit der Einreise des Besuchs nach Deutschland. Die Gültigkeitsdauer ist dabei nicht mit dem Zeitraum zu verwechseln, in dem nach Ausstellung ein Visum beantragt werden kann.
Wichtig: Verwechselungsgefahr
Bei der Gültigkeit der Erklärung besteht Verwechselungsgefahr! Deshalb wollen wir einmal klarstellen: Nach Ausstellung der Erklärung durch die Ausländerbehörde ist ein Visumantrag in der Regel bis zu sechs Monate möglich. Danach kann es zur Ablehnung kommen. Nach Einreise mit gültigem Visum besitzt die Verpflichtungserklärung eine Gültigkeit von bis zu fünf Jahren.
Kommt Ihr Besuch also in Deutschland an, sind Sie dazu verpflichtet, über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren finanziell für das leibliche und seelische Wohl der Person oder Personen zu sorgen.
Ein Widerruf, mit dem Sie Ihre Verpflichtung quasi kündigen, ist dabei gesetzlich nicht vorgesehen. Haben Sie sich einmal verpflichtet, müssen Sie für den oder die Besucher finanziell einstehen.
Risiken einer Verpflichtungserklärung
Wie bereist erwähnt, sichern Sie mit einer Verpflichtungserklärung zu, für bestimmte Personen in vollem Umfang für die Dauer des Besuches beziehungsweise bis zu maximal fünf Jahren aufzukommen. Das ist mit Risiken verbunden – etwa im Falle einer schweren Erkrankung und/oder plötzlicher Pflegebedürftigkeit bei Eingeladenen.
Abgesehen von unvorhersehbaren gesundheitlichen Einschränkungen müssen sich jedoch auch Partnerinnen und Partner in Beziehungen bei Verpflichtungserklärung dem Risiko bewusst sein, diese fortbesteht, auch wenn die Beziehung gegebenenfalls endet.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Verpflichtungserklärung: Häufig gestellte Fragen
Eine Verpflichtungserklärung ist über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gültig. Dabei muss unterschieden werden. Genaueres dazu finden Sie hier.
Ja, für die Reisenden stellt die Verpflichtungserklärung eine Einladung dar. Der Ausländerbehörde dient die dabei als Finanzierungsnachweis.
Wie hoch das Mindesteinkommen von Einladenden sein muss, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt zum einen von der eigenen Situation ab. Zum anderen ist entscheidend, für wie viele Besucher die Verpflichtungserklärung gelten soll. Genaueres dazu, erfahren Sie im Beitrag.
Mit einer Verpflichtungserklärung sichert eine in Deutschland lebende Person zu, für Besucher, die aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen wollen, finanziell aufzukommen, wenn sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Was weiterhin dabei wichtig ist, erfahren Sie hier.
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