Untätigkeitsklage: Was ist das?

Die Untätigkeitsklage ist Ihr Druckmittel, wenn sich die Ausländerbehörde mit Ihrem Einbürgerungsantrag Zeit lässt. Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) räumt Ihnen nach § 75 das Recht ein, die Behörde zu verklagen, sofern Sie

  1. nicht innerhalb einer angemessenen Frist (drei Monate) und
  2. ohne wichtigen Grund

zu keiner Entscheidung bezüglich Ihres Antrags gekommen ist und Sie auf Ihren deutschen Pass warten lässt. Die Untätigkeitsklage zielt bei Einbürgerung darauf ab, die Behörde zu einer schnelleren Bearbeitung Ihres Anliegens zu zwingen.

Wichtig: Drei-Monats-Frist

Drei Monate – so lange hat die Ausländerbehörde per Gesetz Zeit, um über Ihren Antrag, ob auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis, zu entscheiden. Unserer Erfahrung nach hält keine Behörde diese Frist ein. Wartezeiten von bis zu mehreren Jahren sind keine Seltenheit und kommen immer öfter vor. Gerade bei Einbürgerung gewinnt die Untätigkeitsklage deshalb an Bedeutung.

Viele Ausländerbehörden schieben „Überlastung“ als Grund für lange Wartezeiten vor. Warum das aber kein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzgebers ist, verraten wir Ihnen im Weiteren auf dieser Seite.

Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage bei Einbürgerung

Wie bereits erwähnt, ist eine Voraussetzung für eine Untätigkeitsklage, dass mindestens drei Monate seit Abgabe Ihres Einbürgerungsantrages vergangen sein müssen und die Einbürgerungsbehörde seitdem nicht über Ihren Antrag entscheiden hat.  

Hinweis: Zeitpunkt für Klage

Sofern die Drei-Monats-Frist verstrichen ist, spielt der Zeitpunkt, zu dem Sie eine Untätigkeitsklage bei Ihrer Einbürgerung einreichen, keine Rolle. Sie können jederzeit – ob nach sechs Monaten, nach zehn Monaten oder nach 1,5 Jahren – Klage erheben. 

Das ist aber noch nicht alles. Sie sollten sich zudem absolut sicher sein, dass Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben und Ihr Antrag vollständig bei der Behörde eingegangen ist. Andernfalls wird eine Klage scheitern – und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. 

Zudem ist es ratsam, die Behörde vor Klageerhebung an Ihren offenen Antrag zu erinnern und ihr so die Chance einräumen, zu reagieren. Nicht zuletzt darf kein wichtiger beziehungsweise zureichender Grund vorliegen, der die Behörde zu einer längeren Bearbeitungszeit berechtigt.

Was aber sind zureichende Gründe? Ein zureichender Grund liegt zum Beispiel vor, wenn Ihr Einbürgerungsfall sehr komplex ist und damit einer genaueren Prüfung bedarf. Eine längere Entscheidungsfrist wäre damit gerechtfertigt. 

Hinweis: Anwalt zurate ziehen

Auch wenn Sie eine Untätigkeitsklage bei Ihrer Einbürgerung ohne Anwalt einreichen können – wir raten Ihnen, sich anwaltliche Unterstützung zu holen. Damit stellen Sie sicher, dass eine Klage zu 100 % berechtigt ist und sparen bestenfalls Zeit, Geld und Mühen.

Kein Grund für lange Wartezeiten sind in der Regel Überlastung und Unterbesetzung. Erhalten Sie das als Antwort von Ihrer Behörde, sollten Sie eine Untätigkeitsklage für Ihre Einbürgerung in Erwägung ziehen. Denn: In vielen Fällen sind Überlastung und Unterbesetzung ein selbst gemachtes Problem – und organisatorisch vermeidbar.

So erkennen Gerichte diese Argumente nicht an, wenn beispielsweise personelle Engpässe bereits über einen längeren Zeitraum bestehen, neues Personal aber nicht eingestellt wurde. Und auch die Vorhersehbarkeit spielt eine wichtige Rolle. Um ein Beispiel zu nennen: Mit der Reform des Einwanderungsgesetzes war lange im Voraus klar, dass es zu einer Vielzahl an Einbürgerungsanträgen kommen wird. Die Behörde hatte also ausreichend Zeit, sich entsprechend vorzubereiten und Personal aufzustocken beziehungsweise Prozesse für eine schnellere Bearbeitung zu optimieren. Die Überlastung ist damit ein selbst verursacht.

Wichtig ist also für Ihre Untätigkeitsklage bei Einbürgerung:

  • Ihr Anspruch auf den deutschen Pass ist sicher, 
  • Ihr Einbürgerungsantrag ist vollständig bei der Ausländerbehörde eingegangen,
  • die Sperrfrist von drei Monaten ist vergangen,
  • die Behörde hat keinen Grund, eine Entscheidung hinauszuzögern,
  • Sie haben Ihre Behörde schriftlich an Ihren Antrag erinnert und um zügige, Bearbeitung gebeten.

Auch wenn letztes keine zwingende Voraussetzung für eine Untätigkeitsklage ist, wird eine Erinnerung vom Gericht wohlwollend in Kenntnis genommen.

Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage

Zeitpunkt: Dann ist eine Untätigkeitsklage bei Einbürgerung sinnvoll

Grundsätzlich spricht in keinem Fall etwas gegen eine Untätigkeitsklage bei der Einbürgerung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für einige Menschen drängt die Zeit jedoch. Lange Wartezeiten können bei ihnen eine besondere Härte bedeuten und Nachteile mit sich bringen. Das trifft beispielsweise zu, wenn Sie lange Wartezeiten bei der Einbürgerung an einer Auslandsreise hindern, ob beruflich oder privat.

Hinweis: Dringlichkeit einer Einbürgerung

Sind Sie dringend auf Einbürgerung angewiesen, muss die Ausländerbehörde das berücksichtigen. Dabei raten wir zu anwaltlicher Unterstützung – bereits vor der Antragstellung. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht sorgt dafür, dass Ihr Antrag vollständig bei der Behörde eingeht und reagiert sofort, wenn sich Verzögerungen abzeichnen. Sprechen Sie uns gerne an. 

Doch auch ohne Zeitdruck ist bei Einbürgerung eine Untätigkeitsklage mitunter nicht vermeidbar. Nämlich dann, wenn sich die Behörde schon etliche Monate oder sogar Jahre Zeit lässt. Nehmen Sie das nicht hin.

Untätigkeitsklage einreichen: Wo und wie ist das möglich?

Zuständig ist das Verwaltungsgericht. Dort muss die Klage schriftlich eingereicht werden. Für eine Untätigkeitsklage bei Einbürgerung ist kein Muster erhältlich – eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht weiß aber genau, worauf es ankommt und welche Argumentation zum Erfolg führt. Ein Grund mehr, auf anwaltliche Unterstützung zu vertrauen.

Möchten Sie eigenständig Untätigkeitsklage einreichen, ist Vorbereitung gefragt. Gehen Sie wie folgt vor, ehe Sie das Verwaltungsgericht aufsuchen:

  1. Prüfen Sie genau, ob Sie Ihren Einbürgerungsantrag lückenlos eingereicht haben.
  2. Tragen Sie eine vollständige Kopie Ihres Einbürgerungsantrags mit allen Nachweisen zusammen.
  3. Dokumentieren Sie sämtliche Kommunikation mit der Ausländerbehörde im Zuge Ihrer Einbürgerung.
  4. Stellen Sie sicher, dass Sie einen Nachweis darüber haben, dass die Behörde die zulässige Bearbeitungszeit überschritten hat.
  5. Verfassen Sie ein Schreiben an das Verwaltungsgericht und nennen Sie die Gründe für Ihre Klage.

Können Sie alle der genannten Punkte für sich abhaken, reichen Sie Untätigkeitsklage, um Ihre Einbürgerung zu beschleunigen.

Kosten: Wie teuer ist eine Untätigkeitsklage?

Möchten Sie eine Untätigkeitsklage bei Ihrer Einbürgerung erheben, fallen Kosten zwar an. War Ihre Einbürgerungsbehörde jedoch vor Klageerhebung lange genug ohne zureichenden untätig, wird ihr das Gericht alle Kosten auferlegen. Immerhin hat die Behörde das Verfahren durch die eigene Untätigkeit verursacht. Das gilt auch für Anwaltskosten, sofern Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen haben.

Wichtig: Klage abgelehnt

Wird Ihre Klage vom Verwaltungsgericht abgelehnt, müssen Sie für etwaige Kosten aufkommen. Die beziehen sich dann auf die Prüfung und damit den Aufwand, den das Gericht mit Ihrem Anliegen hatte.  

Grundsätzlich bemessen sich Kosten bei Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz. Diese hängen wiederum vom Streitwert ab. Bei Untätigkeitsklage hinsichtlich einer Einbürgerung beträgt dieser in der Regel 10.000 Euro. Dementsprechend betragen die Anwaltskosten rund 1.850 Euro und die Gerichtskosten etwa 798 Euro.

Noch einmal zur Erinnerung: Hat sich die Behörde mit einer Entscheidung zu Ihrer Einbürgerung grundlos zu lange Zeit gelassen, zahlen Sie gar nichts. Die Kosten muss Ihre Ausländerbehörde tragen.

Ausgang der Klage: Was passiert, wenn …

Davon ausgehend, dass alle Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage bei Einbürgerung erfüllt sind, gibt es zwei Optionen zum Ablauf und Ausgang der Klage:

  1. Beschleunigung Ihres Einbürgerungsverfahrens: Das Verwaltungsgericht räumt der Behörde die Möglichkeit ein, über Ihren Einbürgerungsantrag bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu entscheiden. In der Regel wird diese Chance genutzt, um eine Verurteilung zu vermeiden.
  2. Verurteilung zur Vornahme der Einbürgerung: Lässt die Behörde die vom Gericht gesetzte Frist verstreichen, kommt es zu einem Urteil – ganz zu Ihren Gunsten: Die Behörde muss Ihrer Einbürgerung zustimmen.

Das Verwaltungsgericht kann eine Klage aber auch ablehnen. Das passiert beispielsweise, wenn Sie Ihren Antrag fehlerhaft eingereicht haben. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich das von vornherein vermeiden. Wir sind an Ihrer Seite.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen:

Untätigkeitsklage Einbürgerung: Häufig gestellte Fragen

Wer trägt die Kosten einer Untätigkeitsklage?

Sofern eine Klage berechtigt ist, die Behörde sich also nachweislich zu viel Zeit mit einer Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag lässt, muss diese in aller Regel auch alle anfallenden Kosten tragen. Ob auch die Anwaltskosten darunter fallen, erfahren Sie im Ratgeber.

Was kostet Untätigkeitsklage bei Einbürgerung?

Welche Kosten bei Untätigkeitsklage anfallen, bemisst sich an den Gerichtskosten und – bei anwaltlicher Vertretung – am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Beide Werte ergeben sich aus dem Streitwert. Bei einer Untätigkeitsklage liegt der in der Regel bei 10.000 Euro. Daraus ergeben sich folgende Positionen:

  • rund 1.850 Euro Anwaltskosten
  • etwa 798 Euro Gerichtskosten

Bei berechtigter Klage muss die Ausländerbehörde für die Kosten aufkommen, da diese mit ihrer Untätigkeit Schuld an der Erhebung trägt.

Wie erhebe ich Untätigkeitsklage bei Einbürgerung?

Grundsätzlich ist das Verwaltungsgericht für Untätigkeitsklagen zuständig. Was Sie dort einreichen müssen und wie Sie sich vorbereiten, erfahren Sie im Beitrag.

Wie lange dauert eine Untätigkeitsklage bei Einbürgerung?

Wie lange eine Untätigkeitsklage dauert, lässt sich pauschal nicht beantworten. Eine Klage kann sich über Wochen oder Monate hinziehen. Zum einen ist entscheidend, wie komplex ein Fall ist. Zum anderen ist die Auslastung des zuständigen Gerichts maßgeblich.

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