Koalitionsvertrag: Einbürgerung soll neu geregelt werden

Koalitionsvertrag: Einbürgerung soll neu geregelt werden

Nach knapp einem Monat Verhandlungen konnten sich die Christlich Demokratische Union (CDU) und die Soziale Partei Deutschlands (SPD) auf einen Koalitionsvertrag einigen. Damit ist klar: Beide Parteien werden Deutschland in den kommenden vier Jahren regieren. Was die zukünftige Bundesregierung im Bereich Migration und Einbürgerung plant, haben wir für Sie zusammengefasst.

Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD bringt Änderungen

Deutschlands nächste Regierung steht nun fest: Ein Bündnis aus CDU und SPD wird in den nächsten paar Jahren das Sagen in der Bundesrepublik haben. Einen entsprechenden Koalitionsvertrag haben Vertreterinnen und Vertreter beider Parteien in einer Pressekonferenz am Mittwoch vorgestellt.

Der Vertrag dient als Grundlage für ihre Zusammenarbeit und umfasst grob alle Vorhaben, die Christ- und Sozialdemokraten während ihrer Amtszeit umsetzen möchten. Ein Kernpunkt im Papier sind die Themen Migration und Zuwanderung.

Deutschland solle zwar weiterhin ein offenes Einwanderungsland bleiben. Gleichzeitig will die kommende Bundesregierung sowohl die legale als auch die illegale Migration stärker begrenzen und unterbinden. Auch bei der Einbürgerung werden viele Änderungen auf Ausländerinnen und Ausländer zukommen.

Keine schnellere Einbürgerung mehr

Erst letztes Jahr hat die ehemalige Bundesregierung das Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert und unter anderem die Einbürgerung nach 3 Jahren eingeführt. Ausländerinnen und Ausländer, die sogenannte „besondere Integrationsleistungen“, wie:

  • außergewöhnliche Errungenschaften im Beruf,
  • bestimmte Berufsqualifikationen,
  • gute Leistungen in der Schule,
  • besondere Sprachkenntnisse oder
  • ein Ehrenamt

vorweisen können, haben bislang die Möglichkeit, einen Einbürgerungsantrag schon nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland zu stellen. Damit soll bald Schluss sein. CDU und SPD wollen die Reform vom letzten Jahr teilweise zurücknehmen, sodass für alle Einbürgerungen die „normale“ Wartezeit von 5 Jahren gilt.

Achtung: Doppelte Staatsangehörigkeit bleibt weiterhin möglich!
Erhalten bleibt dagegen die Möglichkeit des Doppelpasses. Die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft war ebenfalls Teil der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom vergangenen Jahr.

Kein Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit

Anders als noch im Sondierungspapier angekündigt, wird es keinen Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Begehung schwerer Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geben. Ursprünglich wollte die neue Koalition versuchen, Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten den deutschen Pass wieder zu entziehen. Dieses – auch innerhalb der SPD sehr umstrittene – Vorhaben hat es letzten Endes jedoch nicht in den Koalitionsvertrag geschafft.

Einwanderungsbeschränkungen im Koalitionsvertrag

Die neue Leitlinie im Ausländerrecht macht sich nicht nur bei der Einbürgerung bemerkbar. Auch die Zuwanderung nach Deutschland soll in Zukunft stärker reguliert und begrenzt werden. CDU und SPD wollen unter anderem:

  • den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für 2 Jahre aussetzen,
  • Bundesaufnahmeprogramme (zum Beispiel für Afghanistan) stoppen und
  • die Westbalkan-Regelung auf 25.000 Personen pro Jahr beschränken.

Die sogenannte Westbalkan-Regelung ermöglicht es Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien zur Arbeitsaufnahme in die Bundesrepublik einzureisen. Momentan dürfen bis zu 50.000 Menschen pro Jahr aus diesen Ländern nach Deutschland kommen.

Erleichterte Abschiebungen und Ausweisungen

Während die Einreise und Zuwanderung nach Deutschland beschränkt werden soll, plant die neue Koalition für Abschiebungen das genaue Gegenteil: Ausländerinnen und Ausländer sollen – insbesondere dann, wenn sie Straftaten begangen haben – leichter des Landes verwiesen werden. Dafür sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Einführung eines dauerhaften Ausreisegewahrsams,
  • Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien bei bestimmten Gruppen,
  • Abschaffung des Rechtsbeistandes vor der Abschiebung,
  • Ausweitungen der Kompetenzen des Bundes (Zentralisierung von Rückführungen und Einrichtung von Bundesausreisezentren),
  • Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Algerien, Indien, Marokko und Tunesien (weitere folgen gegebenenfalls) und
  • Mehr Migrations- und Rückführungsabkommen mit Herkunftsländern.

Achtung: Neuer Aufenthaltstitel für Geduldete!
Zudem soll es für gut integrierte, geduldete Menschen in Deutschland einen neuen, befristeten Aufenthaltstitel geben. Er wird bestimmten Voraussetzungen unterliegen (zum Beispiel 4 Jahre Aufenthalt, Deutschkenntnisse, keine Straffälligkeit) und bis Ende 2027 gelten.

Mehr Integration und Digitalisierung

Im Gegenzug für die Einschränkungen, die Drittstaatsangehörige bei Einreise und Abschiebung hinnehmen müssen, wollen Union und SPD die Asylverfahren beschleunigen und Integrationsangebote weiter ausbauen. Menschen, die bereits in Deutschland angekommen seien, müssten besser unterstützt werden, heißt es dazu. Das bedeute zum einen:

  • mehr Kapazitäten für Sprachkurse, Integrationsberatung und Kitas,
  • Digitalisierung bei den Ausländerbehörden und
  • auf das Ausländerrecht spezialisierte Verwaltungsgerichte.

Zum anderen betonten beide Parteien, dass Integration Anstrengungen von beiden Seiten erfordere. Diesbezüglich wurden strengere Wohnsitzauflagen und sogenannte Integrationsvereinbarungen angekündigt, die den betroffenen Ausländerinnen und Ausländern konkrete Pflichten wie beispielsweise die Aufnahme einer Beschäftigung auferlegen.

Änderungen bei der Einbürgerung kommen nicht sofort

Bis Christ- und Sozialdemokraten neue Gesetze ausgearbeitet haben, dauert es noch. Für Sie gilt also weiterhin erst einmal die seit letztem Sommer geltende Rechtslage – inklusive Einbürgerung nach 3 Jahren. Dennoch ist es ratsam, nicht unnötig Zeit verstreichen zu lassen.  Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, nehmen Sie Ihre Einbürgerung in Angriff. Unser Selbst-Check verrät Ihnen, ob Sie alle Bedingungen erfüllen.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

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  • Persönliche Betreuung 

Quelle:

Koalitionsvertrag: Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich schon einen Antrag auf Turbo-Einbürgerung gestellt habe?

Solange Ihr Antrag vor dem Stichtag (z. B. Kabinettsbeschluss) eingegangen ist, wird er in der Regel nach altem Recht bearbeitet – selbst wenn sich das Einbürgerungsgesetz später ändert. Gerne helfen wir auch hier bei der Beschleunigung Ihres Antrags, je schneller desto besser!

Habe ich nicht doch mehr Zeit für eine Turbo-Einbürgerung wegen großzügiger Übergangsfristen?

Das ist unsicher. Bei der letzten Gesetzesänderung wurde das Datum des Kabinettsbeschlusses (23.08.2023) als Stichtag für Übergangsregelungen gewählt. Wenn wieder so vorgegangen wird, könnte bereits ein baldiger Kabinettsbeschluss entscheidend sein – nicht erst das Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Daher empfehlen wir, den deutschen Pass schnellstmöglich zu beantragen.

Wie stehen meine Chancen auf eine Turbo-Einbürgerung aktuell?

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Turbo-Einbürgerung erfüllen und Ihren Antrag bald einreichen, stehen die Chancen sehr gut. Die aktuelle Gesetzeslage gilt bis zur Änderung weiter. Beachten Sie aber, dass aufgrund des hohen politischen Drucks eine Gesetzesänderung sehr schnell beschlossen werden kann. Jeder Tag der vergeht, erhöht also das Risiko, dass Ihre Einbürgerung abgelehnt wird.

Sind nach dem Machtwechsel weitere Verschärfungen für die Einbürgerungsvoraussetzungen zu erwarten?

Ja, laut Koalitionsvertrag ist eine Rücknahme der Turbo-Einbürgerung geplant. Zudem könnte es strengere Anforderungen an Integration, Sprache oder Mindesteinkommen geben. Es ist nicht auszuschließen, dass auch weitere Ausschlussgründe verschärft werden (z. B. bei Straffälligkeit oder Staatsangehörigkeit).

Welche Nachteile drohen mir, wenn ich die Einbürgerung jetzt nicht beantrage?

Wenn die Einbürgerung nach 3 Jahren wieder abgeschafft wird, verlängert sich die Mindestaufenthaltsdauer für den deutschen Pass auf 5 Jahre. Eine frühzeitige Einbürgerung wäre dann nicht mehr möglich. Zudem ist unklar, ob die neue Bundesregierung den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in Zukunft noch weiter erschwert.

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