„Turboeinbürgerung“ nach 3 Jahren abgeschafft: So geht es weiter

„Turboeinbürgerung“ nach 3 Jahren abgeschafft: So geht es weiter

Erst letztes Jahr hat die vorherige Bundesregierung das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend überarbeitet. Teil der Reform war die Einführung der sogenannten “Turboeinbürgerung”. Das ist beziehungsweise war eine Ausnahmeregelung, die es besonders gut integrierten Ausländern ermöglicht hat, den deutschen Pass schon nach 3 Jahren Aufenthalt zu beantragen. Jetzt hat der Bundestag diese Option jedoch wieder aus dem Gesetz gestrichen. Was das für Sie und Ihre bereits gestellten Anträge bedeutet, erfahren Sie hier.

Keine „Turboeinbürgerung“ für besondere Leistungen mehr

Etwas mehr als 1 Jahr nach ihrem Inkrafttreten hat der Deutsche Bundestag das Ende der „Turboeinbürgerung“ beschlossen. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten von Union, SPD und AfD für die Abschaffung der Sonderregelung in § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), die den Erhalt des deutschen Passes nach 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland unter bestimmten Umständen erlaubte.

Erforderlich war neben den regulären Voraussetzungen einer Einbürgerung das Vorliegen sogenannter „besonderer Integrationsleistungen“. Dazu gehören beispielsweise:

  • C1-Deutschkenntnisse,
  • ehrenamtliches Engagement und/oder
  • herausragende schulische oder berufliche Leistungen.

Migranten, die all diese Anforderungen erfüllten, konnten dank der Regelung deutlich schneller ihre Einbürgerung erhalten und damit ihre Zukunft in Deutschland sichern. Damit ist jetzt Schluss. Ab sofort müssen alle Ausländer unabhängig von ihren Integrationsleistungen 5 Jahre warten, bis sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können.

Regierung will Zustrom nach Deutschland begrenzen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt begründete die Abschaffung der „Turboeinbürgerung“ damit, dass der Erhalt des deutschen Passes am Ende einer gelungenen Integration stehen solle und nicht am Anfang. Zudem wolle die Regierung mit dem Wegfall der 3-Jahres-Regel weniger Migrationsanreize setzen, um die Zuwanderung nach Deutschland weiter zu reduzieren.

Hinweis: Zahlen der „Turboeinbürgerungen“ gering
Wie erfolgversprechend die Abschaffung der Ausnahmeregel für dieses Ziel tatsächlich ist, ist fraglich. Denn die Fallzahlen sind sehr gering. Im vergangenen Jahr machten gerade einmal wenige hundert Ausländer von der Einbürgerung nach 3 Jahren Gebrauch. Zum Vergleich: Die Gesamtzahl der Einbürgerungen betrug im gleichen Zeitraum fast 300.000.

Chance auf „Turboeinbürgerung“ bei laufenden Verfahren vertan

Personen, die aktuell noch auf ihre „Turboeinbürgerung“ warten, stellt sich jetzt natürlich die Frage, was die Entscheidung aus Berlin für ihre noch laufenden Verfahren bedeutet. Mangels einer gesonderten Übergangsregelung gilt für alle neuen und nicht-abgeschlossenen Einbürgerungsprozesse die neue Rechtslage. Eine Verkürzung der benötigten Mindestaufenthaltsdauer auf 3 Jahre ist daher nicht mehr möglich, selbst wenn Sie Ihren Antrag schon vor einiger Zeit gestellt haben sollten.

In der Theorie haben Sie dennoch die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Einbürgerungsbehörde vorzugehen, sofern die Ihren Einbürgerungsantrag ablehnt. Im Verfahren können Sie sich auf den sogenannten Vertrauensschutz berufen. Das ist ein wichtiges Rechtsprinzip in Deutschland, das Sie vor negativen Rückwirkungen einer neuen Rechtslage schützt.

Inwieweit der Vertrauensschutz auch bei der „Turboeinbürgerung“ greift, ist aber alles andere als klar. Daher empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich Ihre Chancen auf eine erfolgreiche beschleunigte Einbürgerung trotz Gesetzesreform deutlich erhöhen.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari LinkedIn

Mohamed El-Zaatari ist Experte fürs Ausländer- und Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter der genannten Rechtsgebiete bei rightmart in Bremen. Mitte 2024 wurde er zudem Partner der rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.

Fanden Sie diese Seite hilfreich?

0 / 5

Gesamt: