Doppelter Pass: Deutsche Staatsbürgerschaft in Gefahr?

Doppelter Pass: Deutsche Staatsbürgerschaft in Gefahr?

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) wirft aktuell Fragen auf. Die Richter entschieden, dass es rechtens sei, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn nach Einbürgerung freiwillig die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes angenommen werde. Wie verhält es sich aber, wenn am 27. Juni 2024 das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft tritt? Ist ein doppelter Pass dann erlaubt? Wir liefern Antworten.

Artikel von

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari
Rechtsanwalt
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Ehemalige Staatsbürgerschaft abgeben und wiederholen?

Bislang müssen Menschen aus nicht EU-Staaten in der Regel ihre Staatsbürgerschaft aufgeben, wenn sie den deutschen Pass erhalten wollen. Das ist eine Grundvoraussetzung, von der der deutsche Staat nur in Ausnahmefällen absieht. Für türkische Staatsangehörige war eine Einbürgerung deshalb kaum möglich. Zumindest dann nicht, wenn sie an ihrem türkischen Pass festgehalten haben. 

 

Hinweis: Ausnahmen

Die bisherige Staatsbürgerschaft kann behalten werden, wenn die Gesetze des Herkunftslandes es verbieten, die Staatsangehörigkeit abzulegen. Gleiches gilt, wenn der andere Staat unzumutbare Bedingungen an die Entlassung stellt. Das können zum Beispiel überhöhte Gebühren sein. 

 

Fünf türkische Einwanderer wollten diese Regelung umgehen: Sie gaben zwar für die Einbürgerung ihre türkische Staatsangehörigkeit auf. Nachdem sie jedoch den deutschen Pass in ihren Händen hielten, beantragten sie wieder die türkische Staatsbürgerschaft. Damit verloren sie jedoch nach aktuell geltendem Recht die deutsche Staatsbürgerschaft – und mussten ihren Pass wieder abgeben. Dagegen klagten die Betroffenen. Weil ihnen zudem die EU-Bürgerschaft entzogen wurde, landete der Fall vor dem EuGH.

EuGH lässt einzelnen Staaten Entscheidungsfreiheit

Der EuGH überlässt es in seinem Urteil den einzelnen EU-Staaten, die Voraussetzungen für die Staatsangehörigkeit festzulegen – und entscheidet damit zum Nachteil der fünf Betroffenen. Die aktuelle Regelung verstoße nicht gegen (noch) geltendes Recht. Bedeutet der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft jedoch eine unverhältnismäßige Härte, müsse im Einzelfall geprüft werden, ob dieser Umstand mit geltendem Recht vereinbar sei. Wie genau eine unverhältnismäßige Härte dabei auszulegen ist, muss individuell bestimmt werden.

Neues Einbürgerungsgesetz ab Ende Juni: Was gilt dann?

Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz, das ab dem 27. Juni 2024 gilt, ist diese Regelung hinfällig. Ein doppelter Pass ist dann erlaubt. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss nicht länger seine bisherige dafür aufgeben.

Für die fünf türkischen Einwanderer kommt das neue Gesetz dennoch zu spät. Sie können zwar die deutsche Staatsbürgerschaft zurückerhalten. Dafür müssen sie jedoch einen neuen Antrag auf Einbürgerung stellen – und den gesamten Prozess noch einmal durchlaufen.

Bisherige Staatsangehörigkeit zurückerlangen? Warten zahlt sich aus!

Möchten Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft zurückerhalten? Dann warten Sie den 27. Juni ab. Da mit dem neuen Gesetz Mehrstaatigkeit und damit auch ein doppelter Pass erlaubt ist, haben Sie den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft nicht mehr zu befürchten. Aus welchem Nicht-EU-Land Sie dabei kommen, spielt keine Rolle. 

Für den Großteil der 1,5 Millionen in Deutschland lebenden Türken bedeutet das: freie Bahn zum deutschen Pass.

Wichtig: Voraussetzungen für die Einbürgerung

Auch wenn die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft als Bedingung für den deutschen Pass wegfällt, gelten noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen. Gerne prüfen wir Ihre Möglichkeiten der Einbürgerung. Alternativ können Sie auch selbst testen, wie es um Ihre Chancen steht.

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