News rund um Einbürgerung und Niederlassung
Neuerungen Einbürgerungsgesetz: Nachteile statt Erleichterungen?
Der 27. Juni ist Stichtag für das neue Einbürgerungsgesetz. Ab dann gelten die Neuerungen, die eine Einbürgerung erleichtern sollen. Eigentlich! Denn bestimmte Personengruppen werden unter Umständen benachteiligt. Deshalb kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, eine Einbürgerung noch vor Inkrafttreten der Änderungen anzuschieben.
Änderungen beim Einbürgerungsgesetz: Vorteile nutzen
Nach dem neuen Einbürgerungsgesetz können sich Ausländerinnen und Ausländer deutlich früher einbürgern lassen, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt ab dem 27. Juni 2024 nur noch fünf anstatt acht Jahre. Das ist für viele ein bedeutender Vorteil. Wer von den Gesetzesänderungen profitieren möchte, sollte die Einbürgerung schon einmal planen bzw. bereits einen Antrag stellen.

Neues Einbürgerungsgesetz: Änderungen ab Ende Juni 2024
Dass die Einbürgerung erleichtert werden soll, ist seit längerem Thema – die gesetzliche Grundlage ist geschaffen und wurde im Januar dieses Jahres vom Bundestag als neues Einbürgerungsgesetz, dem „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht“ (StARModG), beschlossen. Jetzt wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es gilt ab dem 27. Juni 2024.