„Turboeinbürgerung“ nach 3 Jahren abgeschafft: So geht es weiter
Erst letztes Jahr hat die vorherige Bundesregierung das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend überarbeitet. Teil der Reform war die Einführung der sogenannten “Turboeinbürgerung”. Das ist beziehungsweise war eine Ausnahmeregelung, die es besonders gut integrierten Ausländern ermöglicht hat, den deutschen Pass schon nach 3 Jahren Aufenthalt zu beantragen. Jetzt hat der Bundestag diese Option jedoch wieder aus dem Gesetz gestrichen. Was das für Sie und Ihre bereits gestellten Anträge bedeutet, erfahren Sie hier.
Keine „Turboeinbürgerung“ für besondere Leistungen mehr
Etwas mehr als 1 Jahr nach ihrem Inkrafttreten hat der Deutsche Bundestag das Ende der „Turboeinbürgerung“ beschlossen. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten von Union, SPD und AfD für die Abschaffung der Sonderregelung in § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), die den Erhalt des deutschen Passes nach 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland unter bestimmten Umständen erlaubte.
Erforderlich war neben den regulären Voraussetzungen einer Einbürgerung das Vorliegen sogenannter „besonderer Integrationsleistungen“. Dazu gehören beispielsweise:
- C1-Deutschkenntnisse,
- ehrenamtliches Engagement und/oder
- herausragende schulische oder berufliche Leistungen.
Migranten, die all diese Anforderungen erfüllten, konnten dank der Regelung deutlich schneller ihre Einbürgerung erhalten und damit ihre Zukunft in Deutschland sichern. Damit ist jetzt Schluss. Ab sofort müssen alle Ausländer unabhängig von ihren Integrationsleistungen 5 Jahre warten, bis sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können.
Regierung will Zustrom nach Deutschland begrenzen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt begründete die Abschaffung der „Turboeinbürgerung“ damit, dass der Erhalt des deutschen Passes am Ende einer gelungenen Integration stehen solle und nicht am Anfang. Zudem wolle die Regierung mit dem Wegfall der 3-Jahres-Regel weniger Migrationsanreize setzen, um die Zuwanderung nach Deutschland weiter zu reduzieren.
Wie erfolgversprechend die Abschaffung der Ausnahmeregel für dieses Ziel tatsächlich ist, ist fraglich. Denn die Fallzahlen sind sehr gering. Im vergangenen Jahr machten gerade einmal wenige hundert Ausländer von der Einbürgerung nach 3 Jahren Gebrauch. Zum Vergleich: Die Gesamtzahl der Einbürgerungen betrug im gleichen Zeitraum fast 300.000.
Chance auf „Turboeinbürgerung“ bei laufenden Verfahren vertan
Personen, die aktuell noch auf ihre „Turboeinbürgerung“ warten, stellt sich jetzt natürlich die Frage, was die Entscheidung aus Berlin für ihre noch laufenden Verfahren bedeutet. Mangels einer gesonderten Übergangsregelung gilt für alle neuen und nicht-abgeschlossenen Einbürgerungsprozesse die neue Rechtslage. Eine Verkürzung der benötigten Mindestaufenthaltsdauer auf 3 Jahre ist daher nicht mehr möglich, selbst wenn Sie Ihren Antrag schon vor einiger Zeit gestellt haben sollten.
In der Theorie haben Sie dennoch die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Einbürgerungsbehörde vorzugehen, sofern die Ihren Einbürgerungsantrag ablehnt. Im Verfahren können Sie sich auf den sogenannten Vertrauensschutz berufen. Das ist ein wichtiges Rechtsprinzip in Deutschland, das Sie vor negativen Rückwirkungen einer neuen Rechtslage schützt.
Inwieweit der Vertrauensschutz auch bei der „Turboeinbürgerung“ greift, ist aber alles andere als klar. Daher empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich Ihre Chancen auf eine erfolgreiche beschleunigte Einbürgerung trotz Gesetzesreform deutlich erhöhen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
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