Abschiebung aus Deutschland: Das sind die Regelungen
Bis es zu einer Abschiebung von Ausländern beziehungsweise Ausländerinnen aus Deutschland kommt, braucht es einen gewissen Vorlauf:
- Sie verlieren Ihr Recht, sich in der Bundesrepublik aufhalten zu dürfen – das kann unterschiedliche Gründe haben, auf die wir im weiteren Verlauf noch eingehen.
- Mit dem Verlust Ihres Aufenthaltsrechts werden Sie ausreisepflichtig. Sie werden dazu aufgefordert, Deutschland freiwillig zu verlassen. Dafür wird Ihnen in der Regel eine Frist eingeräumt – Abweichungen sind hier in bestimmten Fällen möglich. Zeitgleich erhalten Sie eine Abschiebungsandrohung.
- Lassen Sie die Frist verstreichen und halten sich weiterhin in Deutschland auf, kommt es zur Abschiebung – ohne weitere Vorwarnung. Ein konkreter Termin wird Ihnen nicht angekündigt.
Hinweis: Abschiebungshaft
Besteht die Gefahr, dass Sie sich Ihrer Zwangsausreise entziehen wollen, ziehen die Behörden mitunter eine Abschiebungshaft in Betracht. Dabei handelt es sich um einen Freiheitsentzug, bis Ihre Ausreise durchgesetzt werden kann. Eine derartige Maßnahme setzt wichtige Gründe voraus.
§ 58 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) definiert die Abschiebung per Gesetz und enthält genaue Regelungen zur Durchsetzung. Der Paragraph führt an, welche Gründe die Maßnahme rechtfertigen.
Abschiebung verboten: Dann dürfen Sie nicht ausgewiesen werden
In bestimmten Situationen ist eine zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht verboten. Hier kommt insbesondere § 60 AufenthG zum Tragen. Beispielhaft nennen wir Ihnen einige Umstände:
- Die Abschiebung verstößt gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMKR), weil Ihnen im Zielland Gefahren wie unmenschliche Behandlung oder Bestrafung droht.
- Im Zielland bestehen für Sie erhebliche konkrete Gefahren für Leib, Leben und Freiheit.
- Sie sind aufgrund einer Krankheit reiseunfähig.
Anordnung einer Zwangsausreise: mögliche Gründe
Es gibt unterschiedliche Gründe, die zu einer Abschiebung beziehungsweise in einem ersten Schritt zum Verlust Ihres Aufenthaltsrechtes in Deutschland führen. Die zwangsweise Ausweisung kann dabei verschiedene Personengruppen treffen: Flüchtlinge, Asylbewerber, Straftäter. Nehmen wir die Umstände einer Abschiebung in den Blick.
Wichtig: Abschiebung EU-Bürgerinnen und Bürger
Kommen Sie aus einem EU-Mitgliedsstaat, genießen Sie Freizügigkeit: Sie dürfen sich ohne Visum oder Aufenthaltstitel beliebig lange in Deutschland aufhalten. Eine Abschiebung ist daher äußerst selten. Lediglich sehr schwere Straftaten sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit können eine Abschiebung begründen.
- Aufenthaltstitel
- Abgelehnter Asylantrag
- Straftaten
- Täuschung der Behörden
- Gefahr für die öffentliche Sicherheit
- Trennung oder Scheidung
Erzwungene Ausreise durch fehlenden oder ungültigen Aufenthaltstitel
Halten Sie sich in Deutschland ohne Visum oder Aufenthaltstitel auf, sind Sie illegal im Land und damit ausreisepflichtig. Haben Sie einen Aufenthaltstitel, ist für Sie wichtig zu wissen: Es werden unbefristete und befristete Titel unterschieden. Bei einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis müssen Sie nichts weiter beachten – ein befristeter Aufenthaltstitel hingegen läuft ab und muss rechtzeitig verlängert werden.
Wichtig: Gültigkeit Titel
Ist Ihr Titel befristet, müssen Sie die Gültigkeit im Blick behalten. Mit Ablauf verlieren Sie Ihr Recht, sich in Deutschland aufhalten zu dürfen. Beachten Sie dabei: Mitunter müssen Sie bei der Ausländerbehörde lange auf einen Termin warten. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um die Verlängerung Ihres Aufenthaltsrechts.
Eine zwangsweise Ausweisung wegen eines fehlenden oder ungültigen Aufenthaltstitels ist nach einem ursprünglich legalen Aufenthalt in Deutschland möglich.
Abschiebung nach abgelehntem Asyl
Eine Abschiebung als Asylbewerber droht, wenn Ihr Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. In der Regel wird Ihnen eine Frist gesetzt, innerhalb der Sie Deutschland verlassen müssen. Die beträgt entweder eine Woche (7 Tage) der 30 Tage. Hier ist die Begründung für die Ablehnung Ihres Asylantrags entscheidend:
- offensichtlich unbegründet oder unzulässig – 7-tägige Frist
- unbegründet – 30-tägige Ausreisefrist
Mit dem Ablehnungsbescheid erhalten Sie bereits eine Abschiebungsandrohung, die Sie auf eine Abschiebung hinweist, sofern Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist freiwillig ausreisen.
Abschiebung wegen Straftat
Die zwangsweise Ausweisung wegen einer Straftat ist wohl einer der bekanntesten Gründe für eine Abschiebung aus Deutschland. Lassen Sie sich ein schweres Vergehen zuschulden kommen, entzieht Ihnen der Gesetzgeber unter Umständen das Recht, sich in der Bundesrepublik aufhalten zu dürfen – nachdem Sie Ihre Strafe verbüßt haben.
Hinweis: Abschiebung ist kein Ersatz für Strafe
Eine Abschiebung wegen einer Straftat ist kein Ersatz für die Strafe, die Sie im Zuge einer Verurteilung erhalten. Müssen Sie beispielsweise in Haft, erfolgt die zwangsweise Ausweisung, nachdem Sie Ihre Strafe abgesessen haben.
Täuschung der Behörden
Über Täuschungsversuche sehen deutsche Behörden nicht hinweg. Auch wenn eine Abschiebung wegen falscher Identität erst einmal erschwert ist – sobald eine Klärung erfolgt ist, kommt es zur Durchsetzung. Zudem machen Sie durch falsche oder fehlerhafte Angaben bezüglich Ihrer Person unter Umständen strafbar.
Durchsetzung der Ausweisung bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit
Es muss nicht zwingend eine Straftat vorliegen, um eine Abschiebung beziehungsweise Ausweisung zu begründen. Schätzen die Behörden Sie als Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ein, ist eine Abschiebung zur Gefahrenabwehr möglich. Eine Mitgliedschaft in einer terroristischen oder extremistischen Vereinigung ist ein Beispiel dafür.
Abschiebung wegen Trennung
Sind Sie im Rahmen des Ehegattennachzugs nach Deutschland gekommen, ist Ihr Aufenthalt für eine gewisse Zeit an Ihre Ehe gebunden. Zerbricht diese, kommen oft Zweifel am weiteren Aufenthaltsrecht auf. Eine Abschiebung wegen einer Trennung oder Scheidung müssen Sie deshalb nicht direkt befürchten. Hier kommt unter Umständen § 31 AufenthG zum Tragen.
Ablauf einer Abschiebung aus Deutschland
Eine Abschiebung kommt in aller Regel nicht plötzlich. Ehe es zur zwangsweisen Durchsetzung einer Ausweisung kommt, wurde die Möglichkeit der Abschiebung bereits angekündigt beziehungsweise angedroht. Erst, wenn Sie die Ihnen gesetzte Ausreisefrist verstreichen lassen, kommt es zur Abschiebung – ohne weitere Ankündigung.
Der Ablauf lässt sich wie folgt skizzieren:
- Feststellung der Ausreisepflicht durch die Behörden,
- Mitteilung der Ausreisepflicht unter Fristsetzung sowie Abschiebungsandrohung,
- Durchsetzung der Abschiebung zu einem beliebigen Zeitpunkt.
In der Regel erfolgt die Abschiebung durch die Bundespolizei per Flugzeug. Entweder werden Flüge eigens für die zwangsweise Ausweisung organisiert. Alternativ ist auch die Mitnahme auf einem Linienflug möglich.
Mit der zwangsweisen Durchsetzung der Ausweisung geht für gewöhnlich auch ein Wiedereinreiseverbot einher.
Wiedereinreise nach Abschiebung: Das gilt
Eine Abschiebung bedeutet nicht nur, dass Sie gezwungen werden, Deutschland zu verlassen. Die Behörden verhängen auch ein Einreiseverbot gegen Sie. Damit dürfen Sie über einen bestimmten Zeitraum die Bundesrepublik nicht betreten. Über welche Dauer sich die Wiedereinreisesperre hinzieht, bemisst sich an dem Grund für Ihre Abschiebung – bis zu 5 Jahre sind möglich. Ein längeres Einreiseverbot ist nur bei besonders schweren Vergehen vorgesehen – etwa bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder terroristischen Taten.
Allerdings: In Ausnahmefällen sieht der Gesetzgeber eine Betretenserlaubnis vor. Damit dürfen Sie für einen bestimmten Zeitraum wieder einreisen. Um Ihnen Beispiele zu nennen:
- Sie müssen bei einem Gerichtstermin anwesend sein.
- Sie heiraten in Deutschland.
Eine Wiedereinreise nach Abschiebung aufgrund von Heirat ist zwar möglich, muss aber beantragt werden. Die Behörden prüfen ganz genau, ob Ihrem Interesse entsprochen werden kann. Der Grund für Ihre Abschiebung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Am Ende stehen 3 Optionen:
- Verkürzung Ihrer Einreisesperre,
- Aufhebung des Wiedereinreiseverbots,
- Ablehnung Ihres Antrags.
Konkrete Fristen nennt der Gesetzgeber bei einer Abschiebung nach einer Straftat. Eine Wiedereinreise hängt vom Grund der erzwungenen Ausweisung ab. Die folgende Tabelle liefert Ihnen einen umfassenden Überblick – inklusive der Option auf Fristverkürzung oder -verlängerung.
Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots | Verstoß/Grund | Verlängerung oder Verkürzung der Frist möglich? |
---|---|---|
1 Jahr | Ausreisepflicht erstmalig nicht nachgekommen, ohne schwerwiegende Gründe | Ja |
erstmalige Ablehnung eines unbegründeten Asylantrags | Ja | |
3 Jahre | mehrfache Verstöße gegen Ausreisepflicht ohne schwerwiegenden Gründe | Ja |
wiederholte Ablehnung eines unbegründeten Asylantrags | Ja | |
maximal 10 Jahre | schwere Straftat mit Verurteilung | Ja |
bei Annahme, dass von einer Person eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht | Ja | |
maximal 20 Jahre | bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder den Frieden | Nein |
bei Annahme, dass die Person eine Gefahr für die Sicherheit Deutschlands darstellt | Nein | |
wenn die Person mit Terrorismus in Verbindung gebracht wird | Nein | |
unbefristetes Verbot | bei Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG | Nein |
bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder den Frieden | Nein | |
bei Annahme, dass die Person eine Gefahr für die Sicherheit Deutschlands darstellt | Nein | |
wenn die Person mit Terrorismus in Verbindung gebracht wird | Nein |
Bei einer Rückkehr nach Abschiebung kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Insbesondere, wenn Sie eine verkürzte Frist geltend machen wollen.
Sonderfälle: Zwangsausreise trotz Familie, Kindern, Schwangerschaft
Eine Abschiebung kann Familien auseinanderreißen. Deshalb kommen in diesem Kontext viele Fragen auf: Ist eine Abschiebung trotz Heirat und Kind möglich? Kann ich in der Schwangerschaft abgeschoben werden? Derartige Fragen sind durchaus berechtigt, immerhin ist Familie in Deutschland schützenswert.
Das unterstreicht der Gesetzgeber, indem er in bestimmten Fällen von einer Abschiebung absieht. Wir erklären Ihnen die Regelungen.
Deutscher Ehepartner oder Ehepartnerin: Sind Sie mit einem Deutschen oder einer Deutschen verheiratet, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Aus dem Schutz der Familie kann dann ein Abschiebeverbot resultieren.
Ausländischer Ehepartner oder Ehepartnerin: Auch bei einer Ehe mit einem Ausländer oder einer Ausländerin greift der Schutz der Familie, sofern er oder sie einen Aufenthaltstitel in Deutschland hat. Im Unterschied zu einer Ehe mit deutschen Staatsangehörigen muss jedoch der Lebensunterhalt sichergestellt sein. Bei einem unsicheren Status des Ehepartners oder der Ehepartnerin wie zum Beispiel einer Duldung kann es hingegen problematisch werden.
Wichtig: Ehe schützt nicht bei schwerwiegenden Gründen
Eine Ehe schützt nicht grundsätzlich vor Abschiebung. Haben Sie sich eine besonders schwere Straftat zuschulden kommen lassen oder schätzen Sie die Behörden als Gefahr für Deutschland ein, wird eine zwangsweise Ausweisung trotz Ehe in der Regel durchgesetzt.
Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit: Haben Sie ein Kind, das die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, haben Sie einen Anspruch auf Aufenthalt in der Bundesrepublik. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind minderjährig ist und mit Ihnen zusammen in einem Haushalt lebt. Eine Abschiebung trotz Kind in Deutschland ist nicht ohne weiteres möglich.
Kind mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Mit einem ausländischen Kind haben Sie keinen automatischen Anspruch auf einen Aufenthalt in Deutschland. Gleichwohl müssen Behörden unter Berücksichtigung des Kindeswohls genau prüfen, ob eine Abschiebung durchsetzbar ist. Oft greifen Härtefallregelungen, nach denen es zum Beispiel unverantwortlich ist, ein Kind, das in Deutschland geboren und rundum integriert ist, aus seinem gewohnten Umfeld zu reißen.
Schwangerschaft: Schwangerschaft und/oder Mutterschutz stehen einer Abschiebung nicht entgegen. Zwar kann es durchaus zu einer Aussetzung kommen, weil Sie als werdende Mutter über einen bestimmten Zeitraum vor und nach der Geburt nicht abgeschoben werden dürfen. Nach Ablauf und unter der Voraussetzung, dass Sie und Ihr Kind wohlauf sind, wird die Aussetzung der Abschiebung aufgehoben – es kommt zum Vollzug.
Sind Sie von einer zwangsweisen Ausweisung bedroht, ist anwaltlicher Rat grundsätzlich zu empfehlen – ob Sie sich in einer Sondersituation befinden oder nicht. Oft gibt es Möglichkeiten, eine Abschiebung zu verhindern.
Abschiebung verhindern: Tipps & Möglichkeiten
Droht Ihnen aus Deutschland die Abschiebung, sollten Sie auf anwaltlichen Rat nicht verzichten. Vielmehr empfehlen wir Ihnen, eine Anwältin oder einen Anwalt für Ausländerrecht aufzusuchen, sobald absehbar ist, dass Ihr Aufenthaltsrecht in Gefahr ist, Ihnen zum Beispiel die Ablehnung Ihres Asylantrags droht, Sie wegen einer Straftat verurteilt wurden oder Ihnen eine Scheidung bevorsteht.
Je früher Sie Ihre Möglichkeiten kennen, desto besser lässt sich eine Abschiebung abwenden. Wir nehmen Ihre Optionen in unterschiedlichen Situationen in den Blick.
- Widerspruch oder Klage: Wurde Ihr Asylantrag abgelehnt, weshalb Ihnen die Ausweisung beziehungsweise Abschiebung droht, lässt sich die Entscheidung gegebenenfalls mit einem Widerspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung kippen. Wichtig ist eine stichhaltige Begründung.
Wichtig: Fristen
Ein Widerspruch oder eine Klage muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie umgehend aktiv werden, sobald Sie eine Ablehnung erhalten haben. Suchen Sie sich umgehend Hilfe und lassen Sie sich beraten.
- Duldung beantragen: Mit einer Duldung bewirken Sie eine Aussetzung Ihrer Abschiebung. Auch wenn Sie mit Duldungsstatus nicht dazu berechtigt sind, sich in Deutschland aufzuhalten – eine Abschiebung ist ebenfalls nicht möglich. Wann der Status infrage kommt, erklären wir in einem eigenen Ratgeber “Duldung: Rechte. Pflichten und Möglichkeiten”.
- Härtefallantrag: Es gibt Situationen, in denen eine Abschiebung eine außergewöhnliche Härte darstellt. Leben Sie beispielsweise seit Jahren in Deutschland, haben Kinder, die in der Bundesrepublik fest verwurzelt sind, oder leiden Sie an einer schweren Krankheit, die im Ausland nicht ausreichend behandelt werden kann, ist von einer Abschiebung unter Umständen abzusehen. Möchten Sie derartige Gründe gegen Ihre Abschiebung vorbringen, ist anwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen. Die Beantragung eines Härtefalls ist komplex.
- Freiwillige Ausreise: Auch eine freiwillige Ausreise schützt vor Abschiebung. Auch wenn das erst einmal nicht nach der besten Option klingt, so bringt diese doch einen entscheidenden Vorteil mit sich. Reisen Sie freiwillig aus, wird in der Regel gegen Sie kein Wiedereinreiseverbot nach Deutschland verhängt. Sie können also jederzeit wieder nach Deutschland einreisen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Droht Ihnen die Abschiebung, ist anwaltliche Unterstützung wichtig. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht weiß, was rechtlich gilt und kann Ihre zwangsweise Ausweisung bestenfalls verhindern.
Es gibt unterschiedliche Umstände, in denen eine Abschiebung verboten ist. Die ergeben sich insbesondere aus § 60 AufenthG. Im Ratgeber gehen wir auf das gesetzlich geregelte Abschiebeverbot ein.
Der Hauptgrund für eine Abschiebung ist, dass Sie Ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind. Müssen Sie Deutschland verlassen, wird Ihnen für die freiwillige Ausreise eine Frist gesetzt. Lassen Sie die verstreichen, werden Sie abgeschoben. Dabei gibt es unterschiedliche Gründe, die zu einer Ausweisung und schließlich zur Abschiebung führen. Im Beitrag finden Sie Beispiele.
Eine Abschiebung aus Deutschland geht in aller Regel mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot (§ 11 AufenthG) einher. Bedeutet: Eine Wiedereinreise ist bis auf Weiteres nicht erlaubt. Wie lange das Verbot gilt, hängt vom Grund für Ihre Abschiebung ab. Im Ratgeber finden Sie weiterführende Informationen.