Einbürgerung von Studenten: Geht das?

Möchten Sie sich als Student oder Studentin einbürgern lassen, ist das zumindest mit einem Studentenvisum nach § 16b AufenthG nicht auf direktem Wege möglich – der Gesetzgeber verlangt unter anderem einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland. Über Umwege können Sie aber dennoch an den deutschen Pass gelangen. Deshalb ist die Frage, ob eine Einbürgerung als Student oder Studentin möglich ist, zwar erst einmal mit „Nein“ zu beantworten, ein „noch nicht“ darf allerdings nicht fehlen.

Die Einbürgerung ist an den Aufenthaltstitel geknüpft: Sie müssen zunächst einen Aufenthaltstitel besitzen, der es Ihnen erlaubt, dauerhaft in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten. Ein Aufenthaltstitel zu Studienzwecken wie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Studentinnen und Studenten ist nur für den Zeitraum des Studiums gültig.

Wichtig: abweichende Aufenthaltstitel

Mit einem Aufenthaltstitel nach den Paragrafen 16, 17 und 17a, 20, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 ist eine Einbürgerung nicht möglich, mit allen anderen hingegen schon. Verfügen Sie über ein Aufenthaltsrecht nach einem anderen Paragrafen, haben Sie also auch während eines Studiums Anspruch auf den deutschen Pass, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie jedoch nach Ihrem Studium in Deutschland bleiben und eine Arbeit finden, die zu Ihrer Qualifikation passt, haben Sie die Möglichkeit, nach einigen Jahren einen dauerhaften Aufenthaltstitel – wie eine Niederlassungserlaubnis – zu erlangen. Mit diesem Daueraufenthaltsrecht können Sie schließlich die Einbürgerung beantragen.

Möglichkeiten als Student mit Flüchtlingsstatus

Halten Sie sich als Flüchtling in Deutschland auf und haben ein Studium aufgenommen, entscheidet unter anderem Ihr aktueller Aufenthaltstitel darüber, ob Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben oder nicht. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG ist eine Einbürgerung möglich. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können und Ihr Studienfach eine positive Prognose zulässt. Das bedeutet: Es muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehen, dass Sie nach Ihrem Studium problemlos eine Anstellung in Deutschland finden.

Besitzen Sie einen anderen Titel, gilt mitunter das gleiche wie für Studierende mit einem Studentenvisum: Sie müssen einen Umweg über einen unbefristeten beziehungsweise einen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel nehmen.

Einbürgerung als Student: Diese Voraussetzungen gelten

Besitzen Sie als internationaler Student beziehungsweise internationale Studentin ein Studentenvisum nach § 16b AufenthG, haben Sie damit keine direkten Aussichten auf Einbürgerung. Das muss aber nicht so bleiben: Nach Ihrem Studium bieten sich Ihnen verschiedene Optionen, um in einem ersten Schritt ein Daueraufenthaltsrecht zu erhalten, über das Sie schließlich an den deutschen Pass gelangen.

Ihre Chancen als Student oder Studentin, nach Abschluss Ihres Studiums in Deutschland Fuß zu fassen:

  • Aufenthaltstitel: Nach Ihrem Aufenthalt mit § 16b AufenthG haben Sie die Option, ein Aufenthaltsrecht zu erwerben, das eine Einbürgerung ermöglicht. Ob das ein Daueraufenthaltstitel ist oder ein befristetes Aufenthaltsrecht, das auf Dauer angelegt ist, bleibt Ihnen überlassen beziehungsweise ergibt sich aus Ihren Umständen.
  • Mangelberuf: Belegen Sie ein Studienfach, bei dem Sie eine Qualifikation erlangen, die in Deutschland stark nachgefragt ist, verbessert das Ihre Aussichten auf einen Aufenthaltstitel, der zur Einbürgerung berechtigt. Der Grund ist die damit einhergehende positive Prognose, nach dem Studium eine Anstellung zu finden.
  • Prognose: Wie bereist erwähnt, kann die Wahl eines Studienfachs in einem Mangelberuf Ihre Chancen auf ein dauerhaftes Leben in Deutschland und gegebenenfalls den deutschen Pass erhöhen. Doch nicht nur das. Auch besonders gute Noten sind für die Einbürgerungsbehörde ein Indiz dafür, dass einer Karriere in Deutschland nichts im Wege steht. Hintergrund des ganzen ist, dass sichergestellt sein soll, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt nach Studienende selbst aufkommen können.

Viele Voraussetzungen für einbürgerungswillige Studierende zielen darauf ab, dass der Lebensunterhalt nach der Einbürgerung gesichert sein soll. An diese Bedingung ist auch oft der Erhalt eines entsprechenden Aufenthaltstitels gekoppelt. Ist der erst einmal in der Tasche, gibt es jedoch noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen, die für den Erhalt des deutschen Passes von Bedeutung sind. Welche das sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber: Einbürgerung und Ihre Voraussetzungen.

Einbürgerung als Student: Mit diesen Aufenthaltstiteln geht’s

Für die Einbürgerung benötigen Sie einen dauerhaften Aufenthaltstitel. Den haben Sie als Student oder Studentin mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach § 16b AufenthG in der Regel jedoch nicht. Nach Studienende können Sie jedoch Ihren bestehenden Titel umwandeln und sich so dem deutschen Pass näher bringen.
Haben Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, bietet es sich beispielsweise an, eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen. Damit bleiben Ihnen 18 Monate Zeit, um sich eine Stelle zu suchen. Werden Sie fündig, führt der nächste Schritt zum Daueraufenthaltsrecht.

Haben Sie bereits ein konkretes Jobangebot, bietet sich die Blaue Karte EU an. Voraussetzung dabei ist, dass die Beschäftigung Ihrer Qualifikation entspricht und ein bestimmtes Bruttojahresgehalt aufweist. Der Weg zur Einbürgerung steht Ihnen damit direkt offen.

Halten Sie sich bereits 5 Jahre in Deutschland auf, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis. Ausschlaggebend ist, dass Sie auch als Student beziehungsweise Studentin Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. Als Daueraufenthaltsrecht haben Sie mit der Niederlassungserlaubnis Anspruch auf den deutschen Pass.

So klappt es mit der Einbürgerung als Student

Damit es mit Ihrer Einbürgerung klappt, haben wir für Sie ein paar Tipps zusammengestellt, die Ihnen eine Einbürgerung erleichtern. Je nach Studienfach und Notenschnitt können Sie Ihre Chancen auf Einbürgerung erhöhen.

  1. Fachkräftemangel nutzen: Ein Studium in einem Bereich, in dem in Deutschland Fachkräfte fehlen, erhöht nicht nur Ihre Aussichten auf einen guten Job, sondern erleichtert gegebenenfalls auch den Einbürgerungsprozess. Informieren Sie sich also, in welchem Bereich Fachkräfte gesucht werden und überlegen Sie sich, ob Sie sich eine derartige Karriere vorstellen können.
  2. Studium mit beruflichen Perspektiven wählen: Auch andere Berufe, die nicht direkt vom Fachkräftemangel betroffen sind, eignen sich für eine positive Prognose bei der Einbürgerung. Achten Sie darauf, einen Studiengang zu wählen, der Ihnen gute berufliche Chancen bietet. Ein „gutes“ Studium in einem nachgefragten Bereich wie Informatik oder Ingenieurwissenschaften bietet viele Arbeitsmöglichkeiten. 
  3. Gute Noten: Besondere Studienleistungen zahlen sich aus und werden von den Behörden oft als Engagement für Ihre Integration gewertet. Zudem erhöhen Sie mit guten beziehungsweise sehr guten Leistungen Ihre Aussichten auf einen festen Job nach Studienende.
  4. Studienzeit einhalten: Planen Sie Ihr Studium so, dass Sie die vorgesehene Studiendauer einhalten oder es sogar schneller abschließen. Das wird positiv bewertet und zeigt, dass Sie eine klare berufliche Perspektive haben.

Diese Studiengänge bieten die besten Berufschancen

Möchten Sie Ihr Studium auf einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland ausrichten, bietet sich ein Studiengang mit einer entsprechenden Zukunftsperspektive an. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Tabelle zusammengestellt, die zeigt, in welchen Branchen Fachkräftemangel herrscht und welche Berufschancen sich daraus für Sie ergeben. Die Arbeitslosenquote verdeutlicht, wie es um die Beschäftigungslage steht: Eine niedrige Quote weist dabei auf eine gute Beschäftigungslage hin.

FachrichtungArbeitslosenquoteBeschäftigungschancen
Informatik/IT2-3%90-95%
Ingenieurwissenschaften2-4%85-90%
Gesundheitswesen/Pflege4-5%80-85%
Naturwissenschaften4-6%80-85%
Wirtschaftsingenieurwesen3-4%85-90%
Mathematik/Statistik2-3%85-90%
Erneuerbare Energien4-5%80-85%
Bauingenieurswesen3-5%80-85%
Medizin (Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte)1-2%95-100%
Rechtswissenschaften2-4%75-80%

Einbürgerung als Student: Dieses Einkommen wird erwartet

Bei der Einbürgerung in Deutschland ist der Nachweis über ausreichend Einkommen ein wichtiger Faktor. So müssen auch Sie als Student beziehungsweise Studentin darlegen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbständig und ohne den Bezug von Sozialleistungen sichern können.

Das Einkommen muss dabei aus einer selbständigen oder erwerblichen Tätigkeit, einem Stipendium oder aus anderen regelmäßigen Einnahmen stammen. Unterstützung durch Eltern wird ebenfalls berücksichtigt. Wichtig ist, dass das Einkommen ausreichend hoch ist, um den Lebensunterhalt sowie eventuell notwendige Beiträge zur Krankenversicherung und Altersvorsorge zu decken.

Einbürgerung mit BAföG

Bei einer Einbürgerung ist es unumgänglich, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und nicht auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Als Student oder Studentin beziehen Sie gegebenenfalls BAföG. Diese Leistung gilt als vorübergehende Hilfe. Dementsprechend haben Sie nur für die Dauer Ihres Studiums Anspruch darauf. BAföG stellt allerdings keine Sozialleistung dar. Deshalb steht dem Bezug der Leistung, unter Umständen mit zusätzlichen Einkommen, einer Einbürgerung erst einmal nicht im Wege. Sofern Sie also auch Ihr Aufenthaltstitel zur Erlangung des deutschen Passes berechtigt, stellt der Bezug von BAföG kein Hindernis dar.

Wichtig: positive Prognose

Bei Einbürgerung mit BAföG ist eine positive Prognose ein entscheidendes Kriterium. Ist davon auszugehen, dass Sie nach Ihrem Studium problemlos eine Anstellung finden, durch die Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren können, erhöhen sich Ihre Chancen, dass Ihrem Einbürgerungsantrag zugestimmt wird.

Möglichkeiten ohne Einkommen

Verfügen Sie über keinerlei Einkommen, erschwert das eine Einbürgerung maßgeblich – macht sie aber nicht unmöglich. Auch mit sehr geringem Einkommen bekommen Sie unter bestimmten Umständen eine positive Prognose der Einbürgerungsbehörde. Faktoren, die das beeinflussen, sind beispielsweise:

  • besonders gute Noten,
  • ein Studiengang mit Fachkräftemangel und entsprechend hohen Anstellungschancen.

In jedem Fall wird erwartet, dass Sie nach Ihrem Studium selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Einbürgerung nach dem Studium

Eine Einbürgerung ist mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel, wie der Niederlassungserlaubnis oder der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, deutlich einfacher. Nach Ihrem Studium in Deutschland haben Sie darauf oft einen vereinfachten Anspruch, insbesondere, wenn Sie als Fachkraft gelten.

Haben Sie ein Daueraufenthaltsrecht erst einmal in der Tasche, ist der Weg zum deutschen Pass nicht mehr weit. Denn damit erfüllen Sie bereits viele Voraussetzungen, die auch für die Einbürgerung gelten.

Hinweis: Studienzeiten lassen sich anrechnen

Beachten Sie, dass sich Ihr Aufenthalt während des Studiums auf die Mindestaufenthaltsdauer von 5 Jahren anrechnen lässt. Das kann sich lohnen: Bei einem Bachelor-Abschluss mit 6 Semestern Regelstudienzeit haben Sie dann schon 3 Jahre zusammen und können nach 2 weiteren Jahren eine Einbürgerung anstreben. 

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen: 

Einbürgerung als Student: Häufig gestellte Fragen

Kann ich während des Studiums die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten?

Eine Einbürgerung ist während des Studiums ist nur mit bestimmten Aufenthaltstiteln möglich, ein Studentenvisum genügt hier in der Regel nicht. Im Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Zukunftsoptionen in Deutschland nachdem Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Kann sich ein ausländischer Student einbürgern lassen?

Als ausländische Studentin oder Student können Sie sich in der Regel nicht direkt einbürgern lassen. Zumindest nicht, solange Sie sich mit einem Studentenvisum in Deutschland aufhalten. Es kommt also darauf an, welchen Aufenthaltstitel Sie haben und ob alle Voraussetzungen erfüllt werden, die an eine Einbürgerung nach dem Studium gestellt werden.

Mit welchem Aufenthaltstitel kann ich als Student eingebürgert werden?

Nach dem Studium können Sie in der Regel mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Blauen Karte EU in Deutschland leben und arbeiten, was die Grundlage für die spätere Einbürgerung bildet. Mehr zu den Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Kann man als Student die Einbürgerung beantragen?

Während des Studiums ist eine Einbürgerung grundsätzlich nicht möglich, beziehungsweise nicht mit einem Studentenvisum nach § 16 AufenthG. Einzelheiten zu den Gründen und mögliche Lösungsansätze finden Sie im Ratgeber.

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