Erschwerte Bedingungen: Probleme für Rentner bei Einbürgerung

Es ist Fakt: Mit zunehmenden Alter können geistige Fähigkeiten wie zum Beispiel Konzentrationsvermögen, Gedächtnisleistung oder Reaktionsschnelligkeit abnehmen. Das macht es für ältere Menschen schwieriger und oft auch unmöglich, sich neue Fähigkeiten anzueignen. Das Erlernen einer neuen Sprache oder die Aneignung von Wissen wird mitunter zu einer nicht lösbaren Aufgabe.

Bei Einbürgerung sind aber genau das zwei Voraussetzungen:

  1. Das Beherrschen der deutschen Sprachen auf einem gewissen Niveau – in der Regel B1.
  2. Das Aneignen von Kenntnissen über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung und das Ablegen eines Einbürgerungstests.

Damit scheint eine Einbürgerung für Rentner unmöglich. Dem ist aber nicht so: Der deutsche Gesetzgeber weiß, dass es für bestimmte Personengruppen – darunter auch Rentnerinnen und Rentner – schwieriger ist, alle Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erfüllen. Deshalb gelten erleichterte Bedingungen. Was genau darunter zu verstehen ist, erklären wir Ihnen im weiteren Verlauf.

Voraussetzungen bei Einbürgerung für Rentner

Möchten Sie als Rentnerin beziehungsweise Rentner den deutschen Pass erhalten, gelten einige grundsätzliche Voraussetzungen, unabhängig von Ihrem Alter. Darunter fallen in aller Regel:

  • ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens 5 Jahren,
  • der Besitz eines gültigen Identitätsnachweises,
  • die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes,
  • Straffreiheit,
  • die Anerkennung der Grundordnung der Bundesrepublik.

Hinweis: Lebensunterhalt

Bei Einbürgerung im Rentenalter müssen Sie entweder eine ausreichende Rente beziehen oder eine anderweitige Sicherung Ihres Lebensunterhaltes zum Beispiel aus Vermögen nachweisen können. Die Einbürgerungsbehörde erstellt eine Prognose, anhand derer sie entscheidet, ob davon auszugehen ist, dass Ihre finanzielle Lage auf Dauer stabil ist.

Einbürgerung und Rentenversicherung: Das ist wichtig

Anders als zum Beispiel bei einer Niederlassungserlaubnis wird bei Einbürgerung keine Einzahlung in die Rentenversicherung über einen bestimmten Zeitraum gefordert. Entscheidend ist allein, dass Sie Ihr Leben in Deutschland dauerhaft selbst finanzieren können – ob aus Rentenzahlungen oder einer anderen Altersvorsorge.

Können Sie keine ausreichende Absicherung über Rentenzahlungen vorweisen, erfolgt eine genaue Prüfung Ihrer Finanzen durch die Einbürgerungsbehörde. Es gilt festzustellen, ob Sie auch ohne ausreichenden Rentenversicherungsschutz im Alter selbst für sich finanziell sorgen können. Je älter Sie sind, desto schwieriger wird es in aller Regel, die Behörden davon zu überzeugen, dass Sie dazu dauerhaft in der Lage sind. Deshalb kann hier anwaltlicher Rat sinnvoll. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht weiß, wie das Amt überzeugt werden kann und wie hoch eine Absicherung bei Einbürgerung für Rentner sein muss.

Erleichterte Einbürgerung für Rentner: Das gilt

Welche Voraussetzungen Sie als Rentner oder Rentnerin bei Einbürgerung in jedem Fall erfüllen müssen, haben wir Ihnen bereits dargelegt. Genau genommen fehlen bei den allgemeinen Bedingungen noch zwei:

  • der Sprachnachweis auf mindestens B1-Niveau und
  • ein Einbürgerungstest.

Hier sieht der Gesetzgeber jedoch Erleichterungen vor. Das bedeutet, dass Sie diese Voraussetzungen als Rentnerin oder Rentner nicht mehr erfüllen müsse, um den deutschen Pass zu erhalten. Auf die genauen Bestimmungen gehen wir im Weiteren ein.

Sprachnachweis bei Einbürgerung

Sind Sie mindestens 60 Jahre alt, kommt Ihnen der Gesetzgeber bei den Voraussetzungen bezüglich Ihrer Deutschkenntnisse bereits entgegen. Sofern Sie seit mindestens 12 Jahren in Deutschland leben, genügen für Ihre Einbürgerung grundlegende Deutschkenntnisse auf A2-Niveau. Die müssen Sie bei Antragstellung jedoch auch nachweisen.

Anders sieht es bei einer Einbürgerung ab 65 Jahren aus – es ist kein Sprachnachweis mehr nötig. Mehr Informationen zur Einbürgerung mit 60 Jahren haben wir in einem eigenen Ratgeber für Sie zusammengefasst.

Einbürgerungstest als Rentner

Auch beim Einbürgerungstest macht der Gesetzgeber für Rentnerinnen und Rentner mitunter Abstriche, sofern die Vorbereitung und der Test selbst Schwierigkeiten bereiten. Ab einem Alter von etwa 65 Jahren besteht die Option, von der Testpflicht befreit zu werden.

Wichtig: Befreiung bestimmter Personengruppen

Haben Sie eine Krankheit und/oder Behinderung, die Ihnen die Absolvierung des Tests unmöglich machen oder gehören Sie der Gastarbeitergeneration an, sind Sie unter Umständen von der Testpflicht befreit. Sofern Sie zwar Rentner oder Rentnerin sind, das 65. Lebensjahr jedoch noch nicht erreicht haben, bestehen also weitere Möglichkeiten, den Einbürgerungstest zu umgehen.

Fazit: Einbürgerung für Rentner

Die deutsche Einbürgerung ist für Rentner beziehungsweise Rentnerinnen unter vereinfachten Voraussetzungen möglich. Sofern Sie kurz vor Ihrem Eintritt in die Rente stehen, kann es sich daher lohnen, mit dem Einbürgerungsantrag noch zu warten, sofern Sie weder ausreichende Deutschkenntnisse noch einen Einbürgerungstest nachweisen können – auch unabhängig Ihrer geistigen Fitness.

Möchten Sie eine Einschätzung zu Ihrer Situation, sprechen Sie uns gerne an. Wir erklären Ihnen Ihre Optionen auf Einbürgerung als Rentner oder Rentnerin.

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Quellen:

Einbürgerung für Rentner: Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für Rentner bei einer Einbürgerung?

Möchten Sie sich als Rentnerin oder Rentner einbürgern lassen, gelten zum einen allgemeine Voraussetzungen – darunter fällt zum Beispiel ein gesicherter Lebensunterhalt und eine bestimmte Aufenthaltsdauer in Deutschland. Zum anderen kommen Ihnen gegebenenfalls Erleichterungen zugute. Im Ratgeber finden Sie alle Bedingungen.

Kann man als Rentner eingebürgert werden?

Ja, Rentnerinnen und Rentner können ebenso in Deutschland eingebürgert werden, wie jüngere Menschen. Es gelten unter Umständen sogar vereinfachte Bedingungen. Neben einigen allgemeinen Voraussetzungen gelten beim Sprachnachweis und Einbürgerungstest mitunter Erleichterungen. Weiterführende Infos dazu finden Sie im Beitrag.

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