§ 9 AufenthG: Voraussetzungen einer Niederlassungserlaubnis
Bei Beantragung einer Niederlassungserlaubnis sind bestimmte Voraussetzungen unumgänglich. Und die können ganz unterschiedlich ausfallen. Entscheidend sind hier neben einer geforderten Mindestaufenthaltsdauer beispielsweise auch persönliche Merkmale wie Ihr Berufsstand. Wir klären Sie über alle Bedingungen auf.
Zu den allgemeinen Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis zählen:
- eine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren
- gesicherte Altersvorsorge (Beitragszahlungen in die Rentenversicherung) und Krankenversicherung
- gesicherter Lebensunterhalt
- nachweislich ausreichende Deutschkenntnisse und der Abschluss eines Integrationskurses
Hinweis: Nachweis von Kenntnissen
In einem Integrationskurs können Sie die geforderten Kenntnisse erwerben und diese schließlich mit einem erfolgreichen Abschlusstest bestätigen. Eine entsprechende Bescheinigung wird Ihnen nach Beendigung als Nachweis ausgestellt.
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse in Deutschland
- gesicherter Wohnraum – gegebenenfalls mit Wohnraumnachweis
- eine gültige Arbeitserlaubnis – wobei diese Bedingung auch durch Ihren Ehegatten erfüllt werden kann
- Straffreiheit
Für bestimmte Personengruppen gelten bei einer Niederlassngserlaubnis abweichende Bedingungen. Keine Unterschiede macht der Gesetzgeber jedoch in der Regel bei folgenden Voraussetzungen:
- dem gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum
- den Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- dem Vorhandensein einer gültigen Arbeitserlaubnis
- der Straffreiheit
Wichtig: Asylberechtigte, Schutzberechtigte, Resettlement-Flüchtlinge
Bei Asylberechtigten, Schutzberechtigten und Resettlement-Flüchtlingen macht der Gesetzgeber bei der Sicherung des Lebensunterhaltes Abstriche. Mitunter genügt hier eine „überwiegende Sicherung“ des Lebensunterhalts, was der Gesetzgeber mit 76 % beziehungsweise 51 % beziffert.
Diese Voraussetzungen muss also jede Antragstellerin und jeder Antragsteller erfüllen. In anderen Bereichen kommt es bei den folgenden Personengruppen zu unterschiedlichen Regelungen:
- Fachkräfte
- hochqualifizierte Fachkräfte
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
- Studierende und Auszubildende
- Ehegatten einer deutschen Person
- Familienachzug
- Kinder ausländischer Personen
- Selbstständige
- Asylberechtigte, Schutzberechtigte und Flüchtlinge
Niederlassungserlaubnis und ihre Voraussetzungen für Fachkräfte
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss, mit dem Sie einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen können, gelten Sie als Fachkraft. Das gilt auch, wenn Sie als internationale Forscherin beziehungsweise Forscher in einer Forschungseinrichtung unter bestimmten Bedingungen nach der EU-Richtlinie 2016/801 angestellt sind.
Hinweis: Qualifizierte Beschäftigung
Eine qualifizierte Beschäftigung setzt voraus, dass Sie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die Sie im Rahmen einer Ausbildung – durch eine Berufsausbildung oder ein Studium – erworben haben.
Neben der geforderten Qualifizierung müssen Sie als Fachkraft in der Regel:
- seit mindestens vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- mindestens 36 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben – ob Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge
- einen Arbeitsvertrag entsprechend Ihrer Qualifikation vorweisen können
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen – mindestens auf dem Niveau B1
Können Sie alle genannten sowie die allgemeingültigen Voraussetzungen einer Niederlassungserlaubnis für sich bestätigen, wenden Sie sich zwecks Antrag an die zuständige Ausländerbehörde. Alternativ übernehmen unsere Anwältinnen und Anwälte die Beantragung Ihres dauerhalften Aufenthaltstitels und sorgen für einen reibungslosen und schnellen Ablauf.
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Sonderbestimmungen für hochqualifizierte Fachkräfte
Bei besonderen Qualifikationen können Sie unter Umständen direkt nach Einreise in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis unter abweichenden Voraussetzungen beantragen. Als hochqualifizierte Fachkraft gelten Sie laut § 18c Abs. 3 AufenthG, wenn Sie beispielsweise besondere Fachkenntnisse aufgrund mehrjähriger Berufserfahrung vorweisen oder eine Lehrperson in herausgehobener Funktion sind.
Unerlässlich sind dabei:
- eine akademische Ausbildung
- die berechtigte Annahme, dass Sie sich in Deutschland problemlos integrieren und sich den Lebensverhältnissen anpassen
- die Sicherstellung, dass Sie künftig eigenständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können
Niederlassungserlaubnis bei Blauer Karte EU
Besitzen Sie eine Blaue Karte EU, gelten für Sie ebenfalls erleichterte Voraussetzungen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis. Neben den Grundvoraussetzungen – gesicherter Lebensunterhalt und Wohnraum sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung – müssen Sie zudem nachweisen, dass Sie als eine weitere Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis
- seit mindestens 27 Monaten aufgrund einer qualifizierten Beschäftigung in die Rentenversicherung eingezahlt haben und darüber hinaus
- über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 verfügen
Hinweis: Sprachniveau B1
Bewegen sich Ihre Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1, verkürzt sich die Dauer bei den geforderten Rentenbeitragszahlungen von 27 auf 21 Monate.
Voraussetzungen für Absolventen von Studium oder Ausbildung
Haben Sie in Deutschland erfolgreich ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen, gelten auch für Sie vereinfachte Bestimmungen bezüglich des Anspruchs auf eine Niederlassungserlaubnis. Unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie besitzen als Fachkraft seit mindestens zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis und gehen einer qualifizierten Beschäftigung nach.
- Seit mindestens zwei Jahren zahlen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
- Ihre Sprachkenntnisse bewegen sich auf dem Niveau B1.
- Sie haben einen Integrationskurs mit Erfolg abgeschlossen.
Ehepartner einer Deutschen oder eines Deutschen
Sind Sie mit einer deutschen Staatsbürgerin beziehungsweise mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet und besitzen bereits seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Geltende Voraussetzungen sind hier, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen können und das Eheverhältnis fortbesteht.
Nachzug von Familienangehörigen bei Niederlassungserlaubnis
Besitzen Sie eine Niederlassungserlaubnis und möchten Familienangehörige nach Deutschland nachholen, ist das zwar möglich. Es können jedoch nur bestimmte Familienmitglieder nachziehen. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Familienzusammenführung.
Bei einer Niederlassungserlaubnis gelten bei Familiennachzug grob diese Voraussetzungen:
- Der oder die Nachziehende ist krankenversichert.
- Der Lebensunterhalt ist gesichert.
- Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner sind volljährig.
Kinder ausländischer Personen
Kinder von ausländischen Personen haben Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis, wenn sie an ihrem 16. Geburtstag seit mindestens fünf Jahren in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Bei Volljährigkeit müssen neben einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis zudem ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. So sehen es bei einer Niederlassungserlaubnis die Voraussetzungen vor. Außerdem wichtig ist: Sofern keine Ausbildung mit einem anerkannten Abschluss absolviert wird, muss der Lebensunterhalt nachweislich gesichert sein.
Niederlassungserlaubnis für Selbständige
Gehen Sie einer selbstständigen Tätigkeit nach und haben eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis, haben Sie unter Umständen bereits nach drei Jahren Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis. Folgende Voraussetzungen sind außerdem zu erfüllen:
- Ihr Aufenthaltstitel berechtigt Sie zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.
- Sie erzielen mit Ihrer Selbstständigkeit Erfolge.
Daueraufenthaltsrecht für Asylberechtigte, Schutzberechtigte und Flüchtlinge
Halten Sie sich als Asylberechtigte beziehungsweise Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling oder Resettlement-Flüchtling – Sie müssen also aufgrund bestimmter Umstände dauerhaft umgesiedelt werden – in Deutschland auf, gelten folgende Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Form einer Niederlassungserlaubnis:
- Sie besitzen seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
Hinweis: Asylverfahren
Asylverfahren werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer mit berücksichtigt. Es gilt also der Zeitpunkt, ab dem Sie Ihren Asylantrag gestellt haben, nicht der Zeitpunkt der Bewilligung. - Ihr Lebensunterhalt ist weitestgehend gesichert.
- Ihre Sprachkenntnisse sind hinreichend und entsprechen in etwa dem Niveau A2 – bei Niveau C1 kann eine Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren erteilt werden.
- Sie haben erfolgreich einen Integrationskurs absolviert.
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum.
- Sie haben eine Arbeitserlaubnis – diese Voraussetzung kann jedoch auch durch einen Ehegatten erfüllt werden.
Niederlassungserlaubnis beantragen: Der richtige Zeitpunkt
Wann für Sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis zu stellen, ergibt sich in der Regel aus den Voraussetzungen: Erfüllen Sie alle Bedingungen, steht Ihrem Daueraufenthalt nichts im Wege. Wir wissen aber auch, dass die unterschiedlichen Bedingungen bei einzelnen Personengruppen Verwirrung stiften können. Es ist mitunter schwierig, selbst abzuschätzen, ob oder wann für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Die folgende Tabelle stellt noch einmal die unterschiedlichen Voraussetzungen vereinfacht dar:
Anspruchsgrundlage | Art | Aufenthaltszeiten | Lebensunterhalt gesichert | Rentenversicherungsbeiträge | Sprachzertifikat |
---|---|---|---|---|---|
§9 AufenthG | Normal | 5 Jahre | 100% | 60 Monate | B1 |
§18c Abs. 1 S.1 | § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte | 4 Jahre | 100% | 48 Monate | B1 |
§18c Abs. 1 S.2 | § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte - inländische Berufsausbildung | 2 Jahre | 100% | 24 Monate | B1 |
§18c Abs. 2 S.1 | § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte + Inhaber blauen Karte | 33 Monate | 100% | 33 Monate | A2 |
§18c Abs. 2 S.3 | 21 Monate | 100% | 21 Monate | B1 | |
§ 21 | Selbstständige Tätigkeit Nur beim Zwecke der Anreise. Nicht Titelwechsel | 3 Jahre | 100% | 0 Monate | A1 |
§26 Abs. 3 S. 1 | Aufenthalt aus humanitären Gründen | 5 Jahre | 51% | 0 Monate | A2 |
§26 Abs. 3 S. 3 | Aufenthalt aus humanitären Gründen | 3 Jahre | 75% | 0 Monate | C1 |
§26 Abs. 4 | Aufenthalt aus humanitären Gründen | 5 Jahre | 100% Überwiegend gesichert: 75 % | 60 Monate | B1 |
§28 Abs. 2 | Familiennachzug zu Deutschen | 3 Jahre | 100% | 0 Monate | B1 |
§35 Abs. 1 S. 1 | § 35 Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder Wenn bei Vollendung des 16. Lebensjahres 5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis | 5 Jahre | 0% | 0 Monate | B1 |
§35 Abs. 1 S. 2 | § 35 Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder | 5 Jahre | 100% | 0 Monate | B1 |
Sind Sie sich unsicher, wie es um Ihren Anspruch steht, machen Sie unseren Selbst-Check . Ebenso stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte für ein umfassendes Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erklären Ihnen ganz genau, worauf es beim Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland und den Voraussetzungen ankommt und wie es zu einem zügigen Abschluss durch die Ausländerbehörde kommt. Auf Wunsch übernehmen sie zudem die Beantragung und verhelfen Ihnen so noch schneller zum dauerhaften Aufenthaltsrecht.
Fehlende Voraussetzungen: Antrag abgelehnt
Haben Sie bereits einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt, der aufgrund fehlender Voraussetzungen abgelehnt wurde, empfiehlt es sich, den Bescheid von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt für Migrationsrecht fachkundig prüfen zu lassen. Nicht immer ist die Ablehnung rechtens. Werden bei der Prüfung des Bescheids Fehler aufgedeckt, kann mittels Widerspruch eine Korrektur eingefordert werden.
Hinweis: Prüfung des Ablehnungsbescheids
Egal, mit welcher Begründung Ihr Antrag auf Niederlassungserlaubnis abgelehnt wurde – lassen Sie den entsprechenden Bescheid fachkundig prüfen. Und zögern Sie nicht: Ein Widerspruch kann nur innerhalb einer Frist von einem Monat eingereicht werden.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Häufig gestellte Fragen
Eine Niederlassungserlaubnis müssen Sie beantragen. Einen Anspruch auf den Aufenthaltstitel haben Sie dabei nur, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen im Allgemeinen:
- fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- gesicherter Lebensunterhalt und Wohnraum
- gesicherte Altersvorsorge und Krankenversicherung
- Straffreiheit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis ist an Voraussetzungen gebunden. Darunter fallen zum Beispiel:
- eine Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren,
- ein gesicherter Lebensunterhalt und
- ausreichend Deutschkenntnisse.
Der Gesetzgeber macht bei einer Niederlassungserlaubnis beziehungsweise ihren Voraussetzungen aber auch Ausnahmen. So können abweichende Regelungen gelten, wenn Sie zu einer bestimmten Personengruppe zählen. Um welche es geht, erfahren Sie hier.
Möchten Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Dabei gibt es zum einen allgemeingültige Voraussetzungen. Für bestimmte Personengruppen können jedoch auch vereinfachte Regelungen gelten.
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