Voraussetzungen: Welche gelten für die deutsche Staatsangehörigkeit?

Damit Sie erfolgreich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen können, werden bestimmte Voraussetzungen verlangt. Dazu zählen unter anderem:

  • Aufenthaltsdauer: Sie müssen in der Regel seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben.
  • Aufenthaltserlaubnis: Sie benötigen eine passende Aufenthaltserlaubnis.
  • Identitätsklärung: Ihre Identität muss geklärt sein.
  • Demokratische Grundordnung: Die Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands ist Pflicht.
  • Sprachkenntnisse: Sie benötigen Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Level.
  • Einbürgerungstest: Sie müssen Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.
  • Lebensunterhalt: Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe zu sichern.
  • Keine Vorstrafen: Sie dürfen nicht wegen schwerwiegender Straftaten vorbestraft sein.

Hinweis: Miteinbürgerung
Ehepartner und Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie noch nicht 5 Jahre in Deutschland leben. Kinder können sogar mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, wenn ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen geht auch nach einer Heirat. Beim Ehegattennachzug sind die Anforderungen niedriger, wenn ein Partner beziehungsweise eine Partnerin bereits eingebürgert ist.

Neues Gesetz: Das hat sich 2024 geändert

Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Ein neues Gesetz hat hier einiges verändert. Das ist Ende Juni 2024 in Kraft getreten und bietet viele Vorteile wie auch Chancen für Einwanderer, die in Deutschland dauerhaft leben möchten.  Die wichtigsten Änderungen fassen wir im Folgenden zusammen.

Wer darf nach 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? 

Durch das neue Einbürgerungsgesetz verkürzt sich die geforderte Aufenthaltsdauer von 8 Jahren auf 5 Jahre. Sie können nun also schon früher die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Die Einbürgerung wird damit leichter und schneller. Auch Familienmitglieder haben es durch das neue Gesetz leichter, an den deutschen Pass zu gelangen. 

Unter bestimmten Umständen ist eine Einbürgerung beziehungsweise Miteinbürgerung sogar bereits nach 3 Jahren möglich. Zum Beispiel, wenn:

  • Sie besondere Integrationsleistungen erbringen – etwa durch berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement – und einen C1-Sprachnachweis vorweisen können. 
  • Sie seit mindestens zwei Jahren mit einem Deutschen oder einer Deutschen verheiratet sind.

Möchten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf den deutschen Pass haben, nutzen Sie unseren Selbst-Check. Alternativ beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch – kostenlos und unverbindlich.

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Besonderheiten für Gastarbeitergenerationen

Durch das neue Gesetz wird die Einbürgerung für Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie für nachfolgende Generationen vereinfacht. Menschen der Gastarbeitergeneration benötigen nun keinen Einbürgerungstest mehr. Außerdem genügen mündliche Sprachkenntnisse auf A1-Level. 

Doppelte Staatsangehörigkeit beantragen

Eine weitere bedeutende Änderung ist die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen und die doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten. Bisher war das nur in Ausnahmefällen zugelassen. In der Regel mussten sich Antragsteller entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie abgeben beziehungsweise behalten möchten. Mit der neuen Rechtslage sind Sie flexibler und können die bürgerrechtlichen Vorteile mehrerer Staaten genießen.

Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen: Benötigte Unterlagen

Wir haben eine Liste über die wichtigsten Unterlagen auf einen Blick zusammengestellt: 

  • Das Antragsformular
  • Ihren Pass
  • gegebenenfalls Heiratsurkunden
  • Nachweis über den aktuellen Aufenthaltstitel, sofern einer vorliegt
  • gegebenenfalls Zertifikat Einbürgerungstest
  • Sprachzertifikat
  • Gehaltsnachweise (in der Regel der letzten drei Monate)

Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung keine Vollständigkeit garantiert. Je nach Ihren persönlichen Umständen werden gegebenenfalls weitere Unterlagen benötigt.

Wichtig: Übersetzungen

Achten Sie unbedingt darauf, dass auch Übersetzungen der Dokumente notwendig sein können, wenn diese nicht auf Deutsch sind. Die Unterlagen müssen in diesem Fall von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Prüfen Sie sorgfältig, ob alle notwendigen Dokumente vorliegen und fragen Sie bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde nach, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall zur Einbürgerung notwendig sind.

Deutsche Staatsangehörigkeit: Diese Kosten entstehen

Bei der Einbürgerungsbehörde die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, ist mit Kosten verbunden, die Sie selbst tragen müssen. Die Gebühren sind im Normalfall bei Antragstellung, also vor Ort in der jeweiligen Behörde, zu bezahlen. 

Hinweis: Zuständige Behörde

Bei der Ausländerbehörde können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht beantragen. Dafür ist ausschließlich die Einbürgerungsbehörde zuständig.

Wie hoch die Kosten insgesamt werden, lässt sich pauschal nicht voraussagen. Fest stehen ausschließlich die Kosten, die für die Bearbeitung des Antrags durch die Behörde anfallen. Daneben sind jedoch noch weitere Ausgaben möglich.

Diese Gebühren erhebt die Behörde: 

  • 255 Euro pro Person 
  • zusätzlich 51 Euro für jedes minderjährige Kind, das zusammen mit den Eltern eingebürgert wird

Bedenken Sie, dass dazu noch Ausgaben für beglaubigte Unterlagen, Zertifikate, Sprachkurse und Übersetzungen dazukommen können. Die fallen auch dann, wenn der Antrag abgelehnt wird. Stellen Sie deshalb sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die notwendigen Unterlagen beisammen haben. Holen Sie sich bestenfalls anwaltliche Unterstützung. Auch wenn das zusätzliche Kosten bedeutet – Sie gewinnen vor allem an Sicherheit während des gesamten Einbürgerungsverfahrens.

Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen: Formular, Dauer und mehr

Um Ihnen den Ablauf zu verdeutlichen, haben wir eine Checkliste erstellt, wie der Prozess des Einbürgerungsverfahrens aussieht. Beachten Sie jedoch, dass der Ablauf im Einzelfall abweichen kann. Dies ist nur eine grobe Orientierung.

Folgende Schritte sind beim Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit wichtig:

  1. Informieren Sie sich, welche individuellen Voraussetzungen für Sie gelten
  2. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus
  3. Unterschreiben Sie die Loyalitätserklärung
  4. Machen Sie die notwendigen Tests und Zertifikate 
  5. Bereiten Sie alle notwendigen Dokumente vor
  6. Reichen Sie den Antrag zur Einbürgerung ein 
  7. Bezahlen Sie die Gebühren
  8. Haben Sie Geduld

Hinweis: Untätigkeitsklage

Auch wenn Sie Geduld mitbringen müssen – es gibt Grenzen bei der Bearbeitungszeit. Haben Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht, hat die Einbürgerungsbehörde maximal drei Monate Zeit, um darüber zu entscheiden. Danach können Sie die Behörde mithilfe einer Untätigkeitsklage zu einer schnelleren Bearbeitung drängen. Anwaltliche Hilfe ist dabei ratsam.

Aktuell kommt es in den Behörden zu sehr langen Bearbeitungszeiten. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie die umgehen. Wir haben einen direkten Draht zu den Behörden und wissen, wie die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen ist, um zügig den deutschen Pass in den Händen zu halten. Gerne beraten wir Sie persönlich.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen: 

Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen: Häufig gestellte Fragen

Wann kann man die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Um den deutschen Pass beantragen zu können, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Darunter finden sich beispielsweise:

  • eine rechtmäßige Aufenthaltsdauer in Deutschland seit mindestens 5 Jahren,
  • eine gültige Aufenthaltserlaubnis, 
  • die Fähigkeit, eigenständig für den Lebensunterhalt aufkommen zu können.

Mehr Infos erhalten Sie im entsprechenden Beitrag.

Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen: Wie lange dauert das?

Die Entscheidung über den Antrag kann einige Wochen bis Monate dauern. Die Behörden haben jedoch nicht unbegrenzt Zeit: Dauert die Entscheidung länger als 3 Monate, haben Sie die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage bei Einbürgerung einzureichen, um den Vorgang zu beschleunigen.

Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen: Geht das online?

Einige Behörden bieten mittlerweile die Möglichkeit an, den Antrag auf Einbürgerung online einzureichen. In der Regel müssen Sie jedoch einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde vereinbaren und persönlich erscheinen, um den Antrag abzuschließen und die notwendigen Dokumente vorzulegen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, ob ein Einbürgerungsantrag online in Ihrem Fall möglich ist.

Wo kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrem Wohnort beantragen. Informieren Sie sich über die zuständige Stelle in Ihrer Gemeinde oder Stadt und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin.

Kann man nach 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Ab wann kann ein Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Das ist unterschiedlich. Nach dem neuen Einbürgerungsgesetz von 2024 können die meisten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit bereits nach 5 Jahren Aufenthaltsdauer beantragen. Zuvor betrug die reguläre Aufenthaltsdauer 8 Jahre. Wer besondere Integrationsleistungen nachweisen kann, hat die Möglichkeit, bereits nach 3 Jahren die Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Wie kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

​​Ich möchte die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Doch wie? Der Prozess zur Beantragung der Staatsangehörigkeit in Deutschland umfasst einige Schritte. Sie sollten zunächst prüfen, ob alle Voraussetzungen vorliegen und die entsprechenden Unterlagen zusammentragen, bevor Sie einen Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit stellen.

Welche Dokumente Sie genau benötigen und wie der Antrag abläuft, erfahren Sie im Ratgeber.

Was muss man tun, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen?

Ab wann kann man die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Diese Frage stellen sich viele Menschen. Und vor allem: Was braucht man, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen? Für den deutschen Pass müssen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie leben seit mindestens 5 Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland (dies können Sie gegebenenfalls auch durch eine Fiktionsbescheinigung nachweisen)
Sie haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Ausnahmen EU-Bürger)
Ihre Identität und Staatsangehörigkeit ist geklärt
Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)

Im Beitrag finden Sie alle Voraussetzungen zum Staatsangehörigkeit beantragen. Für EU-Bürger und andere Gruppen können dabei Ausnahmen gelten.

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