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Wer hat Anspruch auf den deutschen Pass?
Wichtig für einen deutschen Pass ist insbesondere der Aufenthaltsstatus. Nicht mit jedem Aufenthaltstitel sind Sie berechtigt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Anspruch auf Einbürgerung haben Sie:
- als Inhaber beziehungsweise Inhaberin einer Niederlassungserlaubnis. Dabei spielt es keine Rolle, wie Sie die Niederlassungserlaubnis – beispielsweise nach § 26 Abs. 4 AufenthG – zur Einbürgerung erhalten haben.
- mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
- als EU-Bürger beziehungsweise EU-Bürgerin oder als gleichgestellter Staatsangehöriger beziehungsweise eine gleichgestellte Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
Hinweis: Einbürgerung bei Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG
25 AufenthG regelt den Aufenthalt aus humanitären Gründen in Deutschland. Der Paragraph betrifft also in erster Linie Geflüchtete, für die eine Einbürgerung oft nur über Umwege möglich ist.
Anspruch auf Einbürgerung bei Geflüchteten
Bei Geflüchteten, die sich einbürgern lassen möchten, kommt es darauf an, welchen Aufenthaltsstatus sie haben. Geregelt sind die vor allem in § 25 AufenthG.
Zum Beispiel berechtigt eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG oft zur Einbürgerung, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist in erster Linie der nachhaltigen Integration geschuldet, die mit dieser Art Aufenthaltserlaubnis bestätigt wurde.
Keinen deutschen Pass erhalten Sie hingegen, wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG verfügen. Die Einbürgerung ist bei subsidiärem Schutz nur über einen Umweg möglich: über eine Niederlassungserlaubnis.
Wichtig: Einbürgerung bei Asylstatus
Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Flüchtlingseigenschaft nach dem Asylgesetz (AsylG), genauer § 25 Abs. 2 und 4 AsylG, ist eine Einbürgerung nicht möglich. Auch hier kommen Sie nur über Umwege über eine Daueraufenthaltserlaubnis oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis an den deutschen Pass.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Einbürgerung
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie einen Einbürgerungsantrag stellen. Wichtig dabei ist, dass Sie im Vorfeld bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls kann es zur Ablehnung Ihres Antrages kommen.
- Aufenthaltsrecht: Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Regel seit mindestens fünf Jahren mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
- Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung: Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
- Sprachkenntnisse: Es ist ein Sprachzertifikat mit mindestens B1-Niveau für die Einbürgerung erforderlich.
- Einbürgerungstest: Sie müssen Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen, die durch einen Einbürgerungstest überprüft werden.
- Keine Vorstrafen: Ihr Führungszeugnis darf keine schwerwiegenden Straftaten enthalten.
- Lebensunterhalt: Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt sowie gegebenenfalls den Ihrer Familie eigenständig zu sichern.
Erfüllen Sie alle Bedingungen, steht Ihrer Einbürgerung nichts mehr im Wege. Unter Umständen kann es jedoch sinnvoll sein, sich anwaltliche Unterstützung für die Beantragung zu holen. Zum einen ist das Einbürgerungsverfahren sehr komplex. Zum anderen ist nicht immer offensichtlich, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Das hängt insbesondere damit zusammen, dass mitunter Sonderbestimmungen für bestimmte Personengruppen gelten. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber unter Umständen von manchen der genannten Voraussetzungen gegebenenfalls abweicht. Oft bedeutet das Erleichterungen für Ihre Antragstellung.
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Diese Sonderbestimmungen gibt es beim deutschen Pass
Unter gewissen Umständen ist eine schnelle Einbürgerung nach 3 statt 5 Jahren möglich. In Fällen der sogenannten Ermessenseinbürgerung kann es sein, dass Sie früher und unter vereinfachten Voraussetzungen den deutschen Pass bekommen.
Gleichzeitig profitieren auch bestimmte Personengruppen von einer erleichterten Einbürgerung. Dabei handelt es sich insbesondere um:
- die Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter
- EU-Bürgerinnen und Bürger
- Ehegatten und Kinder
- Personen mit besonderen Integrationsleistungen
- Kranke, Gehandicapte, ältere Menschen
- Ausländer mit deutschem Abschluss
Gastarbeitergeneration
Das Einbürgerungsgesetz bietet bestimmte Erleichterungen für die sogenannte Gastarbeitergeneration. Menschen, die als Gastarbeiter oder Gastarbeiterin in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) oder in die DDR gekommen sind, können eine Einbürgerung ohne Einbürgerungstest erlangen. Zudem reichen für sie mündliche Deutschkenntnisse auf A1-Niveau.
Einbürgerung für EU-Bürger und Bürgerinnen
EU-Bürger und Bürgerinnen müssen in der Regel keinen unbefristeten Aufenthaltstitel für ihre Einbürgerung vorweisen. Das liegt daran, dass in der EU Freizügigkeit gilt und EU-Angehörige frei in allen Staaten leben und arbeiten dürfen. Andere Erfordernisse bleiben dabei jedoch gleich.
Einbürgerung für Ehegatten und Kinder
Ehepartner beziehungsweise -partnerinnen und Kinder können ebenfalls eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine 5 Jahre in Deutschland leben. Wenn ein Kind in Deutschland geboren wird, erhält es sofort den deutschen Pass, sofern ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren in Deutschland lebt und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt. Kinder unter 16 Jahren sind zudem von der Pflicht befreit, einen Einbürgerungstest absolvieren zu müssen.
Die deutsche Staatsbürgerschaft kann zudem nach einer Heirat beantragt werden. Beim Ehegattennachzug gelten erleichterte Voraussetzungen, wenn ein Partner oder eine Partnerin bereits eingebürgert wurde. Dadurch ist beispielsweise eine frühere Einbürgerung der Ehefrau in Deutschland möglich.
Gleiches gilt, wenn eine Ehe mit einem gebürtigen Deutschen beziehungsweise einer Deutschen besteht.
Besondere Integrationsleistungen
Eine “Turbo-Einbürgerung” nach nur 3 Jahren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das gilt beispielsweise, wenn besondere Integrationsleistungen erbracht wurden, wie berufliche Erfolge, herausragende sprachliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement etwa in einem Verein oder gemeinnützigen Organisation.
Möchten Sie prüfen, ob Sie bereits nach 3 Jahren Anspruch auf den deutschen Pass haben, nutzen Sie unseren Selbst-Check. Alternativ beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch – kostenlos.
Krankheit, Behinderung, Alter
Eine Einbürgerung für schwerbehinderte Ausländer, ob geistig oder physisch, erfordert unter bestimmten Umständen keinen Einbürgerungstest. Gleiches gilt bei einer schweren Erkrankung oder in hohem Alter.
Hinweis: Erleichterungen ab einem Alter von 60 Jahren
Bei einer Einbürgerung ab 65 Jahren gibt es Erleichterungen bei den Deutschkenntnissen. Ein B1-Niveau an Sprachfähigkeiten muss nicht nachgewiesen werden. Gleiches gilt bei einer Einbürgerung mit 60 Jahren, sofern ein Ausländer beziehungsweise eine Ausländerin seit mehr als 12 Jahren in Deutschland lebt. Im Klartext bedeutet das: Die Einbürgerung kann ohne Deutschtest beziehungsweise Sprachkurs erfolgen.
Ausländer mit deutschem Abschluss
Ausländerinnen und Ausländer mit deutschem Schulabschluss, einer Ausbildung oder einem Studium im rechtlichen Bereich beziehungsweise mit rechtlichen Anteilen oder im Bereich der Verwaltungswissenschaften sind von der Pflicht, einen Einbürgerungstest zu absolvieren.
Einbürgerungsverfahren: Ablauf, Termine, Unterlagen
Ehe Sie Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und damit das Verfahren anstoßen, ist es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular vorliegen haben und sorgfältig vorbereiten. Dokumente in anderen Sprachen müssen zudem ins Deutsche übersetzt werden.
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Reisepass
- gegebenenfalls Heiratsurkunden
- Nachweis über den Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung
- gegebenenfalls Zertifikat über den bestandenen Einbürgerungstest
- Sprachzertifikat
- Gehaltsnachweise
Sobald Sie alle Dokumente vollständig zusammengetragen haben, können Sie den Antrag bei der Einbürgerungsbehörde einreichen.
In einigen Städten ist eine Einbürgerung online möglich. Erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten bei Ihrer Behörde im Vorfeld. Oft wird zumindest eine Online-Terminvergabe angeboten. Zur Antragstellung müssen Sie gegebenenfalls jedoch persönlich erscheinen.
Einbürgerung: Doppelte Staatsbürgerschaft
In Deutschland ist bei der Einbürgerung eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich. Prüfen Sie dennoch die Bestimmungen in Ihrem Herkunftsland. Es gibt Staaten, die keine Mehrstaatigkeit erlauben, was bedeuten würde, dass Sie sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssten.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags?
Selbst wenn alle Unterlagen für die Einbürgerung vollständig vorliegen, kann der Prozess längere Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund überlasteter Behörden sind Wartezeiten von mehr als 1,5 Jahren derzeit keine Seltenheit, besonders ohne anwaltliche Unterstützung.
Aktuell kommt es bei den Behörden zu erheblichen Verzögerungen. Mithilfe von einem Anwalt beziehungsweise einer Anwältin für Ausländerrecht lassen sich diese oft umgehen. Wir wissen genau, was die Behörde benötigt, um Ihren Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit zügig bearbeiten zu können. Das bringt Sie schneller an Ihren Pass. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Ihre Möglichkeiten für die Einbürgerung.
Hinweis: Untätigkeitsklage bei Einbürgerung
Obwohl Geduld gefragt ist, gibt es eine maximale Bearbeitungsfrist. Nachdem Sie den vollständigen Einbürgerungsantrag eingereicht haben, hat die Einbürgerungsbehörde maximal drei Monate Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Wird diese Frist überschritten, können Sie durch eine Untätigkeitsklage die Bearbeitung beschleunigen. Hierbei ist anwaltliche Unterstützung ratsam.
Welche Kosten entstehen für die Einbürgerung?
Für die Einbürgerung in Deutschland müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Einbürgerungsamt beziehungsweise der Einbürgeurngsbehörde einreichen, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen. Dieser Antrag ist gebührenpflichtig, und die Kosten müssen vor Ort beglichen werden. Die Gebühren betragen:
- 255 Euro pro Antrag
- 51 Euro für jedes minderjährige Kind, das mit eingebürgert werden soll.
Zusätzlich können weitere Kosten für beglaubigte Unterlagen, Zertifikate, Sprachkurse und Übersetzungen anfallen, selbst wenn die Einbürgerung abgelehnt wird. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen und alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen.
Es kann sinnvoll sein, die Unterstützung eines Anwalts oder einer Anwältin in Anspruch zu nehmen, um Sicherheit im Einbürgerungsverfahren zu gewinnen und die oft komplizierte Kommunikation mit den Behörden zu erleichtern. Auch wenn das mit Kosten verbunden ist: Sie gewinnen Sicherheit und Zeit bei Ihrer Einbürgerung.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zur Einbürgerung
- Bundesverwaltungsamt (BVA) zum Verfahren der Einbürgerung
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einbürgerung in Deutschland
- Integrationsbeauftragte der Bundesregierung zum Anspruch auf Einbürgerung
Einbürgerung: Häufig gestellte Fragen
Je nach Behörde kann die Einbürgerung auch online beantragt werden. Oft müssen Sie den Antrag aber persönlich bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde einreichen oder zumindest persönlich einmal vorsprechen. Dabei können in einigen Fällen online Termine für vereinbart werden. Informieren Sie sich online, wo eine Einbürgerung bei Ihnen in der Nähe möglich ist. Achtung: Die Ausländerbehörde nimmt keine Einbürgerung entgegen.
Um sich einbürgern zu lassen, müssen Sie in der Regel seit mindestens 5 Jahre in Deutschland wohnen. Daneben gelten noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen. Welche das genau sind, erfahren Sie im Beitrag.
Für die Einbürgerung müssen Sie neben dem Einbürgerungsformular verschiedene Unterlagen einreichen. Welche das genau sind, erklären wir Ihnen im Beitrag zum Einbürgerungsantrag.
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