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Gründe für Abschiebung aus Deutschland – ein Überblick
Es gibt unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass Sie aus Deutschland ausgewiesen beziehungsweise abgeschoben werden. Um Ihnen Beispiele zu nennen:
- ein abgelehnter Asylantrag
- ein fehlender oder abgelaufener Aufenthaltstitel
- das Begehen einer Straftat
- eine Täuschung beim Erhalt des Aufenthaltsrechts
Wichtig: Unterschied Abschiebung und Ausweisung
Die Begriffe Abschiebung und Ausweisung werden zwar häufig als Synonym verwendet. Genau genommen unterscheiden sie sich jedoch. So handelt es sich bei einer Ausweisung erst einmal um die Entscheidung der Behörde, dass ein Ausländer oder eine Ausländerin kein Recht mehr hat, sich in Deutschland aufzuhalten. Es besteht eine Ausreisepflicht. Wird der nicht nachgekommen, wird die Ausreisepflicht mit einer Abschiebung zwangsweise durchgesetzt.
Der Ablauf ist dabei wie folgt:
- Sie erhalten ein Schreiben von der Ausländerbehörde, mit dem Sie dazu aufgefordert werden, Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Auch wenn die Gründe dafür verschieden sein können, ist der Ablauf in der Regel der gleiche. Eine Abschiebung wird Ihnen bereits angedroht, falls Sie der Aufforderung nicht nachkommen.
- Lassen Sie die Frist verstreichen, beauftragt die Ausländerbehörde die Polizei mit Ihrer Abschiebung. Sie werden gezwungen, Deutschland zu verlassen.
Wichtig ist dabei für Sie zu wissen: Sie haben die Möglichkeit, sich zu wehren. Sie können gegen den Bescheid der Behörde mittels Eilantrag und Klage angehen und damit Ihre Abschiebung verhindern. Darauf gehen wir im weiteren Verlauf noch genauer ein.
Arbeit, Kinder, Ausbildung, Heirat: Lässt sich Abschiebung verhindern?
Droht Ausländerinnen und Ausländern die Abschiebung, kommt oft Verzweiflung auf. Vor allem steht die Frage im Mittelpunkt, ob und wie sich die Durchsetzung der Ausreisepflicht verhindern lässt. Und tatsächlich gibt es verschiedene Umstände, die das zulassen. Wichtig dabei ist allerdings: Bleiben Sie bei der Wahrheit. Täuschungsversuche ziehen mitunter schwere Konsequenzen nach sich, bis hin zu einem Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – für Sie selbst und gegebenenfalls für weitere Familienangehörige. Ziehen Sie vielmehr eine Anwältin oder einen Anwalt für Ausländerrecht zur Unterstützung heran. Fachkundige klären Sie über Ihre Optionen auf und setzen Ihre Rechte durch.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen verschiedene Umstände, unter denen Sie ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erlangen können und damit eine Abschiebung verhindern.
Abschiebung verhindern durch Arbeit
Um in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen Sie in aller Regel einen Aufenthaltstitel. Es gibt jedoch eine Ausnahme: eine Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG. Es handelt sich dabei um eine Sonderform der Duldung, die gegebenenfalls erteilt wird, wenn Sie in der Bundesrepublik bereits Duldungsstatus besitzen, seit mindestens 18 Monaten einer Arbeit nachgehen und in der Lage sind, für Ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Wichtig: weitere Voraussetzungen
Eine Beschäftigungsduldung ist an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden. Informieren Sie sich genau über die Bedingungen und stellen Sie sicher, dass Sie alle benötigten Nachweise bei Beantragung vorlegen können.
Eine Beschäftigungsduldung kann Ihnen den Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis ebnen. Hier kommt insbesondere § 25b AufenthG zum Tragen.
Abschiebung verhindern durch Ausbildung
§ 60c AufenthG räumt Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die Möglichkeit ein, sich mit einer Ausbildungsduldung weiterhin in Deutschland aufhalten zu dürfen. Eine Abschiebung lässt sich damit also verhindern – zumindest für den Zeitraum der Ausbildung.
Seit dem 1. März 2024 gibt es noch eine weitere Option für ausreisepflichtige Personen: eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer nach § 16g AufenthG. Im Gegensatz zur Ausbildungsduldung setzt diese Erlaubnis jedoch voraus, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können oder alternativ eine Ausbildungsförderung erhalten.
Schließen Sie Ihre Ausbildung erfolgreich ab und finden eine Anstellung in Ihrem erlernten Beruf, erhalten Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis.
Abschiebung verhindern durch ein Kind
Der Schutz der Familie ist in Deutschland ein wesentlicher Bestandteil des Grundgesetzes. Das gilt umso mehr, wenn Kinder betroffen sind. Deshalb ist ein Aufenthaltsrecht nicht auszuschließen, sofern es Ihr Familienleben schützt. Väter und Mütter haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht in Deutschland – auch ohne verheiratet zu sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn ein Elternteil einen deutschen Aufenthaltstitel besitzt.
Allerdings: Behörden argumentieren oft, dass der Schutz der Familie auch im Herkunftsland gewährleistet werden könne, weshalb sich eine Abschiebung nicht verhindern ließe, sofern keine freiwillige Ausreise erfolgt. In einem solchen Fall ist anwaltlicher Rat zu empfehlen. Entgegen der Behauptungen der Ausländerbehörde können mitunter Aussichten auf ein Bleiberecht in Deutschland bestehen.
Haben Sie in Deutschland erst kürzlich ein Kind geboren beziehungsweise steht Ihnen die Geburt kurz bevor, dürfen Sie 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt nicht abgeschoben werden. Hier steht der Mutterschutz im Vordergrund. Unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel einer Risikoschwangerschaft oder anderen Komplikationen, können auch andere Fristen gelten.
Bei älteren Kindern ist der Stand der Integration häufig ein wichtiger Aspekt, der zur Bewertung für oder gegen die Erteilung eines Aufenthaltsrechts für Eltern herangezogen wird. Ausnahmen bilden hier jedoch sogenannte Härtefälle, wie zum Beispiel eine schwere Krankheit des Kindes, die im Heimatland nicht behandelbar ist.
Abschiebung verhindern durch Heirat oder Verlobung
Eine Ehe mit einem Deutschen beziehungsweise einer Deutschen oder mit einer Person, die einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, kann unter bestimmten Umständen eine Abschiebung verhindern. Es besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zu erhalten. Kommt ein Bleiberecht hingegen nicht infrage, kann gegebenenfalls eine Duldung mit Abschiebungsverbot vor der Durchsetzung einer Ausweisung schützen.
Das ist selbst dann der Fall, wenn Sie sich illegal in Deutschland aufhalten. Eine Heirat setzt allerdings voraus, dass Sie bestimmte Nachweise erbringen. Diese zusammenzutragen, kann je nach Situation problematisch sein. Zudem wird gegebenenfalls geprüft, ob Sie eine Scheinehe eingehen. Steht die Vermutung im Raum, ist die Erteilung einer Duldung unwahrscheinlich.
Wichtig: Scheinehe
Heiraten Sie nur, um in Deutschland ein Aufenthaltsrecht zu erhalten – Sie schließen eine sogenannte Scheinehe – sind Konsequenzen nicht ausgeschlossen, sofern die Behörden dahinterkommen. Eine Ausweisung ist Ihnen bei einem derartigen Täuschungsversuch in aller Regel sicher.
Eine bloße Verlobung schützt Sie übrigens nicht vor einer Abschiebung. Es müssen ernsthafte Eheabsichten bestehen. Die setzen voraus, dass das künftige Ehepaar alles in dessen Macht Stehende unternimmt, um die Ehe einzugehen.
Abschiebung nach Straftat verhindern – geht das?
Halten Sie sich in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel auf und begehen Sie eine Straftat, müssen Sie mit einer Ausweisung beziehungsweise Abschiebung rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Sie schon in Deutschland leben. Entscheidend ist die Schwere einer Tat. Ebenso ist von Bedeutung, ob Sie Wiederholungstäter beziehungsweise Wiederholungstäterin sind oder nicht.
In diesen Fällen müssen Sie unter anderem mit einer Abschiebung wegen einer Straftat rechnen:
- Gewaltverbrechen,
- Drogenhandel,
- Sexualdelikte,
- Straftaten in Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten.
In bestimmten Situationen ist es dabei möglich, eine Abschiebung nach einer Straftat zu verhindern. Das klappt jedoch in aller Regel nicht ohne anwaltliche Unterstützung. Lassen Sie sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten, gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde zu klagen, rechtlich beraten.
Hinweis: Abschiebung nach Einbürgerung
Auch wenn Sie als Deutsche oder Deutscher nach einer Straftat in aller Regel nicht abgeschoben werden können. In besonders schweren Fällen droht der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, was wiederum Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland in Gefahr bringt.
Flüchtlinge: Dann lässt sich Abschiebung verhindern
Als Flüchtling haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Erteilung einer Duldung. Wichtig ist, dass Gründe vorliegen, die gegen eine Abschiebung sprechen. § 60a AufenthG bildet dafür die rechtliche Grundlage. Wichtig dabei zu wissen, ist, dass eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist. Sie halten sich als Geduldete oder Geduldeter nicht rechtmäßig in Deutschland auf, allerdings wird Ihr Aufenthalt vorübergehend akzeptiert.
Voraussetzung ist dabei, dass entweder:
- Ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder
- Sie sind ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland eingereist sind und haben keinen Antrag auf Asyl gestellt.
Eine Duldung kann auf unterschiedlichen Gründen beruhen. Entscheidend ist dabei Ihre individuelle Situation. In unserem Ratgeber zum Thema Duldung erklären wir Ihnen ausführlich, wann Sie eine Abschiebung mit Duldung verhindern können und wann Sie Ihren Status in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln können.
Krankheit: Dann müssen Sie nicht zurück
In Deutschland gilt: Stellt eine Abschiebung eine Gefahr für Ihr Leben dar, ist von einer Ausweisung abzusehen. Dementsprechend kann eine Krankheit eine Abschiebung also verhindern. Dabei gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. Zudem ist das Verfahren oft komplex und erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand.
Die Grundbedingungen für die Verhinderung einer Abschiebung bei Krankheit sind in erster Linie:
- Eine Rückkehr in Ihr Herkunftsland hätte zur Folge, dass sich Ihr Gesundheitszustand deutlich verschlechtert und damit
- Ihr Leben schlimmstenfalls in Gefahr ist.
Hinweis: Reise- und Transportunfähigkeit
Eine Abschiebung setzt voraus, dass Sie reisefähig sind. Sind Sie das aus gesundheitlichen Gründen nicht, kann schon das ein Abschiebungshindernis darstellen und Sie vor der Durchsetzung einer Ausweisung bewahren.
Ansonsten gelten strenge Maßstäbe. Allem voran müssen Sie eine umfangreiche ärztliche Bescheinigung vorlegen, die belegt, dass Sie wegen einer Erkrankung nicht abgeschoben werden können.
Eilantrag gegen Abschiebung: Das ist wichtig
Haben Sie von Ihrer Ausländerbehörde einen Bescheid erhalten, der Sie über Ihre Ausweisung informiert, sollten Sie schnell handeln, um eine mögliche Abschiebung zu verhindern. Mittels Eilantrag beziehungsweise Klage lässt sich bewirken, dass die Durchsetzung Ihrer Ausweisung aufgeschoben wird.
Wir empfehlen Ihnen dabei auf anwaltlichen Rat zu vertrauen. Auch wenn Sie für die Einreichung des Eilantrags als ersten Schritt keinen Rechtsbeistand benötigen – kommt es zu einer Klage mit Gerichtsverfahren, ist fachkundige Hilfe in der Regel nötig, vor allem, wenn Ihre Ausweisung infolge einer Straftat erfolgt.
Klage gegen Abschiebung einreichen: Hilfe vom Anwalt
Wollen Sie gegen eine Anordnung klagen, um Ihre Abschiebung zu verhindern, müssen Sie darlegen, warum Ihre Abschiebung rechtswidrig wäre. Das kann ohne entsprechendes Fachwissen problematisch sein. Lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt für Ausländerrecht vertreten. So erhalten Sie eine reelle Einschätzung zu Ihren Erfolgschancen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Abschiebung verhindern: Häufig gestellte Fragen
Dazu lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Zum einen ist entscheidend, in welcher Schwangerschaftswoche sich die werdende Mutter befindet. Zum anderen sind die allgemeinen Umstände zu berücksichtigen. Bei einer Risikoschwangerschaft gelten zum Beispiel abweichende Regelungen. Im Ratgeber gehen wir auf dieses Thema ein.
Es gibt unterschiedliche Situationen, durch die eine Abschiebung verhindert werden kann. Im Beitrag führen wir einige Beispiele an.
Das hängt vom Grund für Ihre Abschiebung ab. Grundsätzlich klärt Sie aber eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht über Ihre Chancen und Möglichkeiten auf und setzt Ihre Rechte durch, sofern eine Abschiebung zu Unrecht erfolgen soll.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, auf den Bescheid einer Ausweisung mit einem Eilantrag zu reagieren, woraufhin eine Klage eingereicht wird. Damit kann versucht werden, die Entscheidung der Ausländerbehörde zu kippen und ein Bleiberecht für Deutschland zu erwirken. Was dabei wichtig ist, erklären wir im Ratgeber.
Ja, eine Heirat kann einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach sich ziehen. Im Beitrag führen wir das weiter aus.
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