Der Artikel umfasst nicht alle Regelungen des Aufenthaltsgesetzes beziehungsweise AufenthG und auch nicht alle Einzelheiten, die im Gesetz stehen. Möchten Sie sich dauerhaft in Deutschland niederlassen, kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch.

Was regelt das Aufenthaltsgesetz?

Das AufenthG regelt in Deutschland die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Das Aufenthaltsgesetz als aktuelle Fassung gibt es seit 2005. 

Der Gesetzgeber hält im AufenthG wichtige Rechten und Pflichten fest, die vor allem für Menschen aus Drittstaaten in Deutschland gelten. Es beantwortet in dem Kontext einige grundlegende Fragen. Um Ihnen Beispiele zu nennen: 

  • Was brauche ich für die Einreise nach Deutschland? 
  • Wie lange darf ich in Deutschland bleiben? 
  • Welche Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise welcher Aufenthaltstitel kommt für mich infrage? 
  • Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? 

Neben den verschiedenen Aufenthaltstiteln werden Bestimmungen zu Abschiebung, Duldung, Integration und Familienzusammenführung geregelt. Darüber hinaus enthält das Aufenthaltsgesetz Vorschriften zur Ausbildung, Arbeitserlaubnis und weitere alltags-bestimmende Bedingungen. 

Für die Durchführung und Durchsetzung des Aufenthaltsgesetzes sind die deutschen Ausländerbehörden zuständig. Heißt also: Alles, was die Behörden entscheiden, basiert auf der Grundlage des AufenthG.

Diese Menschen betrifft das AufenthG

Das AufenthG gilt für alle Menschen, die nach Deutschland kommen und hier langfristig leben und arbeiten möchten. Insbesondere richtet sich das Gesetz dabei Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus EU-Staaten oder einem EWR-Mitgliedstaat und damit aus Drittstaaten kommen. Für Bürgerinnen und Bürger aus EU- oder EWR-Staaten gelten aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes oftmals abweichende Regelungen.

Weitere Ratgeber zum Aufenthaltsgesetz

§16a AufenthG: Aufenthalt zur beruflichen Weiterbildung

§ 5 AufenthG: Die Erteilungsvoraussetzungen erklärt

§ 104c AufenthG: Das Chancen-Aufenthaltsrecht

§ 25a AufenthG: Aufenthaltserlaubnis für junge Menschen

§ 18a AufenthG: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte

Aufenthaltstitel nach dem AufenthG

Das Aufenthaltsgesetz in Deutschland sieht verschiedene Aufenthaltstitel vor, die es Ausländerinnen und Ausländern erlauben, sich für unterschiedliche Zwecke im Land aufzuhalten. Neben den Titeln ist auch geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, zum Beispiel die Sicherung vom Lebensunterhalt, damit laut Aufenthaltsgesetz der entsprechende Titel gewährt wird. 

Folgende Aufenthaltstitel gibt es insbesondere: 

Das Visum

Ein Visum ist laut AufenthG ein vorübergehender Aufenthaltstitel, der vor der Einreise beantragt wird. Es gibt verschiedene Arten von Visa:

  • Schengen-Visum: Gilt für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.
  • Nationales Visum: Wird für längere Aufenthalte ausgestellt, zum Beispiel. für Studium, Arbeit oder Familienzusammenführung.

Ein Visum ermöglicht die Einreise vor allem für Touristen oder Menschen, die nur kurz in Deutschland bleiben möchten. Gleichzeitig dient es oft einer legalen Einreise nach Deutschland, um im Nachhinein einen Aufenthaltstitel zu beantragen. 

Die Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der nach dem Aufenthaltsgesetz an bestimmte Zwecke gebunden ist, zum Beispiel: 

  • Studium für ausländische Studierende an deutschen Hochschulen.
  • Ausbildung für berufliche Aus- und Weiterbildungen. 
  • Erwerbstätigkeit für Fachkräfte und hochqualifizierte Arbeitskräfte.

Die Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Voraussetzungen sind unter anderem ein mindestens 5-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, gesicherter Lebensunterhalt und ausreichende Deutschkenntnisse. 

Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und anderen EU-Staaten. Die Voraussetzungen ähneln denen der Niederlassungserlaubnis, allerdings dürfen Sie mit diesem Titel in andere EU-Mitgliedstaaten weiterziehen.

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist im Aufenthaltsgesetz ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Der Titel richtet sich an Personen mit einem anerkannten Hochschulabschluss und einem Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt. 

Gut zu wissen: Wer nach dem Aufenthaltsgesetz die Blaue Karte EU besitzt, hat einen erleichterten Zugang zur Niederlassungserlaubnis. Es genügen ein Aufenthalt über 27 Monate in Deutschland und A2-Sprachkenntnissen.

Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Gemäß dem AufenthG wird die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt, wenn Menschen besonders schutzbedürftig. Folgende Titel kommen infrage:

  • Asylberechtigung oder Flüchtlingsschutz: Für Personen, denen in ihrem Heimatland politische Verfolgung droht.
  • Subsidiärer Schutz: Für Personen, die in ihrem Heimatland ernsthaften Schaden wie etwa Folter oder Todesstrafe erleiden würden.
  • Duldung: Eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz ist zwar genau genommen kein Aufenthaltstitel, stellt aber eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung dar, meist aus rechtlichen oder humanitären Gründen.

Wichtig: Mehrere Gesetzesgrundlagen

Zusätzlich zum Aufenthaltsgesetz gilt das Asylgesetz. Daraus ergibt sich eine hochkomplexe Gesetzeslage, die für Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, nicht nachvollziehbar ist. Nach Möglichkeit ist bei Problemen deshalb anwaltliche Unterstützung ratsam.

Sonderbestimmungen nach dem Aufenthaltsgesetz

In besonderen Fällen kann ein Aufenthaltstitel für Menschen ausgestellt werden, die nicht in die genannten Kategorien passen. Das sind zum Beispiel Opfer von Menschenhandel, gut integrierte Jugendliche, langjährig Geduldete oder andere Einzelfälle. 

Weitere Ratgeber zum Aufenthaltsgesetz

§ 40 AufenthG: Versagungsgründe bei Aufenthaltstiteln

§ 19c AufenthG: Ihre Chancen auf eine Beschäftigung in Deutschland

§ 60 AufenthG: Das regelt das Abschiebungsverbot

§ 51 AufenthG: Wenn der Aufenthaltstitel erloschen ist

§ 24 AufenthG: Das gilt bei vorübergehendem Schutz

Familiennachzug im AufenthG

Besondere Regeln gelten nach dem Aufenthaltsgesetz für eine Familienzusammenführung. Wer bereits in Deutschland lebt, kann unter bestimmten Bedingungen auch minderjährige Kinder und Ehepartner nachholen. Erlaubt ist das vor allem Menschen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln wie zum Beispiel der Niederlassungserlaubnis, deutschen Staatsangehörigen oder hochqualifizierten Fachkräften.

Aufenthaltsgesetz: Regelungen zur Arbeitserlaubnis

Das AufenthG regelt, mit welchem Aufenthaltstitel in Deutschland gearbeitet werden darf. Eine Arbeitserlaubnis kann bereits mit einem Aufenthaltstitel einhergehen. Das gilt vor allem für Titel, die berufsbezogen sind. 

Folgende Menschen dürfen in der Regel in Deutschland arbeiten: 

  • Fachkräfte und hochqualifizierte Fachkräfte
  • Studierende und Auszubildende
  • Selbstständige
  • Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
  • Praktikanten und Praktikantinnen, Au-Pair und Trainees
  • Inhaberinnen und Inhaber einer Niederlassungserlaubnis

Tipp: Haben Sie keine Arbeitserlaubnis, können Sie diese zusammen mit dem Aufenthaltstitel beantragen. Dann entscheidet die Ausländerbehörde gleichzeitig mit dem Aufenthaltstitel über eine Arbeitserlaubnis.

Das Aufenthaltsgesetz und seine Einreisebestimmungen

Möchten Sie nach Deutschland einreisen, ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld um eine entsprechende Einreiseerlaubnis kümmern. Die liegt nach dem AufenthG beispielsweise vor, wenn Sie:

  1. über ein Visum verfügen oder
  2. eine Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise einen Aufenthaltstitel nachweisen können.

Flüchtlinge, die Schutz suchen und nach Deutschland reisen, haben in der Regel nicht die Möglichkeit, sich um eine Aufenthalts- beziehungsweise Einreiseerlaubnis zu kümmern – sie reisen unerlaubt ein. Sofern sie nicht umgehend einen Asylantrag stellen, droht die Ausweisung durch die Bundespolizei. Das regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz.

Fazit zum AufenthG

Das Aufenthaltsgesetz ist ein komplexes Regelwerk, das das Leben von Ausländern in Deutschland regelt. Es stellt sicher, dass der Aufenthalt aus verschiedenen Gründen wie Studium, Arbeit oder Familiennachzug ermöglicht wird, legt aber auch fest, unter welchen Bedingungen kein Aufenthaltsrecht besteht. Wichtig ist, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde gut informieren und Ihre Rechte und Pflichten kennen.

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Quellen: 

Aufenthaltsgesetz: Häufig gestellte Fragen

Für wen gilt das Aufenthaltsgesetz in Deutschland?

Das Gesetz gilt für Ausländer und Ausländerinnen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Das Aufenthaltsgesetz gilt für EU-Bürger nur bedingt, weil die EU eigene, gesonderte Regelungen hat, zum Beispiel Freizügigkeit. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag.

Was besagt das Aufenthaltsgesetz?

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern in Deutschland. Es bestimmt die Voraussetzungen, unter denen Ausländer und Ausländerinnen nach Deutschland einreisen, sich hier aufhalten und arbeiten dürfen. Das Gesetz legt auch fest, welche Aufenthaltstitel es gibt, wie diese erteilt oder verlängert werden und unter welchen Umständen nach dem Aufenthaltsgesetz die Duldung oder Abschiebung erfolgt. Mehr Informationen finden Sie im Beitrag.

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