Einbürgerung: Der letzte Schritt zur Staatsbürgerschaft

Mit der Einbürgerung erhalten Ausländer nicht nur den deutschen Pass. Als Staatsbürger besitzen sie auch die gleichen Rechte wie gebürtige Deutsche. Die Vorteile sind vielfältig. Um Beispiele zu nennen:

  • ein in der Regel lebenslang gesicherter Aufenthalt in Deutschland,
  • politische Mitbestimmung durch das Wahlrecht,
  • freie Berufswahl und damit alle Möglichkeiten, sich beruflich zu verwirklichen.

Wer nach dem Geburtsortprinzip nicht als deutscher Staatsbürger geboren wird, muss die Einbürgerung beantragen. Das Verfahren, das dabei durchlaufen wird, folgt klaren Regeln.

Hinweis: Geburtsortprinzip

Wird ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren, erhält es mit seiner Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. Ein Einbürgerungsverfahren braucht es dabei nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland lebt.

Allem voran gilt es, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu erfüllen. Möchten Sie sich einbürgern lassen, sollten Sie in einem ersten Schritt sicherstellen, dass Sie alle Bedingungen erfüllen. Nutzen Sie dazu unseren Selbst-Check. Alternativ beraten unsere Anwältinnen und Anwälte Sie gerne und übernehmen zudem das gesamte Einbürgerungsverfahren in Deutschland. 

Jetzt Selbst-Check machen

Stellen Sie einen Einbürgerungsantrag, ohne alle Voraussetzungen zu erfüllen, kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Ablehnung Ihres Antrages. Das kostet unnötig Mühen, Zeit und Geld.

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Ablauf Einbürgerungsverfahren: In fünf Etappen zum Pass

Das Einbürgerungsverfahren folgt im Ablauf immer demselben Schema. Deshalb lässt es sich grob in fünf Schritte unterteilen:

  1. Vorbereitung
  2. Antragstellung
  3. Bearbeitung & Prüfung
  4. Einbürgerungsurkunde
  5. Antragstellung Ausweisdokumente

Einbürgerungsverfahren vorbereiten: Das ist wichtig

Damit der Prozess Ihrer Einbürgerung problemlos abläuft, ist es wichtig, dass Sie sich entsprechend vorbereiten – ehe Sie den Antrag bei der Behörde einreichen. Das kann folgende Aspekte umfassen:

  • Nachweise und Dokumente: Im Zuge des Einbürgerungsverfahrens benötigt die Ausländerbehörde allerhand Unterlagen und Nachweise von Ihnen. Welche das sind, erfragen Sie bestenfalls im Vorfeld bei der Behörde. Sammeln Sie anschließend alle geforderten Unterlagen zusammen.

Wichtig: Fehlende Unterlagen beschaffen

Dass Unterlagen, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Urkunden, fehlen, ist keine Seltenheit. Dennoch müssen Sie diese den Behörden vorlegen. Wir wissen, wie sich verloren geglaubte Dokumente beschaffen lassen und unterstützen Sie bei Ihrem Einbürgerungsverfahren.

  • Einbürgerungstest: Der Einbürgerungstest, auch Test „Leben in Deutschland“ genannt, ist eine Grundvoraussetzung für die Einbürgerung. Zwar werden Sie im laufenden Einbürgerungsverfahren dazu aufgefordert, den Test zu absolvieren. Um dadurch aber eine Verzögerung im Ablauf zu vermeiden, können Sie den vor Antragstellung ablegen. Der Test ist zu jeder Zeit möglich.
  • Sprachkurs: Um eingebürgert zu werden, müssen Sie in der Regel Sprachkenntnisse auf mindestens B1-Niveau nachweisen. Im Zweifelsfall müssen Sie dazu an einem Kurs teilnehmen, bei dem Sie abschließend ein Sprachzertifikat erhalten.

Antragstellung: Einbürgerungsverfahren anschieben

Den Antrag auf Einbürgerung sollten Sie grundsätzlich schriftlich stellen. Bei vielen Ausländerbehörden ist das online möglich. Erkundigen Sie sich im Vorfeld darüber, welche Optionen Sie haben, Ihr Einbürgerungsverfahren per Übermittlung des Antrags und aller Dokumente anzuschieben.

Bei fehlendem Online-Service benötigen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Ausländerbehörde einen Termin.

Bearbeitung und Prüfung der Unterlagen

Ob Sie alle Voraussetzungen für den deutschen Pass erfüllen, das prüft die Ausländerbehörde ganz genau. Wie lange das dauert, hängt beim Einbürgerungsverfahren unter anderem davon ab, ob Ihr Antrag bei der Behörde vollständig eingegangen ist oder Dokumente und Nachweise nachgefordert werden müssen. Letzteres kann die Bearbeitungszeit stark in die Länge ziehen. 

Wichtig: Wartezeiten

Mit der Reform des Einwanderungsgesetzes ist der Weg zum deutschen Pass für zahlreiche Ausländer frei. Das wirkt sich negativ auf die Bearbeitungszeiten in den Behörden aus. Bei eigenständig eingereichten Anträgen rechnen wir mit einer deutlich längeren Dauer der Einbürgerungsverfahren von bis zu mindestens zwei Jahren. Mit unserer Hilfe lässt sich das vermeiden. Wir haben einen direkten Draht zu den Behörden

Zu weiteren Verzögerungen kann es zudem kommen, wenn Sie im Zuge Ihres Verfahrens noch einen Einbürgerungstest oder Sprachkurs absolvieren müssen. Die Abläufe werden damit oft unterbrochen.

Nicht unerwähnt lassen wollen wir zudem das Hindernis „Umzug“. Ein Umzug, während Ihr Einbürgerungsverfahren läuft, hat gegebenenfalls zur Folge, dass am neuen Wohnort eine andere Ausländerbehörde für Sie zuständig ist. Dementsprechend muss die alte Behörde der neuen Behörde Ihren Antrag samt Unterlagen und Nachweise übermitteln. Das raubt Zeit.

Verleihung der Einbürgerungsurkunde

Sobald die Ausländerbehörde Ihrem Antrag auf Einbürgerung zugestimmt hat, erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde. Das kann auf zweierlei Arten geschehen:

  1. im Zuge einer „einfachen“ Übergabe,
  2. im Rahmen einer Einbürgerungsfeier.

Die Urkunde bestätigt, dass Sie deutscher Staatsbürger sind und dient vor allem der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente, sprich Personalausweis und Reisepass. Das Einbürgerungsverfahren nahezu abgeschlossen.

Beantragung und Erhalt des deutschen Passes

Mit der Einbürgerungsurkunde in den Händen führt Sie der letzte Schritt des gesamten Verfahrens zum Bürgerbüro. Dort beantragen Sie Ihren Personalausweis und gegebenenfalls einen Reisepass. Bis zur Aushändigung bestätigt Ihnen die Urkunde, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Der Erhalt Ihrer Ausweispapiere markiert das Ende des Einbürgerungsverfahrens.

Erleichterte Einbürgerung – gleiches Verfahren?

Bestimmte Personengruppen profitieren von erleichterten Voraussetzungen bei der Einbürgerung. Das betrifft beispielsweise Ehegatten und Kinder sowie EU-Bürger und ehemalige Gastarbeiter.

Das bedeutet aber nicht gleichzeitig ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren. Weder die Dauer noch der Aufwand unterscheiden sich im gesamten Prozess. Ebenso können fehlende Unterlagen die Abläufe ins Stocken bringen. Das Verfahren ist das gleiche, lediglich die Bedingungen unterscheiden sich.

Möchten Sie wissen, welche Bedingungen bei Ihnen für ein erfolgreiches Einbürgerungsverfahren gelten? Wir prüfen Ihre Situation, bewerten Ihre Erfolgsaussichten und beantragen für Sie die Einbürgerung.

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Einbürgerungsverfahren: Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland?

Die Dauer eines Einbürgerungsverfahrens hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Welche das sind, erfahren Sie hier. Weil die Einbürgerung mit einer neuen Gesetzgebung, die seit Ende Juni gilt, deutlich einfacher geworden ist, ist damit zu rechnen, dass sich die Wartezeiten im Zuge der Bearbeitung dauerhaft über längere Zeit hinziehen werden.

Wie lange darf ein Einbürgerungsverfahren dauern?

Per Gesetz muss die Ausländerbehörde binnen drei Monaten über Ihren Einbürgerungsantrag entscheiden. Diese Frist liegt allerdings abseits der Realität. Möchten Sie Ihr Verfahren beschleunigen, raten wir zu einer Einbürgerung mit Anwalt. Damit gehen verschiedene Vorteile einher.

Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?

Ein Einbürgerungsverfahren verläuft in der Regel immer nach dem gleichen Schema. So lässt es sich in fünf Schritte unterteilen:

  • Vorbereitung
  • Antragstellung
  • Bearbeitung
  • Einbürgerungsurkunde
  • Beantragung und Erhalt von Ausweisdokumenten

Was die einzelnen Schritte bedeuten, erfahren Sie im Beitrag.

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