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Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis: Das steckt dahinter
In Deutschland werden zwei Arten von Aufenthaltstiteln unterschieden: befristete und unbefristete. Die Niederlassungserlaubnis zählt zu den letzteren. Sie gewährt Ihnen ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland, was bedeutet, dass der Titel nicht abläuft und Sie für immer bleiben dürfen.
Das ist aber längst nicht der einzige Vorteil. Eine Niederlassungserlaubnis bedeutet außerdem:
- Planungssicherheit für Ihre Zukunft in Deutschland
- den Wegfall von regelmäßigen Besuchen bei der Ausländerbehörde
- einen erleichterten Familiennachzug
- Bewegungs- und Reisefreiheit – unter Umständen gelten hier jedoch zeitliche Beschränkungen für Auslandsaufenthalte
- freie Berufswahl
Der Aufenthaltstitel räumt Ihnen also allerhand Freiheiten ein. Oftmals wird die Niederlassungserlaubnis dabei auch als unbefristete Aufenthaltserlaubnis bezeichnet. Genau genommen gibt es aber wesentliche Unterschiede.
Hinweis: Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis
Auch wenn die Titel ähnlich klingen – eine Niederlassungserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis sind nicht das Gleiche. So ist die Aufenthaltserlaubnis an bestimmte Zwecke, beispielsweise einen Arbeitsplatz, gebunden. Darüber hinaus ist der Titel befristet.
Möchten Sie unbefristet mit einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland bleiben, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Im Weiteren erfahren Sie, welche das sind.
Die Niederlassungserlaubnis und ihre Voraussetzungen
Damit Sie Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis haben und dementsprechend einen Antrag stellen können, müssen Sie eine Reihe an Bedingungen erfüllen. Die beziehen sich auf Ihren bisherigen Aufenthalt in Deutschland, gewisse Sprachkenntnisse und Ihre finanziellen Möglichkeiten.
Diese Voraussetzungen bestehen konkret:
- eine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes und gegebenenfalls von Familienmitgliedern
- Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
Hinweis: Sprachkenntnisse
Die Niederlassungserlaubnis ohne B1-Niveau wird in der Regel nur erteilt, wenn der Antragsteller aufgrund von Krankheit oder Behinderung daran gehindert ist, entsprechende Sprachkenntnisse zu erlangen. Unter Umständen kann jedoch auch das Niveau A1 oder A2 als Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis genügen. Informieren Sie sich im Vorfeld ganz genau, welche sprachlichen Fertigkeiten Sie benötigen.
- Beitragszahlungen in die Rentenversicherung über einen Zeitraum von mindestens 60 Monaten
- ausreichender Wohnraum, unter Umständen auch für Familienangehörige
- eine gültige Arbeitserlaubnis
- Abschluss des Einbürgerungstests
- Straffreiheit
In der Regel müssen alle der genannten Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis erfolgreich abzuschließen. Allerdings: Es gibt Ausnahmen. Für bestimmte Personengruppen gelten vereinfachte Bedingungen. Das ist etwa bei bestimmten vorherigen Aufenthaltstiteln der Fall sowie bei gewissen persönlichen Eigenschaften. Im Folgenden führen wir ein paar Beispiele auf.
Blaue Karte EU: Die Niederlassungserlaubnis erhalten Sie mit diesem Aufenthaltstitel bereits nach 27 Monaten der Beschäftigung mit entsprechenden Rentenversicherungsbeiträgen. Zudem genügen Deutschkenntnisse auf A1-Niveau.
Asylberechtigte, Schutzberechtigte und Geflüchtete: Die Niederlassungserlaubnis ist für Flüchtlinge und Asylberechtigte zugänglich, auch wenn diese nicht vollständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Der muss lediglich weitestgehend gesichert sein. Beim Sprachniveau C1 kann eine Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren erteilt werden.
Angehörige: Die Niederlassungserlaubnis ist für Familienangehörige von Deutschen ebenso unter vereinfachten Bedingungen zu erlangen wie für Angehörige, die zu in Deutschland lebenden Ausländern oder Ausländerinnen nachziehen, die bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzen.
Studierende: Auch ein Studium kann beim Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Erleichterungen bedeuten. Für Absolventen deutscher Hochschulen ist der Titel bereits nach zwei Jahren einer qualifizierten Beschäftigung zu haben.
Die aufgeführten Beispiele stellen lediglich einen Auszug von Erleichterungen dar. Neben den genannten gelten mitunter noch andere Lockerungen. Zudem gibt es weitere Personengruppen, die unter vereinfachten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen können. In unserem Ratgeber zur Niederlassungserlaubnis und ihren Voraussetzungen finden Sie einen vollständigen Überblick.
Wichtig: Voraussetzungen mitunter undurchsichtig
Wie bereits erwähnt, gelten in unterschiedlichen Situationen abweichende Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis. Möchten Sie hier auf der sicheren Seite sein, raten wir zu anwaltlicher Unterstützung. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht kennt die einzelnen Bedingungen genau und hilft Ihnen im gesamten Prozess der Beantragung.
Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis: Das ist wichtig
Nicht nur die Voraussetzungen für das Daueraufenthaltsrecht sind teilweise komplex – auch der Antrag für die Niederlassungserlaubnis kann eine Herausforderung für Sie als Antragsteller darstellen. Zum einen will die Ausländerbehörde allerhand von Ihnen wissen. Zum anderen werden Unterlagen benötigt, von denen Sie kaum geglaubt hätten, dass Sie diese noch einmal benötigen.
Dabei sollten Sie großen Wert auf Vollständigkeit legen, denn damit steht und fällt die Bearbeitungsdauer bei Ihrem Antrag.
Hinweis: Bearbeitungsdauer
Wie schnell die Ausländerbehörde über Ihren Antrag auf Niederlassungserlaubnis entscheidet, hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Muss die Behörde Informationen und Nachweise nachfordern, dauert es länger, bis Sie Ihr Daueraufenthaltsrecht erhalten.
Zuallererst benötigen Sie das entsprechende Antragsformular. Das erhalten Sie in der Regel bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde – oftmals ist der Antrag auch online über ein Serviceportal möglich. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Behörde über die bestehenden Optionen. Bestenfalls vereinbaren Sie vorab einen Termin, um direkt zu klären, welche Nachweise Sie zusammen mit dem Antragsformular einreichen müssen. So verringern Sie das Risiko eines unvollständigen Antrags.
In der Regel bedarf der Antrag auf Niederlassungserlaubnis folgende Unterlagen:
- gültiger Pass
- biometrisches Passfoto
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag
- Nachweise über geleistete Beiträge zur Rentenversicherung
- Belege zum Krankenversicherungsschutz
- Arbeitsvertrag
- Sprachzertifikat
Je nach Umstand kann die Behörde noch weitere Dokumente von Ihnen verlangen. Haben Sie beispielsweise einen deutschen Hochschulabschluss, wird ein entsprechender Nachweis mit hoher Wahrscheinlichkeit gefordert. Weil die Möglichkeiten hier aber schier unendlich sind, können wir Ihnen keine vollständige Auflistung an dieser Stelle garantieren. Allerdings stehen wir Ihnen bei Ihrem Antrag zur Seite und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Weitere Ratgeber zur Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis: Vorteile im Überblick
Niederlassungserlaubnis verlängern: Ist der Titel nur begrenzt gültig?
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte: Diese Erleichterungen gelten
Unbefristete Niederlassungserlaubnis: Voraussetzungen und Regelungen
Bearbeitung des Antrags: Wie lange dauert das?
Bei einem Antrag auf Niederlassungserlaubnis müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten rechnen. Die Behörde prüft genau, wie es um Ihren Anspruch steht und ob alle Unterlagen vorliegen. Bei fehlenden Nachweisen kommt es zur Nachforderung – und das kann Zeit kosten.
Ein anderer Grund, der eine Entscheidung über Ihren Antrag in die Länge ziehen kann, ist eine hohe Auslastung innerhalb der Behörde. Was viele dabei nicht wissen: Per Gesetz hat das Amt nur drei Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Nach Verstreichen dieser Frist besteht die Möglichkeit, das Verfahren per Untätigkeitsklage zu beschleunigen.
Hinweis: Monatelange Wartezeit
Warten Sie bereits mehr als drei Monate auf eine Antwort der Ausländerbehörde? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Verfahren zu beschleunigen. Wir machen Druck und klagen im Zweifelsfall für Sie.
Gebühren: So viel kostet die Niederlassungserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis bringt Kosten zwischen 113 und 147 Euro mit sich. Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Hoch qualifizierte ausländische Staatsangehörige müssen für die Erteilung des Aufenthaltstitels 147 Euro zahlen, Selbstständigen werden 124 Euro berechnet, in übrigen Fällen werden 113 Euro fällig. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um die Antragsgebühren – weitere Kosten sind nicht auszuschließen.
Müssen Sie beispielsweise einen Integrations- oder Sprachkurs absolvieren, fallen in der Regel zusätzliche Kosten an. Gleiches gilt, wenn Sie für den Antrag benötigte Unterlagen nachfordern oder übersetzen lassen müssen. Wie viel am Ende eine Niederlassungserlaubnis kostet, lässt sich nur schwerlich voraussagen.
eAT: So erhalten Sie Ihre Niederlassungserlaubnis
War Ihr Antrag erfolgreich, erhalten Sie Ihren Titel als elektronischen Aufenthaltstitel, kurz eAT. Dabei handelt es sich um eine Art Ausweis in Scheckkartengröße, auf dem sich ein Speicherchip befindet. Auf diesem Chip sind sowohl Ihr Aufenthaltstitel als auch weitere persönliche Daten gespeichert.
Vergleichbar ist die Karte mit dem deutschen Personalausweis. Sie weisen damit Ihre Identität nach und belegen zudem, dass Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Dass die Niederlassungserlaubnis auf einer Karte gespeichert ist, sorgt oft aber auch für Verwirrung. Denn: Fälschlicherweise glauben viele Inhaberinnen und Inhaber, dass der Aufenthaltstitel mit der Karte als Ausweisdokument abläuft. Das ist nicht korrekt. Zwar muss die Karte nach spätestens zehn Jahren erneuert werden – das hängt unter anderem damit zusammen, dass das Foto von Ihnen, das sich ebenfalls auf der Karte befindet, möglichst aktuell sein soll. Das hat aber nichts mit Ihrer Niederlassungserlaubnis als solcher zu tun. Die ist und bleibt unbefristet.
Wichtig: eAT erneuern
Ihr eAT beziehungsweise die Karte ist bis zu zehn Jahre gültig. Vor Ablauf müssen Sie rechtzeitig eine neue beantragen. Läuft Ihre Karte ab, ehe Ihr neuer eAT ausgestellt ist, benötigen Sie eine Fiktionsbescheinigung. Die erhalten Sie in der Regel mit dem Antrag auf Erneuerung der Karte.
Lediglich zwei Verhalte bringen Ihre Niederlassungserlaubnis in Gefahr:
- ein Auslandsaufenthalt, der sich über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erstreckt.
- das Begehen einer schweren Straftat.
Müssen Sie über längere Zeit ins Ausland reisen, kontaktieren Sie Ihre Ausländerbehörde und klären Sie, ob dem etwas entgegensteht. In vielen Fällen wird eine Genehmigung erteilt.
Niederlassungserlaubnis: Was kommt danach?
Haben Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten, sind Sie sich Ihres dauerhaften Aufenthaltes in Deutschland sicher. Doch nicht nur das: Der Titel eröffnet Ihnen auch die Option auf Einbürgerung. Damit erhalten Sie als deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin die gleichen Rechte wie gebürtige Deutsche.
Zwar gilt es auch hier wieder bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Mit dem deutschen Pass kommen Sie aber endgültig in Deutschland an. Wir unterstützen Sie dabei.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Niederlassungserlaubnis: Häufig gestellte Fragen
Subsidiärer Schutz und Niederlassungserlaubnis schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Bei positivem Asylbescheid gelten mitunter vereinfachte Bedingungen. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Die Niederlassungserlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Sofern Sie alle erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf den Aufenthaltstitel. Ob jedoch alle Bedingungen erfüllt sind, ist nicht immer eindeutig. Da das Ausländerrecht mitunter sehr komplex ist, lohnt es sich unter Umständen, eine spezialisierte Anwältin beziehungsweise einen spezialisierten Anwalt zurate zu ziehen, ehe Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen.
Mit einer Niederlassungserlaubnis können Sie Ihre Zukunft in Deutschland planen. Immerhin dürfen Sie auf unbestimmte Zeit bleiben. Das ist aber noch nicht alles. Es gehen unterschiedliche Freiheiten mit dem Aufenthaltstitel einher, zudem bestehen vereinfachte Möglichkeiten der Familienzusammenführung. Weitere Infos finden Sie im Beitrag.
Eine Niederlassungserlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Darunter befinden sich zum Beispiel:
- ein fünf-jähriger Aufenthalt in Deutschland
- Sprachkenntnisse auf B1-Niveau
- eine Arbeitserlaubnis
- ein gesicherter Lebensunterhalt
Weitere Bedingungen und Sonderbestimmungen finden Sie hier.
Ja, es gibt keine Niederlassungserlaubnis, die nur für eine gewisse Zeit erteilt wird. Der Titel kann jedoch erlöschen. Das ist insbesondere der Fall, wenn eine schwere Straftat begangen wird oder bei langen Auslandsaufenthalten von mehr als sechs Monaten. Ausgedehnte Reisen sollten Sie in jedem Fall mit Ihrer Ausländerbehörde abstimmen.
Nein, die Niederlassungserlaubnis ist immer unbefristet. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) kann ablaufen. Was es damit konkret auf sich hat, erfahren Sie im Ratgeber.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Er berechtigt Sie dazu, sich auf unbestimmte Zeit in Deutschland aufzuhalten und zu arbeiten. Mit einer Niederlassungserlaubnis geht eine Arbeitserlaubnis in der Regel einher.
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